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Im Einsatz für die Menschenrechte

Menschenrechte sind ein zentrales Thema für die Kirche und gehören ins Herz eines katholischen Hilfswerks wie missio. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren,” besagt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. In vielen Ländern aber werden diese Rechte mit Füßen getreten. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den Entrechteten, den Armen und Schwachen dieser Welt. Zur Durchsetzung und Wahrung der Menschenrechte für alle setzt sich missio für die Gleichbehandlung aller Menschen, von Frauen und Männern, und für den gleichen Zugang zu Bildung und Erziehung ein.

Um über die Lage der Menschenrechte in unseren Partnerländern zu informieren, publizieren wir in der Reihe „Menschenrechte” Länderstudien, thematische Studien sowie die Ergebnisse von Fachtagungen. Das Anliegen der „Fachstelle Menschenrechte” ist es, die Kenntnis über die Menschenrechtssituation in den Ländern Afrikas, Asiens und Ozeaniens zu fördern.

Gespräch mit Bürgerkriegsflüchtlingen auf den Philippinen. Foto: Hartmut Schwarzbach/missio

Aktuell | Studie Nr. 80: „Zur Situation von Frauen in Pakistan: Zwangsehen und Zwangskonversionen im Fokus”

Titelblatt der Menschenrechtsstudie 80: „Zur Situation von Frauen in Pakistan. Zwangsehen und Zwangskonversionen im Fokus”

Vor ein paar Monaten erreichten uns erschütternde Nachrichten aus dem Distrikt Faisalabad in Pakistan: Die angebliche Verunglimpfung des Koran durch zwei christliche Brüder, den 28-jährigen Rocky Masih und den 26-jährigen Raja Masih, hatte in den frühen Morgenstunden des 16. August 2023 gewalttätige Übergriffe auf die christliche Gemeinschaft in Jaranwala ausgelöst. Zahlreiche Häuser und Kirchen wurden von einem marodierenden Mob geplündert und niedergebrannt. In einer Eilaktion formulierten wir einen Aufruf an den pakistanischen Innenminister » mit der Forderung, dass die Regierung christliche Gemeinden schützt, die Täter der Angriffe zur Rechenschaft zieht und den beiden aufgrund der Blasphemievorwürfe in Haft sitzenden Brüdern ein faires Gerichtsverfahren sichert.

In einer weiteren missio-Kampagne haben wir uns ein gutes Jahr lang intensiv dem Thema Zwangskonversion und Zwangsehe in Pakistan gewidmet. Mädchen und junge Frauen religiöser Minderheiten – darunter viele Christinnen – geraten in die Hände skrupelloser Verbrecher. Sie werden aus ihren Familien entführt, vergewaltigt, unter Zwang konvertiert und an meist deutlich ältere muslimische Männer verheiratet. Angesichts dieser Situation unterstützt missio ein Weiterbildungsprogramm der Caritas Pakistan in der Diözese Faisalabad, das sich explizit an Mädchen und junge Frauen aus dem ländlichen Raum richtet. Denn unsere pakistanischen Partnerinnen und Partner betonen die zentrale Rolle von Bildung: Wenn Mädchen und Frauen ihre Rechte nicht kennen und unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen leben, laufen sie in besonderer Weise Gefahr, sexuelle Gewalt zu erleiden.

Die Lage der Religionsfreiheit in Pakistan, so zeigen diese beiden Themen, ist weiterhin sehr angespannt. Frauen religiöser Minderheiten sind einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt. Sie werden nicht nur wegen ihrer Religionszugehörigkeit, sondern auch wegen ihres Geschlechts in der Gesellschaft massiv benachteiligt und erleben vielfach Gewalt.

Mit der vorliegenden Studie der pakistanischen Sozialanthropologin Madiha Shah legt missio zum Abschluss der Kampagne „Stoppt Zwangsehe!” den Fokus auf die Situation von Frauen in Pakistan. Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern werden wir auch in Zukunft die Lage der Menschenrechte im Land aufmerksam beobachten und nach Wegen suchen, um Dialog und Frieden zu fördern und insbesondere Frauen und Mädchen zu stärken.

Bibliographische Angaben

Sha, Madiha, Zur Situation von Frauen in Pakistan: Zwangsehen und Zwangskonversionen im Fokus,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V., Menschenrechte 80, Aachen 2023.
ISSN 1618-6222

Studie Nr. 79: „Religion und Gewalt: Fallstudie Demokratische Republik Kongo”

Gemessen an Bodenschätzen wie Gold, Diamanten, Kupfer, Zinn, Kobalt und Coltan gehört die Demokratische Republik Kongo zu den reichsten Ländern Afrikas. Dennoch leben weite Teile der gut 90 Millionen Menschen zählenden Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Das riesige Land leidet seit Jahrzehnten unter politischen und wirtschaftlichen Kriegen und Konflikten, bei denen die Interessen der Nachbarländer wie Ruanda und Uganda, aber auch geostrategische Interessen internationaler Akteure wie China, den USA und Russland eine verhängnisvolle Rolle spielen.

