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missio-Wahlcheck zur Bundestagswahl 2021

missio Aachen ruft die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 am 26. September auf. Wichtig ist für missio, dass der kommende Bundestag stärker als bisher die Beiträge der Religionen zum Schutz der Menschenrechte in die internationale Politik einbringt. Das erwarten die Partnerinnen und Partner von missio in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Ozeanien. Der missio-Wahlcheck 2021 hat den Parteien acht Fragen zu Themen wie Religionsfreiheit, interreligiöser Dialog, moderne Sklaverei, Diskriminierung von Frauen, Rassismus oder Umgang mit der deutschen Kolonialvergangenheit gestellt. Geantwortet haben CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD hat die Anfrage nicht beantwortet.

Foto: Simone M. Neumann / Deutscher Bundestag

Themenfeld: Moderne Sklaverei

Frage: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie für eine Reduzierung moderner Sklaverei in Deutschland und internnational wie zum Beispiel in Afrika und Asien? Was wollen Sie beispielsweise in den Bereichen der Strafverfolgung, dem Opferschutz, der Entwicklungszusammenarbeit oder der internationalen Zusammenarbeit tun?

CDU und CSU wollen, dass die Menschen in unserem Land auf ein Leben in Sicherheit und Freiheit vertrauen können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, setzen wir auf ein Update aller Sicherheitsbehörden mit einem Dreiklang aus mehr Personal, besserer Ausstattung sowie zeitgemäßen Kompetenzen und Befugnissen. Moderne Formen von Sklaverei wie Zuhälterei, Menschenhandel oder Zwangsprostitution sind für uns nicht akzeptabel. Die Prostitution von Schwangeren und Heranwachsenden unter 21 Jahren wollen wir daher verbieten – mit einer entsprechenden Bestrafung der Freier. Außerdem wollen wir die Bund-Länder-Zusammenarbeit stärken und die Ermittlungsmethoden verbessern. Im internationalen Bereich wollen wir die Entwicklungszusammenarbeit stärken, um Menschenrechte besser durchzusetzen. Unser Ziel ist, weiterhin 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Im Juni 2021 hat der Bundestag den „Gesetzentwurf über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten“ angenommen. Ziel ist dabei, die Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser als bisher zu schützen. Damit werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten nachzukommen.

Für uns ist die universelle Geltung der Menschenrechte nicht verhandelbar. Wir werden das deutscher Ratspräsidentschaft geschaffene EU-MenschenrechtsSanktionsregime konsequent nutzen. Dazu gehören Einreiseverbote und das Einfrieren von Konten. Auch werden wir die Möglichkeiten der weltweiten Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzern fördern und den Internationalen Strafgerichtshof stärken. Wir fordern von Unternehmen weltweit die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten. Es ist ein Erfolg der SPD, dass ein nationales Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht wurde. Nun wollen wir ein Gesetz auf europäischer Ebene verankern, mit verbindlichen und sanktionsbewehrten Regeln, Zugang zu Gerichten in Europa und Entschädigung der Opfer. Wir unterstützen ein VN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Wir unterstützen die Forderung, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz als Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgewertet werden.

Wir Freien Demokraten wollen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in Deutschland konsequent Einhalt gebieten und international eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich, wie beispielsweise der Istanbul-Konvention, vollumfänglich nachkommen. Dies kann nur im engen Austausch mit den Bundesländern und involvierten EU- und Drittstaaten geschehen. Auf Bundesebene wollen wir beispielsweise die personellen und finanziellen Mittel bei Bundespolizei und Zoll so priorisieren, dass die internationale Strafverfolgung von Menschenhandel gestärkt wird. Auf europäischer Eben wollen wir uns beispielsweise für den Ausbau der Anti-Menschenhandel-Koordinatorenstelle der EU einsetzten, um insbesondere den Austausch von Herkunfts- und Zielstaaten von Menschenhandel zu ermöglichen, unabhängige spezialisierte Beratungsstellen sowie deren Vernetzung zu fördern und den grenzübergreifenden Kampf gegen Menschenhandel voranzutreiben. Zudem wollen wir die Koordinierung der europäischen Strafverfolgung stärken, um Betriebe und Profiteure von Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung europaweit unter Einbeziehung von Europol und Eurojust besser ahnden zu können. Außerhalb Europas wollen wir beispielsweise Präventionsprogramme in den Ländern der Entwicklungszusammenarbeit stärken, um vor Menschenhandel zu warnen und diesen so zu verhindern. Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht (vgl. Menschenhandel und Zwangsprostitution in Deutschland nicht länger hinnehmen – Menschen in der Prostitution schützen und Selbstbestimmung stärken, BT-Drs.-19/29265).

