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missio Aachen: „Hoffentlich wird das Verfahren Asia Bibi jetzt tatsächlich entschieden”

missio-Präsident Prälat Klaus Krämer sieht „gute Zeichen” nach Anhörung – 18.425 Unterschriften für Freilassung der pakistanischen Christin 2014 gesammelt

Foto: dpa
Asia Bibi war die erste Frau in Pakistan, die wegen angeblicher Blasphemie zum Tod verurteilt wurde.

In den Fall Asia Bibi ist jetzt Bewegung gekommen, aber es ist noch nicht absehbar, ob und wann das Todesurteil wegen angeblicher Blasphemie gegen die pakistanische Christin tatsächlich aufgehoben wird. So kommentiert Prälat Klaus Krämer, Präsident des katholischen Hilfswerkes missio Aachen, die Anhörung in der Berufungsverhandlung Asia Bibis vor dem Obersten Gerichtshof Pakistans am gestrigen Montag in Islamabad. Dass der Oberste Richter am Gerichtshof und zwei weitere hochrangige Richter selbst die Anhörung geleitet haben, ist ein gutes Zeichen, denn bisher war seit 2015 noch kein Richter aus Angst vor islamistischer Gewalt für eine Verhandlung gefunden worden, so Prälat Krämer weiter. Die Richter kündigten eine endgültige Entscheidung noch in diesem Monat an. Solche Ankündigungen gibt es seit 2015 schon mehrfach, trotzdem wurde das Verfahren immer wieder verschleppt. Hoffen wir, dass dieses Mal die Berufung tatsächlich entschieden wird und Asia Bibi freikommt, so Prälat Krämer.

Nach pakistanischen Medienberichten Nachrichtensperre

Nach pakistanischen Medienberichten verhängte der Oberste Gerichtshof eine Nachrichtsperre zu dem Fall. Islamistische Extremisten fordern eine sofortige Vollstreckung des Todesurteils und kündigten im Falle der Freisprechung von Asia Bibi oder ihrer Abschiebung in ein anderes Land gewaltsame Aktionen an.

Die pakistanische Christin Asia Bibi wurde 2009 wegen des Vorwurfs der Blasphemie festgenommen und 2010 zum Tod verurteilt. Seitdem sitzt sie in Multan im Gefängnis. Nachdem Berufungsverfahren in unteren Instanzen scheiterten, liegt der Fall seit 2015 vor dem Obersten Gerichtshof in Pakistan. 2014 sammelte missio Aachen 18.425 Unterschriften für ihre Freilassung.


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Johannes Seibel

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