Im an wertvollen Mineralien besonders reichen Osten des Landes toben von westlichen Medien nur selten wahrgenommene Kriege. Mehr als 40 verschiedene kriminelle Gruppen – sogenannte Rebellengruppen – kämpfen um Zugriff auf die Bodenschätze, mit denen sie ihren Einfluss erweitern und ihre Gewalttaten auf Kosten der Zivilbevölkerung finanzieren. Insbesondere Frauen sind häufig unvorstellbaren Gräueltaten ausgesetzt.

Welche Rolle spielt die Religion in diesen Szenarien? Die vorliegende Studie, die im Rahmen des von missio aufgelegten Forschungsprojekts zu „Religion und Gewalt“ » in Afrika durchgeführt wurde, geht anhand von mehr als 3.000 Interviews mit engagierten Christinnen und Christen verschiedener Konfessionen der Frage nach, wie sie das Verhältnis von Religion und Gewalt bewerten. Dabei geht es um ihr Verständnis von Religion, aber auch um die Frage, wie sie bestimmte biblische Texte interpretieren, die in einem direkten Zusammenhang mit Gewaltausübung stehen.

Die Studie ist im Rahmen des missio-Forschungsprojekts „Religion und Gewalt“ entstanden und wurde vom „Observatoire sur les violences et intégrismes religieux en RD Congo“ (OVIRCO) unter der Leitung von Frau Professorin Dr. Josée Ngalula durchgeführt. OVIRCO ist eine an die katholische Universität des Kongo in Kinshasa angegliederte Forschungseinrichtung der Kongolesischen Bischofskonferenz.

Bibliographische Angaben

Ngalula, Josée: Religion und Gewalt: Fallstudie Demokratische Republik Kongo
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V., Menschenrechte 79, Aachen 2022.
ISSN 1618-6222
Aus dem Französischen übersetzt von Denise Hänle.

Das Emirat Katar richtet die Fußballweltmeisterschaft der Männer aus. Vom 20. November bis zum 18. Dezember 2022 ermitteln 32 Nationen die beste Mannschaft. Neben Olympia ist die WM das sportliche Highlight, bei dem Milliarden von Menschen an ihren Fernsehgeräten, am Radio oder über das Internet weltweit mitfiebern. Die Halbinsel im Persischen Golf ist kleiner als Schleswig-Holstein und hat weniger als 2,7 Million Einwohner. Nur 12 Prozent der Bevölkerung sind Kataris, die weiteren 88 Prozent sind Gastarbeiterinnen und -arbeiter.

Zum ersten Mal überhaupt findet eine Fußballweltmeisterschaft in einem arabischen und islamisch geprägten Land statt. Dies hat in der islamischen Welt eine Welle der Euphorie ausgelöst, die bis heute anhält.

Gleichzeitig steht die Vergabe der WM an Katar im Jahr 2010 von Anfang an in der Kritik. So existierte zum Zeitpunkt der Vergabe keine Infrastruktur in Katar, die einem sportlichen Großevent wie einer Fußballweltmeisterschaft gerecht werden konnte. Innerhalb kürzester Zeit errichtete das Emirat insgesamt acht Stadien für etwa vier Milliarden US-Dollar.

Realisiert wurden die Projekte durch Gastarbeiter, die zum Großteil aus Bangladesch, Indien, Nepal, den Philippinen und Pakistan kommen und unter menschenunwürdigen Bedingungen tätig sein müssen. Durch Unfälle sind auf den WM-Baustellen ca. 6.500 Menschen ums Leben gekommen. Zudem sind Menschenrechte wie etwa die Presse-, Rede- und Religionsfreiheit erheblich eingeschränkt. Frauen im Land sind besonderem Druck ausgesetzt. Sie unterliegen der Vormundschaft eines Mannes und haben kaum Möglichkeiten, ihre Rechte gerichtlich einzufordern. Gastarbeiterinnen, die mehrheitlich in katarischen Privathaushalten wirken, sind weitestgehend schutzlos dem Willen ihrer Arbeitgeber ausgesetzt, werden ausgebeutet und erleben sexuelle und andere gewalttätige Übergriffe.

missio ist es ein wichtiges Anliegen, im Kontext der Fußballweltmeisterschaft auf die Menschenrechtslage in Katar hinzuweisen und dabei besonders die Situation von Frauen in den Blick zu nehmen. In diesem Sinne untersucht der Politik- und Islamwissenschaftler Dr. Sebastian Sons in der vorliegenden Studie die aktuellen Entwicklungen in Katar im Umfeld der Weltmeisterschaft und ordnet sie in einen globalen Kontext ein. Dabei fokussiert er sich auf die Menschenrechtslage, besonders auf die Situation der Gastarbeiterinnen und -arbeiter. Im Rahmen seiner Studie analysiert der Autor, welche konkreten Ziele Katar mit seinen großen Investitionen in den Sport verfolgt.