Dass es weltweit noch ungefähr 45 Millionen Menschen und in Deutschland rund 167.000 Menschen in einem sklavenähnlichen Verhältnis leben, finden wir skandalös. Ein erster Schritt wäre die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle, um Klarheit über das Ausmaß zu verschaffen. Unerlässlich ist zudem ein flächendeckendes Unterstützungsangebot für alle von modernder Sklaverei Betroffenen. Wir fordern, dass die Bundesregierung endlich die UN-Wanderarbeiterkonvention ratifiziert und vollumfänglich umsetzt und darüber hinaus die strukturellen Ursachen von Ausbeutung und moderner Sklaverei beseitigt. Das Lieferkettengesetz wäre eine Chance gewesen. Es braucht jedoch deutliche Nachschärfungen. So fordern wir verbindliche Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette, eine zivilrechtliche Haftungsregel mit Vorrangklausel, eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit.

Von Effektuierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel, der Arbeitsausbeutung generell und speziell der sexuellen Ausbeutung bis zu dem von uns immer wieder geforderten Zeugnisverweigerungsrecht für die Mitarbeitenden einschlägiger Beratungsstellen, Ermöglichung von Bleiberecht sowie der Stärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit gibt es viele Baustellen, die wir GRÜNE mit einem nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel angehen wollen.

Frage: Seit der Corona-Pandemie steigt der digitale Kindesmissbrauch. Wie wollen Sie diese Form des Missbrauchs bekämpfen und ist eine effektive Verfolgung der Täter ohne eine Zusammenarbeit mit Plattformbetreibenden, einer Vorratsdatenspeicherung und der Aufstockung der Sicherheitsbehörden möglich?

Für CDU und CSU haben Kindeswohl und Kindesschutz oberste Priorität. Wir stehen dafür ein, dass sich kein Täter sicher fühlen darf. Im Kampf gegen den digitalen Kindesmissbrauch haben wir bereits durchgesetzt, dass Provider bei Kenntnis von Sexualstraftaten gegen Kinder die IP-Adressen an das Bundeskriminalamt melden müssen. Darüber hinaus müssen Internetdienste verpflichtet werden, bei Kenntnis von sexuellem Missbrauch von Kindern auch Bestandsdaten an die Ermittler weiterzugeben. Schließlich sollen die Provider die Möglichkeit erhalten, anhand der digitalen Fingerabdrücke von Missbrauchsbildern diese in ihren Datenbanken aufzuspüren. Zugleich wollen wir auf europäischer Ebene darauf hinwirken, eine grundrechtskonforme Regelung zur Speicherung und zum Abruf von Telefonnummern und IP-Adressen zu schaffen, die den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung als schärfste Waffe im Kampf gegen den Kindesmissbrauch ermöglicht. Wir setzen uns für einen zügigen Fortschritt bei den E-Evidence-Regelungen auf europäischer Ebene ein, damit Ermittlungsbehörden europaweit leichter auf elektronische Beweismittel zugreifen können. Wir wollen auch die Medienkompetenz von Kindern fördern und Telemedienanbieter zu besseren Kindesschutzkonzepten verpflichten.

Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen. Wir werden daher Strafrecht und Prävention besser verbinden, um sie wirksam zu schützen. Schutzstandards müssen auch im digitalen Raum gelten, auch beim Schutz der persönlichen Integrität, vor sexueller Belästigung und Gewalt. Für den Schutz der Sicherheit Einzelner benötigen wir im Netz ein konsequentes Vorgehen gegen Straftaten. Zur Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten braucht es technisch und personell hinreichend ausgestattete Strafverfolgungsbehörden. Bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten auf eine Straftat müssen Verdächtige identifiziert werden können. Wir werden die nationalen Schutzvorschriften im StGB und Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln und setzen uns für verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene (Digital Service Act) ein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zentrale, unabhängige und präventiv ausgerichtete Cybersicherheitsbehörde werden wir stärken.

Wir wollen Kindesmissbrauch - gleich ob in der digitalen oder der "realen" Welt - effektiv bekämpfen und setzen hierbei verstärkt auf präventive Maßnahmen. Unser oberstes Ziel ist es, Kindesmissbrauch bereits im Ansatz zu verhindern und solche Taten gar nicht erst geschehen zu lassen. Unsere Bundestagsfraktion hat hierzu jüngst ein umfassendes Positionspapier erarbeitet, in dem wir konkrete Präventionsmaßnahmen fordern (vgl. Beschluss Präventive Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch fördern). Wir wollen u.a. eine bessere sachliche und personelle Stärkung der Jugendämter, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden - gerade auch im IT-Bereich, um auch in der digitalen Welt effektiv gegen Kindesmissbrauch vorgehen zu können. So dauert mangels IT-Fachkräften die Auswertung digitaler Beweismittel häufig viel zu lange. Dringend erforderlich sind aber auch spezielle Fortbildungsangebote für die in diesem Bereich tätigen Beschäftigten in Jugendämtern, Polizei und vor allem der Justiz, aber auch im Bereich der frühkindlichen Bildung, der Schule und im Sport, um Fälle von Kindesmissbrauch bereits im Ansatz erkennen und verhindern zu können.

