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Bundesregierung braucht beide Beauftragten für Menschenrechte und für Religionsfreiheit

„Bittere Pointe, wenn ausgerechnet Christ- und Sozialdemokraten das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten jetzt beerdigen würden“

Ein Mann spricht leidenschaftlich ins Mikrofon. Er trägt ein Hemd und einen bunten Schal. Im Hintergrund ist ein Banner mit der Aufschrift "Nächstenliebe die bleibt" zu sehen. Die Atmosphäre ist engagiert und dynamisch.
Frank Schwabe, Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, beim Podium „Religionsfreiheit und Populismus“ von missio und justitia et pax auf dem Katholikentag 2024 in Erfurt.

Das internationale katholische Hilfswerk missio Aachen appelliert anlässlich der derzeitigen Koalitionsverhandlungen an Union und SPD, die beiden Ämter der Beauftragten für Menschenrechte und für Religionsfreiheit beizubehalten. „Menschenrechtliche Kompetenzen und religionspolitische Sensibilität sind auch aufgrund des Erstarkens autokratischer Regierungen für eine wirkungsvolle Außen- und Entwicklungspolitik unabdingbar. Diese Politik muss aus christlicher Sicht den Marginalisierten, Minderheiten und Armen dienen und dann erst unseren weiteren Interessen“, sagte Pfarrer Dirk Bingener, Präsident von missio Aachen, am Mittwoch in Aachen.

Bingener erinnerte daran, dass das Amt des Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit 2018 auf Initiative von Volker Kauder (CDU) und Andrea Nahles (SPD) eingerichtet wurde. Zudem hatte erst kürzlich die Unionsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem ein nächster Bericht zur Lage der Religionsfreiheit und die Fortführung des Amtes angemahnt wurden. „Es wäre eine bittere Pointe, wenn ausgerechnet Christ- und Sozialdemokraten dieses Amt jetzt beerdigen würden“, mahnte Bingener.

Die bisherigen Beauftragten Markus Grübel (CDU) und Frank Schwabe (SPD) leisteten im Entwicklungsministerium eine außerordentlich gute Arbeit. „Sie waren eine hervorragende Lobby für den interreligiösen Dialog und das Friedenspotenzial der Religionen in internationalen Konflikten. Und sie setzten sich wirksam für Menschen ein, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt sind“, würdigte Pfarrer Bingener die bisherige Arbeit.

Zu Bestrebungen, das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten unter das Amt des Menschenrechtsbeauftragten zu subsumieren, betonte Bingener: „Die grundlegenden Herausforderungen zur Religionsfreiheit können durch das Amt eines Menschenrechtsbeauftragten, das im Auswärtigen Amt verortet ist, allein nicht bewältigt werden. Es braucht beide Beauftragten, und zwar mit ausreichend personeller und finanzieller Ausstattung sowie einer besseren Verzahnung in die jeweiligen Ministerien“, appellierte Bingener an Union und SPD.


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Johannes Seibel

Leiter der Stabsstelle Presse & Kommunikation
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