Bibliographische Angaben

Sons, Sebastian, Die Fußballweltmeisterschaft in Katar: Menschenrechte, Arbeitsmigration und Außenpolitik,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V., Menschenrechte 78, Aachen 2022.
ISSN 1618-6222

Die Bundesrepublik Nigeria ist mit einer Einwohnerzahl von ca. 180 Millionen das bevölkerungsreichste Land Afrikas und die wichtigste Wirtschaftsmacht im westlichen Afrika. Dennoch lebt die Mehrheit der Bevölkerung in bitterer Armut. Zudem herrscht eine höchst prekäre Sicherheitslage, bei der Konflikte um politische Macht und Ressourcenverteilung entlang ethnischer und religiöser Zugehörigkeit teilweise äußerst gewaltsam ausgefochten werden. Der internationale Terrorismus hat zur Radikalisierung und Stärkung terroristischer Gruppen wie Boko Haram beigetragen. Sind die Konflikte tatsächlich religiöser Natur? Dieser Frage geht die vorliegende Studie im Rahmen des von missio koordinierten Forschungsprojekts „Religion und Gewalt“ » am Beispiel der im Bundesstaat Plateau liegenden Region um die Stadt Jos nach.

Diese Region wurde ausgewählt, da Jos im sogenannten Middle Belt Nigerias an der Schnittstelle des überwiegend muslimisch geprägten Nordens zum überwiegend christlich geprägten Süden des Landes liegt und eine lange Geschichte gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, etwa zwischen sesshaften Ackerbauern und mobilen Viehzüchtern, durchlitten hat. 350 Personen wurde von den Autoren der Studie danach gefragt, wie sie die Situation der Gewalt einschätzen. Dabei kamen die vielschichtigen Ursachen wie soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, knappe Landressourcen, politische Führungsschwäche und Korruption, mangelnde Organisation und Versagen der Ordnungs- und Justizbehörden als Ursachen der Gewalt zur Sprache. Aber auch durch religiöse Intoleranz und Radikalisierung wird diese Gewalt weiter befeuert. Die Religionen – in Nigeria sind knapp 50 % der Bevölkerung Muslime, gut 40 % sind Christen, ca. 10 % gehören traditionellen afrikanischen Religionen an – spielen eine wichtige Rolle in der Austragung der Konflikte, aber, wie die Studie zeigt, auch in den möglichen Perspektiven und Lösungsansätzen.

Die Durchführung der Befragung und Erarbeitung der Studie wurde vom „Dialogue, Reconciliation and Peace Centre“ (DREP) in Jos unter der Leitung von  Father Blaise Agwom koordiniert. Die wissenschaftliche Leitung hat Professor Daniel Atu von der Abuja State University übernommen. Dem Team des DREP, den Autoren der Studie sowie den befragten Personen, die zu dem hier gezeichneten vielschichtigen Bild der Frage nach „Religion und Gewalt“ in Nigeria am  Beispiel der Region um Jos beigetragen haben, sei an dieser Stelle ein besonderer Dank ausgesprochen. Im Sinne der Wortmeldungen und Empfehlungen dieser Studie weiß missio sich weiterhin den Friedensinitiativen seiner Partnerinnen und Partner sowie den Dialog- und Ausgleichsprozessen aller Menschen guten Willens in Nigeria verpflichtet.

Bibliographische Angaben

Agwom, Blaise/Atu, Danladi, Religion und Gewalt – Fallstudie Nigeria,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Menschenrechte 77), Aachen 2021.
ISSN 1618-6222

Szenen von Frauen oder Männern, die von einer wütenden Meute festgenommen, gefoltert oder gar hingerichtet werden, weil man von ihnen behauptet, sie wären Hexen oder Hexer, verbinden viele mit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit. Expertinnen und Experten weisen jedoch eindringlich darauf hin, dass in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehr Menschen weltweit Opfer solcher Verbrechen geworden sind als zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert in Europa. Und tatsächlich gehört der Hexenwahn nicht der Vergangenheit an, sondern ist in vielen Ländern und Regionen der Welt, etwa in Lateinamerika, in Südostasien und insbesondere in Afrika ein aktuelles Phänomen.

Oft sind es Schicksalsschläge wie Krankheit oder Tod, die Auslöser der Gewalt sind. Negative Ereignisse werden dem Wirken von Hexen zugeschrieben, und so machen sich Menschen mithilfe verschiedener Rituale auf die Suche. Werden vermeintliche Hexen ausfindig gemacht, werden sie auf grausame Weise gefoltert oder getötet. Selbst enge Familienangehörige sind meist machtlos und können oder wollen nicht eingreifen. Die vorliegende Studie lenkt den Blick auf Papua-Neuguinea. In dem nördlich von  Australien im Pazifik gelegenen Land, welches landschaftlich vielfältig und faszinierend ist, leben etwa tausend Volksgruppen mit je eigener Sprache und Kultur. Gleichzeitig gibt es viele gesellschaftliche Probleme, darunter Analphabetismus, Arbeitslosigkeit und weit verbreitete Gewalt gegen Frauen und Kinder. Auch ein gefährlicher Hexenwahn greift immer stärker um sich; zahlreiche Männer und Frauen wurden bereits auf brutale Weise gefoltert oder getötet.