Priorität bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch hat für uns die Stärkung von präventiven Maßnahmen, wie der Ausbau von Beratungsstellen und Hilfetelefonen und allgemein der Kinder- und Jugendhilfe. DIE LINKE will Jugendschutz im Internet verbessern. Effektiver Jugendschutz besteht für uns insbesondere in flächendeckenden medienpädagogischen Angeboten für Eltern, Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche. Medienbildung gehört in allen Bildungseinrichtungen – generationenübergreifend – auf die Tagesordnung. Medienkompetenzvermittlung spielt aber auch im Alter eine zentrale Rolle. Die Rolle der Landesmedienanstalten wollen wir stärken.

Zugleich müssen Täter effektiv verfolgt werden. Dazu ist eine rechtlich geregelte Zusammenarbeit mit Plattformbetreibenden erforderlich, ebenso die personelle Aufstockung bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und ihre technische Ausstattung. Die Vorratsdatenspeicherung sehen wir aufgrund ihrer großen Streubreite und der zu erwartenden Ausweichbewegungen der Tätergruppen nicht als geeignetes Mittel.

Ohne weitere Aufstockung der Sicherheitsbehörden mit entsprechend qualifizierten Ermittlungspersonen und deren modernste technische Ausstattung geht es nicht - denn hohes Entdeckungs- und Verurteilungsrisiko für die Täter*innen ist ausschlaggebend. Nicht wirksam ist dagegen eine anlasslose Massendatenspeicherung, die die Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Bei einzelnen Ermittlungsmaßnahmen gibt es Verbesserungsbedarf, etwa bei der Möglichkeit von Durchsuchungen zur Nachtzeit. Die Tätigkeit krimineller Handelsplattformen kann bei entsprechendem Knowhow mit den vorhandenen Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten abgestellt werden, das zeigen die erfolgreichen Ermittlungen der staatsanwaltlichen Zentralstellen für Internetkriminalität.

Themenfeld: Religionsfreiheit und Blasphemiegesetze

Frage: Wie wollen Sie auf Regierungen einwirken, in deren Rechtssystem Blasphemiegesetze zur Diskriminierung und Bedrohung von religiösen Minderheiten eingesetzt werden?

CDU und CSU unterstützen politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen Staaten, wenn insbesondere die Vereinten Nationen oder die Europäische Union sie aufgrund der Bedrohung des Weltfriedens, des Bruchs des Völkerrechts oder eklatanter Menschenrechtsverletzungen gemeinsam beschließen. Das gilt vor allem, wenn eklatante Verstöße gegen die Menschenrechte wie z. B. das Menschenrecht auf Religionsfreiheit zu einem Massen- oder Völkermord führen könnten. Wir wollen dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit Geltung verschaffen und die kritische Lage religiöser Minderheiten verbessern. Wir bekennen uns zum Prinzip der internationalen Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), das die politische Verantwortung jedes Staates festlegt, seine und auch Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten vor Massengräueltaten zu schützen.

Religions- und Glaubensfreiheit ist ein elementares Menschenrecht, das weltweit massiv verletzt wird. Das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit bedeutet, eine Religion oder Weltanschauung zu leben, sie aber auch wechseln zu können. Es beinhaltet zugleich die Möglichkeit, keine Religion oder Weltanschauung zu haben. Glaubensgemeinschaften und Einzelpersonen sind weltweit bedrängt, bedroht oder sogar verfolgt. Als Menschenrecht darf die Religionsfreiheit nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen eingeschränkt werden. Die SPD unterstützt sucht deshalb im Rahmen bilateraler Gespräche und multilateraler Dialogforen immer wieder das Gespräch, um auf das Recht zur freien Religionsausübung hinzuweisen. Wir wollen das Thema stärker in der Zusammenarbeit zu verankern und die „Internationale Partnerschaft für Religion und nachhaltige Entwicklung“ (PaRD) zu einer beratenden Plattform weiterzuentwickeln.

Der diplomatische Einsatz für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit gehört für uns Freie Demokraten zum unverzichtbaren Teil einer erfolgreichen und glaubwürdigen Außenpolitik. Die universellen Menschenrechte sind die Grundlage jeder liberalen und freien Gesellschaft und schaffen weltweit die Basis für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört auch der Schutz religiöser Minderheiten und das Recht auf Religionsfreiheit. Entsprechend treten wir dafür ein, dass Deutschland sich auf diplomatischer Ebene sowohl im bilateralen Rahmen als auch gemeinsam mit den europäischen Partnern gegenüber Staaten, in denen Blasphemiegesetze oder Gesetze gegen die Diffamierung einer Religion existieren, mit Nachdruck gegen die Diskriminierung und Bedrohung von religiösen Minderheiten einsetzt.

Als DIE LINKE streiten wir für die Abschaffung von Blasphemiegesetzen. Veränderung in jenen Ländern zu erwirken kann nur gelingen über die Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement für (Religions-)Freiheit, sowie über diplomatische Gespräche. Darüber hinaus muss allen Menschen, die aus solchen Ländern fliehen, Asyl gewährt werden.

Wir können vor allem durch eigene Glaubwürdigkeit auf Länder einwirken, in deren Rechtssystemen Blasphemiegesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, zur Diskriminierung und der Bedrohung von religiösen Minderheiten eingesetzt werden. Unsere Glaubwürdigkeit würde gesteigert, wenn wir den sogenannten Blasphemieparagraphen in §166 StGB abschaffen würden.