In der hier vorliegenden Fallstudie steht Christina im Mittelpunkt, eine mutige Frau, die als vermeintliche Hexe angeklagt und gefoltert wurde. Christina hat überlebt, die  Täter sind immer noch auf freiem Fuß. Der Fall von Christina steht stellvertretend für zahlreiche Frauen und Männer weltweit, die Opfer des gefährlichen Hexenwahns  werden.

Die vorliegende Fallstudie will dabei helfen, das Phänomen besser zu verstehen, indem sie das Verhalten der verschiedenen beteiligten Akteure analysiert und Perspektiven aufzeigt, wie Veränderungen zum Schutz von unschuldigen Frauen, Männern und Kindern erreicht werden können. Die Dokumentation des Gewaltverbrechens hilft auch dabei, Christinas Fall bei den Vereinten Nationen vorzutragen, die im Frühjahr 2021 im Rahmen ihrer regelmäßigen Staatenprüfungen einen besonderen Fokus  auf die Menschenrechtslage in Papua-Neuguinea legen werden. Es ist unerlässlich, dass sich in Papua-Neuguinea und in allen betroffenen Staaten neben  Hilfsorganisationen auch staatliche Stellen für eine Beendigung des Hexenwahns und für eine entsprechende breit angelegte Bewusstseinsarbeit einsetzen. Auch Polizei  und Strafverfolgungsbehörden müssen vor Ort konsequent gegen diese Gewaltverbrechen vorgehen.

Die vorliegende Studie zeigt auch, wie die missio-Projektpartnerin Schwester Lorena » sich auf beeindruckende Weise dem Kampf gegen den Hexenwahn verschrieben hat  und durch ihr mutiges Engagement ein wahrer Hoffnungsschimmer für Betroffene ist. Im Jahr 2018 hat sie für ihren Einsatz den Weimarer Menschenrechtspreis verliehen bekommen. missio wird Schwester Lorena weiter in ihrer Arbeit unterstützen und durch Publikationen und Kampagnen wichtige Aufklärungsarbeit leisten. So ruft missio für  den 10. August 2020 den Internationalen Tag gegen Hexenwahn » ins Leben, um Menschen in Deutschland und weltweit auf die verheerenden Folgen des Hexenwahns  aufmerksam zu machen, Expertinnen und Experten zu vernetzen und Aktionen zu bündeln.

Bibliographische Angaben

Gibbs, Philip, Hexenwahn in Papua-Neuguinea: Fallstudie Christina,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Menschenrechte 76), Aachen 2020.
ISSN 1618-6222

Scenes of women or men who are detained, tortured or even executed by an angry mob because they are accused of practising witchcraft or sorcery – for many people, these images conjure up thoughts of the Middle Ages and the early modern era. Experts, however, have cautioned that more people have already fallen victim to such crimes in recent decades than between the 15th and 18th centuries in Europe. Sorcery accusation-related violence is by no means a thing of the past; on the contrary, it continues to be a contemporary phenomenon in many countries and regions of the world, such as Latin America, Southeast Asia and especially Africa.

Frequently it is personal misfortunes, such as illness or death, that trigger this kind of violence. Negative incidents are attributed to acts of witchcraft, causing those seeking answers to resort to a variety of rituals in pursuit of a culprit. If the presumed witches are then found, they are tortured or murdered in the most cruel of ways. Even close relatives are often powerless and cannot or will not intervene.

The present study focusses on Papua New Guinea. Located north of Australia in the Pacific, and boasting a varied and fascinating landscape, Papua New Guinea is home to about a thousand ethnic groups each with their own language and culture. At the same time, the country faces many social struggles, including illiteracy, unemployment and widespread violence against women and children. A dangerous trend towards sorcery accusation is increasingly being observed; numerous men and women have already been brutally tortured or murdered.

This case study relates the story of Christina, a courageous woman accused of being a witch and tortured. Christina survived, but her perpetrators are still at large. Christina’s case is representative of countless women and men worldwide who fall victim to this perilous sorcery accusation. This case study will help us better understand this phenomenon by analysing the behaviour of the different actors involved and by highlighting new perspectives on how to bring about changes to protect innocent women, men, and children.

Documenting this violent crime will also help present Christina’s case to the United Nations, whose intention it is to take a particularly close look at the human rights situation in Papua New Guinea in the spring of 2021 as part of its Universal Periodic Review. It is imperative that government agencies and aid organisations join forces in order to put an end to sorcery accusation and to raise public awareness not only in Papua New Guinea, but in all countries affected. The local police and law enforcement authorities must also take a more resolute stance against these violent crimes.

The present study also demonstrates how Sister Lorena », a missio project partner, has dedicated herself in an impressive way to the fight against sorcery accusation-related violence and how her courageous commitment has made her a true beacon of hope for those affected. In 2018, Sister Lorena was awarded the Weimar Human Rights Award for her commitment. missio will continue to support her work and promote public awareness with publications and campaigns.

missio has, for example, declared August 10th, 2020, as the World Day Against Sorcery Accusation-Related Violence » in order to raise awareness, not only among the people in Germany but worldwide, about the devastating consequences of sorcery accusation, to bring together experts and to harness campaigns.

Bibliographische Angaben

Gibbs, Philip, Sorcery Accusation - Related Violence in Papua New Guinea; Christina  - a Case Study,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Menschenrechte 76), Aachen 2020.
ISSN 1618-6222

Die vorliegende Studie „Religion und Dialog im Tschad“ ist das Ergebnis einer Fachkonferenz, die von missio gemeinsam mit dem jesuitischen Fortbildungsinstitut CEFOD im Tschad veranstaltet wurde und die vom 24. bis zum 26. September 2018 in der tschadischen Hauptstadt N’Djamena stattfand.

Die Tagungsbeiträge vermitteln Informationen aus erster Hand bezüglich der Situation von Christinnen und Christen in dem zentralafrikanischen Land, in dem sich verschiedene politische und wirtschaftliche Krisen überlagern und das sich zudem mit islamistischen Terrorgruppen konfrontiert sieht, deren Ziel die Destabilisierung der gesamten Region ist. In diesem Zusammenhang beleuchten die vorliegenden Beiträge nicht nur die Problematik des gewalttätigen Extremismus, sondern auch das soziale Engagement der katholischen Kirche sowie gemeinsame Initiativen der Religionsgemeinschaften.

Die Beiträge nehmen darüber hinaus die geschichtliche und aktuelle Entwicklung der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften im Land in den Blick. Die sogenannten Afrikanischen Religionen, deren Anhängerinnen und Anhänger offiziell etwa 7 Prozent der Bevölkerung ausmachen und die faktisch einen weit größeren Einfluss haben, stehen ebenso im Fokus wie Christen und Muslime. Im Tschad leben etwa 57 Prozent Muslime und 36 Prozent Christen, die auf eine schwierige gemeinsame Geschichte zurückblicken. Politische Spannungen hatten im Jahr 1979 einen blutigen Krieg ausgelöst, der als konfessionell motiviert interpretiert wurde und zu einer Spaltung zwischen dem mehrheitlich muslimischen Norden und dem christlichen Süden des Landes führte. Darin gründet ein tiefes Misstrauen zwischen den Religionsgemeinschaften.

Umso wichtiger ist es, dass die Menschen im Tschad den interreligiösen Dialog suchen und sich gemeinsam dafür einsetzen, dass Religion nicht politisch instrumentalisiert wird. Die Verfassung des Tschad bietet den notwendigen Rahmen dafür, indem sie die Trennung von Staat und Religion festschreibt. In der Praxis hält sich die Regierung jedoch nicht konsequent an dieses Prinzip. Auch diese Problematik wird in den verschiedenen Beiträgen beleuchtet.

 

Bibliographische Angaben

Yves Djofang Kamga/Katja Voges (Hrsg.), Religion und Dialog im Tschad.
Konferenz zur Situation der Christen am CEFOD in N’Djamena, 24.–26. September 2018
(Menschenrechte 75), Aachen 2020.
ISSN 1618-6222

Religion und Gewalt: Fallstudie Mali

Im Rahmen des Forschungsprojekts über das Verhältnis von Religion und Gewalt » legt missio die vierte Studie zu Konflikten in ausgewählten Ländern Afrikas vor. Fokussiert wird die Situation in Mali, wo seit dem im Jahr 2012 erfolgten Militärputsch ein Krieg herrscht, der das Land teilt, der Attentate und die Zerstörung von Kulturstätten wie Timbuktu mit sich bringt und zu einem aufwändigen und verlustreichen Militäreinsatz der Vereinten  Nationen (MINUSMA) geführt hat, an dem auch etwa 1000 deutsche Soldaten beteiligt sind.

Aus dem Kontext Mali, in dem sich eine wachsende Radikalisierung insbesondere muslimischer Gruppen beobachten lässt,  ergeben sich spezifische Aspekte und Herausforderungen. Im Zuge der Destabilisierung der Region durch den Sturz der Regierung Gaddafi in Libyen sind bestehende Rebellengruppen gestärkt worden und neue; hinzugekommen. Es zeigt sich die große Sprengkraft des Konflikts zwischen zwei rivalisierenden Tendenzen im Islam. Im Gegensatz zum fundamentalistischen „Reformislam“ erweist sich der „traditionelle“ afrikanische; Islam mit seinem hohen Assimilierungspotential als der geeignete Partner für den interreligiösen Dialog, der von christlich-katholischer Seite grundgelegt wurde und weiter zu fördern ist.

Die vorliegende Studie ist in Zusammenarbeit mit dem „Centre de Recherche et d’Action pour la Paix“ (CERAP) mit Sitz in Abidjan entstanden, an dem die Autoren tätig sind. Diese haben vor Ort mit der katholischen Universität von Westafrika in Bamako sowie mit dem „Institut de formation islamo-chrétienne“ (IFIC), ebenfalls in Bamako, zusammengearbeitet. Allen Beteiligten, insbesondere den Autoren Ludovic Lado und Boris Glode, sei an dieser Stelle für ihr Engagement gedankt.