Zudem ist es wichtig, dass die Menschenrechte und ihre Unteilbarkeit im Zentrum deutscher Außenpolitik stehen. Wir GRÜNE müssen klar vertreten, dass das Recht auf Religionsfreiheit geschützt werden muss, aber auch deutlich machen, dass die Religionsfreiheit nicht gegen den Schutz von Minderheiten gewandt werden darf.

Themenfeld: Frieden und interreligiöser Dialog

Frage: Wie bewerten Sie den interreligiösen Dialog als Werkzeug zur Friedenssicherung und streben Sie eine Stärkung des interreligiösen Dialoges im Bereich Friedensarbeit an?

Diese Fragen und die vorherige Frage haben wir aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:

CDU und CSU haben Vertrauen in das Potenzial von Religionsgemeinschaften, unsere Gesellschaft zu bereichern. Wir betrachten es als Vorteil unseres Grundgesetzes, dass es Staat und Religion einerseits trennt, andererseits aber eine Kooperation zwischen beiden ermöglicht und fördert. Wir bekennen uns deshalb zum Konzept des Religionsverfassungsrechts und zum Kooperationsmodell zwischen Kirche und Staat. Ebenso treten wir für den interreligiösen Dialog ein. Für die Notwendigkeit des interreligiösen Dialogs sprechen Entwicklungen wie die Globalisierung, die weltweite Migration und die zahlreichen Konflikte zwischen Gruppen in vielen Ländern. Ein wesentliches Ziel des interreligiösen Dialogs ist es, ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame ethische Grundlage für Lösungsansätze zu erarbeiten. CDU und CSU sehen im interreligiösen Dialog auch ein politisches Mittel, verbindliche Prinzipien für das friedliche und gedeihliche Zusammenleben aus einer solchen gemeinsamen ethischen Grundlage abzuleiten und auch gemeinsame Lösungen für praktische Probleme des Zusammenlebens von unterschiedlichen religiösen Gruppen zu finden. Wir wollen, dass z. B. unsere politischen Stiftungen Partner ermuntern und ggf. unterstützen, um in ihren Ländern den Dialog unterschiedlicher nationaler und religiöser Gruppen unter Einbeziehung nicht nur politischer, sondern auch religiöser Führungspersönlichkeiten zu stärken.

Religionen haben einen großen und weltweit steigenden Einfluss auf Gesellschaft und Politik. Wir sind überzeugt, dass der interreligiöse Dialog und das Wissen über Religionen und Kulturen wichtig für ein friedliches Miteinander und gegenseitigen Respekt sind. Wie in keiner anderen Partei gehören in der Sozialdemokratie internationale Solidarität, die universelle Geltung der Menschenrechte, Frieden und Dialog von Beginn an zum Grundverständnis unseres politischen Handelns. Als die Friedenspartei in Deutschland setzen wir auf Diplomatie und Dialog, auf zivile Krisenprävention und Friedensförderung, auf Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie internationale Zusammenarbeit. Wir werden multilaterales Handeln wiederbeleben und stärken, auch in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und den Religionsgemeinschaften.

Wir Freie Demokraten setzen auf ziviles Krisenmanagement, Konfliktprävention und Friedensförderung als zentrale Instrumente der Außen- und Sicherheitspolitik. Die Verständigung zwischen den Religionen ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Diskriminierung und kann ein elementarer Beitrag zu einem friedlichen Zusammenleben in religiöser Pluralität gerade in Konfliktregionen sein. Beispielsweise setzt die OSZE-Mission im Kosovo auf interreligiösen Dialog, um die Voraussetzungen für eine wirksame Friedenskonsolidierung zu schaffen. Das Werkzeug des interreligiösen Dialogs ist deshalb aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument in der internationalen Friedensarbeit, das wir unterstützen.

In Konflikten weltweit hat sich gezeigt, dass der interreligiöse Dialog bei der Friedenssicherung eine positive Rolle übernehmen kann. Insbesondere in Ländern, in denen Konflikte auch religiös gerahmt werden, können interreligiöse Projekte bei der Friedenssicherung und der Deeskalation helfen. Gleichzeitig setzt sich DIE LINKE für einen sofortigen Stopp aller Waffenexporte ein. Investitionen in Militarisierung und Aufrüstung lehnen wir ab. Wir stehen für gerechte Wirtschaftsbeziehungen und nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit.

Interreligiöser Dialog kann eine wichtige Signalwirkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen. Häufig bieten Initiativen des interreligiösen Dialogs Begegnungsräume, in denen Kontakte geknüpft, Beziehungen aufgebaut und Vorurteile abgebaut werden können. Auf diese Weise können von interreligiösen Begegnungen wichtige Impulse für die Friedenssicherungen ausgehen. Zudem kann durch interreligiöse Initiativen einer Instrumentalisierung von Religion zur Spaltung der Gesellschaft entgegengewirkt werden.