Mit der Veröffentlichung der Studie leistet missio einen Beitrag dazu, auf die Situation in Mali aufmerksam zu machen und dabei insbesondere das friedensstiftende Potential des interreligiösen Dialogs in den Blick zu nehmen. Diesem Dialog weiß sich missio sowohl in seiner Menschenrechtsarbeit als auch in seiner Förderung von Projekten in Mali und in Afrika insgesamt verpflichtet.

Bibliographische Angaben

Lado, Ludovic/Glode, Boris, Religion, Gewalt und Frieden in Mali,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Menschenrechte 74), Aachen 2019.
ISSN 1618-6222

Papua-Neuguinea ist der drittgrößte Inselstaat der Welt und fasziniert nicht nur durch eine außergewöhnliche landschaftliche Vielfalt. Auch in kultureller Hinsicht bietet sich ein buntes Bild: In dem nördlich von Australien im Pazifik gelegenen Land leben an die tausend Volksgruppen mit je eigener Sprache und Kultur.

Papua-Neuguinea steht – bei aller Schönheit und Vielfalt – vor schwierigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Große Teile der Bevölkerung sind Analphabeten, und Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist ein Phänomen, das sich durch alle Ebenen der Gesellschaft zieht.

In zugespitzter Form bahnt sich diese Gewalt im Hexenglauben ihren Weg. Negative und unerklärliche Ereignisse wie Krankheit, Tod oder Unglücksfälle werden vielerorts dem Wirken von Hexen zugeschrieben. Mithilfe alter Rituale macht die Dorfgemeinschaft sich auf die Suche nach den Verantwortlichen und stellt die vermeintlichen Hexen – sowohl Männer als auch Frauen – an den Pranger. Die Betroffenen werden aus der Gesellschaft ausgestoßen, auf grausame Weise gefoltert oder getötet. Selbst der Partner und die eigene Familie können oder wollen meist nicht eingreifen.

Das Phänomen der Hexenverfolgung in Papua-Neuguinea, so zeigt die australische Professorin Miranda Forsyth, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Im Jahr 2015 hat die Regierung reagiert und den Sorcery National Action Plan Papua-Neuguineas beschlossen, der neben Aufklärung, Beratung, juristischer und gesundheitlicher Unterstützung auch die Forschung als eine wichtige Säule erkennt.

Die Studie ist ein im Jahr 2017 erstmals in englischer Sprache publiziertes Kooperationsprojekt zwischen Wissenschaftlern der Divine Word University und dem National Research Institute in Papua-Neuguinea sowie der Australian National University. Sie stützt sich auf Daten aus den Jahren 1996 bis 2016 und liefert systematische Informationen zu Gewalt im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Hexerei in Papua-Neuguinea. Die Studie charakterisiert Täter und Opfer, beschreibt Reaktionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure und zeigt die geographische Verteilung und den zeitlichen Verlauf der Gewalttaten auf.

Neben der Unterstützung von Partnerinnen und Partnern in Papua-Neuguinea, die sich vor Ort für die Opfer der Hexenverfolgung einsetzen und wichtige Aufklärungsarbeit leisten, trägt missio mit der Veröffentlichung der vorliegenden Studie dazu bei, die deutsche Öffentlichkeit für ein Gewaltphänomen zu sensibilisieren, das in Ozeanien, darüber hinaus aber auch in verschiedenen Ländern Afrikas, Südostasiens und Lateinamerikas weiterhin eine erhebliche Rolle spielt.

Bibliographische Angaben

Forsyth, Miranda/Putt, Judy/Bouhours, Thierry/Bouhours, Brigitte, Gewalt im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Hexerei in Papua-Neuguinea, hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Menschenrechte 73), Aachen 2018.
ISSN 1618-6222

Menschenrechtsstudie Nr.70: „Religion und Gewalt - Fallstudie Tschad”

Der Tschad gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und nimmt im „Human Development Index“ einen der letzten Plätze ein. In die Schlagzeilen der Weltpresse geriet das Land im Zusammenhang mit dem Darfur-Konflikt im benachbarten Sudan. In jüngster Zeit steht die Auseinandersetzung mit der aus dem anderen Nachbarland Nigeria stammenden Boko-Haram-Bewegung im Fokus der Sicherheitspolitik des Landes.

58% der tschadischen Bevölkerung sind Muslime, ca. 36% Christen, davon gehört die Hälfte zur katholischen Kirche. Die traditionellen Religionen sind formell zahlenmäßig offiziell schwach vertreten, die damit in Verbindung stehenden Vorstellungen und Praktiken spielen aber sowohl bei Muslimen als auch bei Christen eine bleibend wichtige Rolle.

Die Studie – die dritte (s.u. Nr.n 63 und 68) im Rahmen des von missio koordinierten Forschungsprojektes über „Religion und Gewalt“ » – erforscht die Rolle der Religionen in gewalttätigen Konflikten im Tschad sowie im Zusammenhalt der tschadischen Gesellschaft. Die meisten der ca. 300 befragten Personen sehen die Rolle der Religionen positiv. Allerdings klagen besonders die Christen politische und wirtschaftliche Partizipation ein und wehren sich gegen Tendenzen einiger muslimischer Gruppierungen, den Tschad zu einem muslimischen Staat zu machen. Die Herausforderungen bestehen in der Konzeption eines säkularen Staates, der die positive Rolle der Religionen im Staatsgebilde würdigt. Konfliktpotential birgt die Radikalisierung religiöser Gruppen, sowohl auf muslimischer Seite etwa durch Einflüsse von Al-Shabaab als auch durch neue religiöse christliche Bewegungen mit ihrem teilweise aggressiven Auftreten gegenüber Andersdenkenden.

Die Forschung wurde durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem Centre d’Études et de Formation pour le Développement (CEFOD) in N’Djamena. Den Autoren dieser Studie, der Leitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des CEFOD sowie allen befragten Personen, die zu dem hier vorgestellten Bild der Rolle der Religionen im Tschad beigetragen haben, sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. missio wird die Zusammenarbeit mit der Kirche im Tschad fortsetzen und dabei, ganz im Sinne der hier vorgestellten Ergebnisse, besonders Projekte des interreligiösen und des interkonfessionellen Dialogs fördern. (2018)

Bibliographische Angaben

Antoine Bérilengar SJ, Mathias Bambé Naygotimti, Menschenrechte: Religion und Gewalt — Fallstudie Tschad, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 72), Aachen 2018
ISSN 1618-6222

Menschenrechtsstudie Nr. 71: „Menschenrechte in Eritrea: Ort der  Menschheitsverbrechen oder verkanntes Musterland?”

Ort der Menschheitsverbrechen oder verkanntes Musterland?

Eritrea erlangte 1993 nach dreißigjährigem Unabhängigkeitskrieg gegen Äthiopien die Unabhängigkeit. In den ersten Jahren bestand die Hoffnung, das Land würde sich rasch entwickeln. 1998 kam es zu einem erneuten Grenzkrieg mit Äthiopien, dem zehntausende Menschen zum Opfer fielen.

Als nach dem Friedensschluss im Jahr 2000 führende Mitglieder der Einheitspartei PFDJ die Demokratisierung des Landes sowie die Implementierung der 1997 verabschiedeten Verfassung forderten, schlug Präsident Isaias Afewerki den Protest nieder und ließ Mitglieder der Reformbewegung sowie kritische Journalisten im September 2001 verhaften. Gleichzeitig demontierte er rechtsstaatliche Institutionen wie das Oberste Gericht und die Nationalversammlung. Bürgerliche Freiheiten einschließlich Pressefreiheit wurden abgeschafft und willkürliche Verhaftungen ohne Gerichtsverhandlung sind bis heute an der Tagesordnung. Die Religionsfreiheit wurde ebenfalls stark eingeschränkt und tausende evangelikale Christen und vermeintlich extremistische Muslime verhaftet. Das Oberhaupt der orthodoxen Kirche befindet sich seit einem Jahrzehnt unter Hausarrest. Anstelle des Rechts regiert seitdem die Angst in Eritrea.

Die autokratische Regierung und der zeitlich unbegrenzte Nationaldienst lösten einen Massenexodus aus, der auch zehntausende eritreische Flüchtlinge nach Europa führte. Solange sich nichts an der Menschenrechtslage ändert, wird die Jugend weiter aus dem Lande fliehen. Mit den Worten der katholischen Bischöfe Eritreas: „Niemand verlässt ein Land, in dem Milch und Honig fließen, um ein Land zu suchen, in dem man dasselbe findet. Es gibt keinen Grund, ein Heimatland zu verlassen, in dem Frieden herrscht, in dem es Arbeitsplätze und Meinungsfreiheit gibt, um Entbehrungen, Einsamkeit und ein Leben im Exil zu erleiden, nur um anderswo bessere Lebensbedingungen zu finden“. (2018)

Bibliographische Angaben

Nicole Hirt, Menschenrechte: Menschenrechte in Eritrea – Ort der Menschheitsverbrechen oder verkanntes Musterland?, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.) Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 71), Aachen 2018 Redaktion: Lydia Klinkenberg
ISSN 1618-6222 

Unser Bild von Äthiopien ist ambivalent: Zum einen denken wir an eine Nation, die sich erfolgreich gegen die Kolonialisierung durch europäische Mächte zur Wehr setzte und die auf eine lange Kulturgeschichte als unabhängiges Kaiserreich zurückblickt. Wir denken an ein Land, in dem sowohl das Christentum als auch der Islam kurz nach ihrer Entstehung als Weltreligionen heimisch wurden und in dem Christen und Muslime seit Jahrhunderten Seite an Seite leben.

Andererseits haben sich die verheerenden Hungersnöte in unser Gedächtnis eingebrannt, die in den 1970er und 1980er Jahren hunderttausende von Toten forderten und die westliche Welt dazu bewogen, Hilfe für die Hungernden zu mobilisieren. Außerdem denken wir an ein Land, das jahrzehntelang durch Bürgerkriege zerrissen wurde.