Themenfeld: Entwicklungspolitik

Frage: Religionsgemeinschaften werden zunehmend als wichtige Akteure für die Außenpolitik zum Beispiel im Entwicklungsministerium oder Auswärtigen Amt der Bundesregierung erkannt. Streben Sie eine weitere Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften in diesen Bereichen an und wie soll diese zukünftig aussehen?

Diese Fragen und die kommende Frage werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantworten:

CDU und CSU haben Vertrauen in das Potenzial von Religionsgemeinschaften, unsere Gesellschaft zu bereichern. Wir betrachten es als Vorteil unseres Grundgesetzes, dass es Staat und Religion einerseits trennt, andererseits aber eine Kooperation zwischen beiden ermöglicht und fördert. Wir bekennen uns deshalb zum Konzept des Religionsverfassungsrechts und zum Kooperationsmodell zwischen Kirche und Staat. Ebenso treten wir für den interreligiösen Dialog ein. Für die Notwendigkeit des interreligiösen Dialogs sprechen Entwicklungen wie die Globalisierung, die weltweite Migration und die zahlreichen Konflikte zwischen Gruppen in vielen Ländern. Ein wesentliches Ziel des interreligiösen Dialogs ist es, ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame ethische Grundlage für Lösungsansätze zu erarbeiten. CDU und CSU sehen im interreligiösen Dialog auch ein politisches Mittel, verbindliche Prinzipien für das friedliche und gedeihliche Zusammenleben aus einer solchen gemeinsamen ethischen Grundlage abzuleiten und auch gemeinsame Lösungen für praktische Probleme des Zusammenlebens von unterschiedlichen religiösen Gruppen zu finden. Wir wollen, dass z. B. unsere politischen Stiftungen Partner ermuntern und ggf. unterstützen, um in ihren Ländern den Dialog unterschiedlicher nationaler und religiöser Gruppen unter Einbeziehung nicht nur politischer, sondern auch religiöser Führungspersönlichkeiten zu stärken.

Der interreligiöse Dialog hat für die SPD einen hohen Stellenwert. Deswegen war es uns wichtig, im sozialdemokratisch geführten Außenministerium den Arbeitsstab „Religion und Außenpolitik“ einzusetzen. Denn es ist bedeutend, zu ergründen, welche Rolle religiöse Motive in Konflikten gespielt haben oder noch spielen. Wir schauen bewusst auf das Friedenspotenzial der Religionen und auf ihre Verantwortung für den Frieden in den Gesellschaften. Wir werden den Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften unterstützen und uns stärker in bestehende Dialogformate einbringen. Die SPD-Bundestagsfraktion trägt mit Tagungen und Workshops zur Stärkung des interreligiösen Dialogs bei. Wir fördern den interreligiösen Dialog innerparteilich u.a. durch Kooperationen unserer Arbeitskreise muslimischer, christlicher und jüdischer Sozialdemokrat:innen und Sozialdemokraten.

Wir Freie Demokraten stehen einem Dialog und Austausch mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften in diesem Bereich grundsätzlich positiv gegenüber, sind uns aber auch der notwendigen Sensibilität und des Augenmaßes bewusst, der es bei der Wahl der Gesprächspartner in diesem Bereich bedarf.

DIE LINKE will einen Paradigmenwechsel in der Außenpolitik. Sie steht für gewaltfreie Konfliktlösung und grenzübergreifende Kooperation, statt Rüstungsexporte und Auslandseinsätze der Bundeswehr. Religiöse Gemeinschaften leisten einen wichtigen Beitrag dabei, sich für eine friedlichere Welt einzusetzen. Sowohl in der Entwicklungs- als auch in der Außenpolitik spielen religiöse Akteure und interreligiöse Zusammenarbeit eine wichtige Rolle, da sie helfen können Konflikte in Krisengebieten zu lösen und in Gebieten agieren können, die für staatliche Institutionen schwierig zu erreichen sind. In unseren Engagement für ein Verbot von Waffenexporten zum Beispiel arbeiten wir seit Jahren auch mit Religionsgemenschaften und Kirchengemeinden zusammen. Darüber hinaus leisten Religionsgemeinschaften einen großen Beitrag im Aufbau von Beziehungen zu wichtigen Akteur*innen  in den verschiedensten Ländern.

Angesichts des häufig unterschätzten gesellschaftlichen, politischen und friedensstiftenden Potenzials religiöser Gruppen, ist eine vertiefte Zusammenarbeit mit religiösen Akteur*innen in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit begrüßenswert und wichtig. Eine solche Kooperation sollte aber unbedingt mit einem systematischen menschenrechtlichen Monitoring einhergehen. Stehen die religiösen Überzeugungen beispielsweise bei Fragen der Gendergerechtigkeit, der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen oder auch dem Schutz religiöser Minderheiten mit den Zielen des staatlichen Handels in Konflikt, müssen diese benannt und Konsequenzen für die Zusammenarbeit gezogen werden.

Themenfeld: Frauen

Frage: Durch welche Maßnahmen wollen Sie dafür Sorge tragen, dass Diskriminierung und vielfältige Formen des Missbrauchs und der Ausbeutung von Frauen weltweit angegangen und bekämpft werden?

CDU und CSU stehen an der Seite der Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und all jenen, die davon bedroht sind. Ihrem Schutz müssen wir uns als gesamte Gesellschaft verpflichtet fühlen. Deshalb brauchen wir mehr Transparenz über frauenfeindliche Straftaten und fordern, dass diese eigens in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden. Daraus müssen Lagebilder erstellt und Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden. Opfern von sexualisierter oder häuslicher Gewalt soll flächendeckend angeboten werden, die Spuren vertraulich und gerichtsfest dokumentieren zu lassen, ohne dass ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet werden muss.

Wir kämpfen für die Umsetzung der EUGleichstellungsstrategie, das Lösen der Blockade von Women on Board und die Paytransparency Richtlinie. Wir setzen uns für Paritätsgesetze in Bund, Ländern und Kommunen ein. Wir bekämpfen Gewalt gegen Frauen, indem wir die wirksame Strafverfolgung und die Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen verbessern. Für von Gewalt betroffene Frauen führen wir einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz ein. Wir werden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Femizide einrichten. Entsprechend der Istanbul-Konvention setzen wir das Hilfesystem u.a. aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und die internationalen Vereinbarungen zum Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz um. Die Istanbul-Konvention soll EU-weit ratifiziert werden. Friedensprozesse weltweit müssen Frauen stärker beteiligen und die die VN-Resolution „Frauen, Frieden, Sicherheit“ konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden. Die VNFrauenrechtskonvention muss konsequent angewandt werden.

Wir Freie Demokraten wollen die Diskriminierung und den Missbrauch von Frauen effektiv bekämpfen. Konkret fordern wir, dass die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schnell, umfassend und wirksam umgesetzt wird. Ferner wollen wir Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Online-Register ein. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig beim Besuch der Frauenärztin oder des Frauenarztes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive und sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit.

Zudem fordern wir Freie Demokraten gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Leistung von Frauen und Männern und setzen uns für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) müssen selbstverständlich werden. Außerdem sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genauso viele weibliche wie männliche Angestellte für Weiterbildungen berücksichtigen, wenn sie in gleichen Funktionen tätig sind. Statt starrer Quoten setzen wir uns für Selbstverpflichtungen ein, in denen sich größere Unternehmen verpflichten, dass sich der Anteil von Frauen einer Unternehmensebene in der Führung der jeweiligen Ebene widerspiegelt. Für die Vorstandsebene sollten sich Unternehmen ebenfalls zu einer Verbesserung des Frauenanteils verpflichten.

Frauen stemmen den Großteil der entlohnten und der nicht entlohnten Pflege- und Erziehungsarbeit, sie arbeiten häufiger in Teilzeit oder in weniger gut bezahlten Jobs, was sich letztendlich auch in ihrer Rente niederschlägt. DIE LINKE will Geld, Arbeit und Zeit zwischen den Geschlechtern z.B. durch bessere Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie durch ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht gerechter verteilen. Dienstleistungsberufe wollen wir aufwerten und endlich anständig bezahlen. Die Istanbul-Konvention muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Hierzu zählen u.a. Kampagnen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt und die Etablierung einer staatlichen Koordinierungsstelle und einer unabhängigen Monitoringstelle, die die Umsetzung evaluiert. Eine unabhängige Forschungsstelle soll Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen erheben und ein jährliches Lagebild zu allen Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen erstellen. Damit Beratungsstellen und Frauenhäuser genügend Kapazitäten haben, wollen wir SGB unabhängig für alle gewaltbetroffenen Frauen ausreichend Mittel zur Verfügung stellen.

Wir GRÜNE engagieren uns für eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die Parlamente. Geschlechtergerechtigkeit ist für uns eine Querschnittsaufgabe. Mit einem Gender-Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringt. Die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung wollen wir zu einer effektiven Institution ausbauen. Es ist die Pflicht des Staates, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt sichern wir über eine Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen für alle Frauen. Diese Gewalt ist ein strukturelles Problem, das sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung oft verharmlost wird. Wir brauchen daher mehr Aufklärungsarbeit und spezifische Gewaltpräventionsprogramme.

Themenfeld: Rassismus

Frage: Rassismus ist ein drängendes Problem – wie wollen Sie für mehr Verständnis in der Bevölkerung sorgen und gegen Ausgrenzung von Minderheiten vorgehen und wie kann der interreligiöse Dialog weltweit dabei ein Teil der Strategie gegen Rassismus sein?

CDU und CSU treten jeder Form von Extremismus und Rassismus entschieden entgegen. Wir betrachten Rassismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit als sehr ernstzunehmende Probleme in unserer Gesellschaft. Deshalb hat die unionsgeführte Bundesregierung auf höchster institutioneller Ebene einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingesetzt, der im vergangenen Jahr einen umfassenden Maßnahmenkatalog verabschiedet hat. Rassismus muss schon in der Schule bekämpft werden. Die politische Bildung soll deshalb in allen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gestärkt werden. Zudem werden die politischen Stiftungen weiterhin angemessen finanziell ausgestattet. Genau sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur politischen Bildung, auch durch den interreligiösen Dialog, und damit zur Stärkung der Demokratie gegen jegliche Form von Rassismus. Wir wollen mit gesetzlichen Regelungen die Abwehrkräfte unserer Demokratie stärken. Dem Deutschen Bundestag sollen künftig regelmäßig Extremismus-Berichte der Bundesregierung vorgelegt werden, die gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit Blick auf Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus ausleuchten.

Wir möchten allen Bürger*innen garantieren, dass sie frei von Diskriminierung dieselben Chancen und Möglichkeiten haben. Wir werden die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz modernisieren. Ein besserer Austausch und ein abgestimmtes Vorgehen sind wichtig, z.B. durch die Schaffung einer Bund-LänderKommission. Straftaten in diesem Bereich müssen konsequenter erfasst und geahndet werden. Wir unterstützen die Einrichtungen von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Antisemitismus und Rassismus. Der interreligiöse Dialog und das Wissen über Religionen und Kulturen sind wichtig für ein friedliches Miteinander und gegenseitigen Respekt. Ein solcher Dialog ist wesentlich für den Bestand unserer Gesellschaft. Wer ein aufgeklärtes Wissen über die eigene und andere Religionen hat, ist oft weniger anfällig für Extremismus und Intoleranz. Wir wollen daher allen Kindern Religions- und Ethikunterricht ermöglichen.

Als Freie Demokraten stellen wir uns gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und rassistischer Diskriminierung aktiv entgegen. Die Überhöhung der eigenen Gruppe, Nation oder Herkunft und die damit verbundene Herabwürdigung anderer Gruppen, die in der Regel mit Drohungen und Gewalt gegen Minderheiten einhergeht, kann und wird niemals zu einer moralischen Überlegenheit führen. Es ist die Pflicht der Zivilgesellschaft und der demokratischen Parteien, sich für die Freiheit, unsere liberale Demokratie sowie die Vielfalt der Gesellschaft und Toleranz gegenüber Minderheiten einzusetzen. Wir erkennen die Bekämpfung von Rassismus als besondere Herausforderung an. Um dieser Herausforderung zu begegnen, sind sowohl bessere Sicherheitskonzepte notwendig als auch die Bekämpfung menschenverachtender Propaganda in unserer Gesellschaft, gerade auch im Internet. Wir wollen insbesondere junge Menschen stärker durch politische Bildung aufklären und ihre Sinne schärfen gegen Rassismus und jegliche Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Zudem müssen Jugendliche schon früh lernen, mit Emotionalisierung, Falschmeldungen und Formen digitaler Gewalt umzugehen. In Schulen, Universitäten und politischer Bildung müssen demokratische Werte aktiv vermittelt werden. Auch der interreligiöse Dialog ist aus unserer Sicht ein wichtiger Aspekt, um eine antirassistische und pluralistische Gesellschaft zu fördern.

Zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Antiziganismus, religiösen Fundamentalismus, antimuslimischen Rassismus und für mehr Demokratie engagieren, sowie Flüchtlingsräte, migrantische Verbände und die Selbstorganisationen von Migrant:innen wollen wir durch ein Demokratiefördergesetz stärker und endlich dauerhaft fördern. Der interreligiöse Dialog ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Um Rassismus und Diskriminierung zu überwinden, braucht es eine gerechte Verteilung von Rechten, Reichtum und Ressourcen. Wir wollen Teilhabe statt Integration. Denn Demokratie setzt Teilhabe im Alltag voraus. Es braucht Investitionen in Zusammenhalt und Partizipation statt in Ausgrenzung und Abschottung.

Interreligiöser Austausch ist wichtig, da er zur Verständigung und zum positiven Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft beiträgt. Die Verständigung etwa zwischen den monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam ist daher elementar für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Die religiösen Gemeinschaften waren schon immer und sind nach wie vor wichtige Dialog- und Bündnispartner*innen von Politik für die Erörterung gesellschaftlicher Fragen und für das Eintreten gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Gerade in Zeiten der Desintegration und gesellschaftlichen Spaltung braucht es interreligiösen Dialog, um gemeinsam allen menschenfeindlichen Einstellungen entgegenzuwirken, sei es Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit oder Homophobie.

Themenfeld: Kolonialgeschichte

Frage: Sehen Sie Deutschland in der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber ehemaligen deutschen Kolonien? Wenn ja, wie möchten Sie bei einer Regierungsbeteiligung diese Verantwortung wahrnehmen und welche Maßnahmen und Ziele zur Unterstützung der ehemaligen Kolonien planen Sie?

CDU und CSU stehen für eine gerechte Globalisierung und eine friedliche und nachhaltige Entwicklung in der Welt. Im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit wollen wir Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern unterstützen, damit sie Zugang zu staatlicher Grundversorgung wie Bildung, Wasser, Ernährung und Gesundheit bekommen. Für eine verlässliche Entwicklungszusammenarbeit wollen wir auch in Zukunft 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens ausgeben. Außerdem wollen wir den Marshallplan mit Afrika zu einer vertieften institutionellen Partnerschaft in Form eines EU-Afrikarats weiterentwickeln und die Zusammenarbeit auf Basis der Sozialen Marktwirtschaft intensivieren. Die EU muss attraktive Angebote der Zusammenarbeit unterbreiten, die auf Transparenz und finanzieller Nachhaltigkeit beruhen und das lokale Potenzial ausschöpfen. Nachhaltige Entwicklung in Afrika ist ohne Investitionen privater Unternehmen nicht möglich. Daher setzen wir auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Besondere Bedeutung haben dabei der Zugang zu Kapital sowie staatliche Garantien zur Risikoabsicherung bei Handel, Investitionen und Projekten. In der kulturpolitischen Arbeit soll der Umgang mit dem Kolonialismus weiterhin einen Schwerpunkt bilden.

Es braucht eine kritische Auseinandersetzung mit unserer kolonialen Vergangenheit. Es gilt, verantwortungsvoll mit unserer historischen Schuld umzugehen. Dieser lange vernachlässigte Teil der Geschichte muss in unserer Erinnerungskultur als Grundlage für Versöhnung und Partnerschaft verankert werden. Dazu muss Raum für Austausch geschaffen werden, der sowohl Fragen der kolonialen Vergangenheit thematisiert, als auch eine zukunftsweisende Partnerschaft ermöglicht. Kulturnetzwerke, Kulturplattformen und Kulturakteure sind Partner staatlichen Handelns. Der gemeinsame Auftritt zum Beispiel des Goethe-Instituts und des Institut Francais zeigt, wie wir mit unseren Werten und den uns gemeinsam herausfordernden Themen wie dem Kolonialismus umgehen können. Mit Blick auf die von Deutschen verübten Kolonialverbrechen werden wir auch bundespolitisch die Entwicklung einer postkolonialen Erinnerungskultur fördern. Zu ihr gehören ein veränderter Umgang mit kolonial belastetem Sammlungsgut in Museen.

Das Deutsche Kaiserreich war bis 1914 eine Kolonialmacht und in deutschen Kolonien kam es zu Verbrechen an den indigenen Bevölkerungen. Dieser Tatsache müssen wir uns stellen. Deshalb sind wir Freien Demokraten für die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Deutschlands, die sich auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Partnerländern widerspiegeln muss.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung gegenüber ehemaligen deutschen Kolonien. Bundesregierung und Bundestag müssen den Genozid an den Herero und Nama vollumfänglich als Völkermord anerkennen. Ein Schuldeingeständnis der Verbrechen und eine umfassende Entschuldigung sind unabdingbar, reichen jedoch nicht aus. Es muss auch ein Rechtsanspruch der Opfer anerkannt werden. Wir fordern E die Bundesregierung u.a. dazu auf, der namibischen Regierung und den selbstgewählten Vertreter*innen einen Strukturausgleichsfonds anzubieten, mit dessen Hilfe die aus der Kolonialzeit resultierenden strukturellen Benachteiligungen insbesondere hinsichtlich der Landfrage und unzureichenden Infrastruktur ausgeglichen werden sollen. Wir wollen auch, dass diejenigen Unternehmen bzw. ihre Rechtsnachfolger, die von ehemaligen Kolonien profitiert haben, sich an der finanziellen Ausstattung des Fonds beteiligen. Darüber hinaus muss die Bundesrepublik Deutschland geraubte Güter und Kunstschätze bestandsmäßig erfassen und deren Rückgabe anbieten. Wir wollen eine Enquetekommissiondes Bundestags und unterstützen die Initiative zur Errichtung eines zentralen Denk- und Mahnmals für die Opfer des deutschen Kolonialismus.

Ja, der deutsche Kolonialismus muss aufgearbeitet und für Kolonialverbrechen, wie den Völkermord in Namibia, muss umfassend Verantwortung übernommen werden. Nur unter maßgeblicher Beteiligung der Nachfahren der Opfer des Kolonialismus und der Abgabe von Deutungshoheit können wir unser koloniales Erbe aufarbeiten. Gemeinsam mit europäischen Partnern wollen wir GRÜNE uns für faire Handelsabkommen und angemessene Repräsentanz und Mitsprache in internationalen Institutionen einsetzen. Echte Aussöhnung und eine kritische Aufarbeitung muss von Gesellschaften im Austausch gelebt und gestaltet werden. Dafür wollen wir Dialog- und Austauschformate ausbauen. Wir setzen uns für die Restitution von Kulturgütern, eine Erweiterung unserer Erinnerungskultur und einen stärkeren Fokus im Schulunterricht auf die Verbrechen der Kolonialzeit ein. Wir GRÜNE schlagen eine Lern- und Erinnerungsstätte in Berlin vor, die auch als Referenzpunkt für die dezentralen Erinnerungsorte funktioniert, die es vielerorts schon gibt.

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