Im Jahr 1991 übernahm die bis heute amtierende EPRDF (Ethiopian People’s Revolutionary Democratic Front)-Regierung nach ihrem Sieg über das Militärregime die Macht. Sie strukturierte das Land politisch um, indem sie das Modell des ethnischen Föderalismus einführte, und begab sich auf einen ambitionierten Entwicklungskurs mit dem Ziel, Äthiopien vom Armenhaus Afrikas in ein Land mit mittlerem Einkommen zu verwandeln. Die Erfolge waren beeindruckend, und das Land erreichte mit zwei Ausnahmen alle Millenniumsziele. Andererseits verengte die marxistisch geprägte EPRDF im letzten Jahrzehnt den politischen Raum für die Bürger immer weiter. Die bürgerlichen und politischen Rechte sind stark eingeschränkt, willkürliche Verhaftungen und Folter sind an der Tagesordnung; die Aufstände des Jahres 2016 – eine Reaktion auf das Fehlen demokratischer Mitwirkungsrechte – wurden mit Gewalt niedergeschlagen und der Ausnahmezustand verhängt.

Die Publikation informiert über die Menschenrechtssituation in Äthiopien. (2018)

Bibliographische Angaben

Nicole Hirt, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in Äthiopien, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 70), Aachen 2018
Redaktion: Lydia Klinkenberg
ISSN 1618-6222

Menschenrechte und Demokratieprozesse

Das Jahr 2011 hat die arabische Welt geprägt: Jugendliche gingen auf die Straße, demonstrierten gegen die seit Jahrzehnten etablierten autoritären Regime und forderten ihre Rechte ein. Der „Arabische Frühling“ barg die Hoffnung auf einen Wandel hin zu mehr Modernität, Pluralität und Demokratie. Kein Land Nordafrikas und des Nahen Ostens sollte verschont bleiben.

Es folgten Aufstände und Revolutionen, doch heute, sieben Jahre nach Beginn des Arabischen Frühlings, ist die Bilanz ernüchternd: Die Hoffnungen auf eine Wende blieben vielerorts unerfüllt. Stattdessen prägen verstärkte Repressionen, Bürgerkriege und Dschihadismus die Länder des Nahen Ostens.

Viele der maroden Staaten der arabischen Welt werden primär durch ihre Sicherheitsapparate zusammengehalten, die meist freie Hand haben gegenüber der Zivilgesellschaft, der politischen Opposition und kritischen Bürgern. Entsprechend schlecht sind die Aussichten für die Zukunft der Menschenrechte und der Demokratie im Nahen Osten.

Martin Gehlen analysiert in der hier vorliegenden Menschenrechtsstudie die spezifische Situation in Ägypten, im Irak, in Syrien, in Saudi-Arabien und den Golfstaaten, in Jordanien, im Libanon sowie in den Maghreb-Staaten. Er nimmt die marode arabische Staatenwelt unter die Lupe, beschäftigt sich mit der Zerstörung des polyglotten Menschheitserbes im Orient und geht der Legitimationskrise des modernen Islam auf den Grund.

missio möchte mit der vorliegenden Publikation auf die schwierige Menschenrechtsituation im Nahen Osten aufmerksam machen.

Bibliographische Angaben

Martin Gehlen, Menschenrechte: Die Zukunft des Nahen Ostens. Menschenrechte und Demokratieprozesse, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 69), Aachen 2018
Redaktion: Lydia Klinkenberg
ISSN 1618-6222

Die Republik Côte d’Ivoire gehört zu den wirtschaftlich stärkeren Ländern Afrikas, wurde aber in den letzten Jahren immer wieder von Krisen erschüttert, die mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen und erheblicher Gewalt einher gingen. Der interne Konflikt zwischen den beiden wichtigsten Bevölkerungsgruppen, den mehrheitlich christlichen Ivorern und den überwiegend muslimischen Burkinern, wurde politisch instrumentalisiert, was für das traditionell gute Verhältnis der beiden Religionen in Côte d’Ivoire zu einer schweren Belastungsprobe wurde.

Die Autoren dieser Studien, der zweiten im Rahmen des von missio koordinierten Forschungsprojektes über „Religion und Gewalt“ », gehen den Wechselverhältnissen nach. In 381 Interviews und Gruppendiskussionen haben sie ein Bild jener vielschichten Vorstellungen zusammengetragen, die in der Bevölkerung und bei verantwortlichen religiösen und politischen Führern zur Frage von Religion und Gewalt kursieren. Dabei sind sie auch der Frage nach dem Konflikt- und nach dem Friedenspotential der Religionen nachgegangen.

Wie schon in der ersten Studie zur Situation in Tansania (s.u., Nr. 63) bestätigt sich, wie vielfältig und komplex die Ursachen von Gewalt in einer von Prekarität gezeichneten Gesellschaft sind. Es spielen politische, wirtschaftliche, soziale und ideologische Ursachen eine Rolle, die häufig miteinander verwoben sind. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei dem tatsächlichen oder auch nur gefühlten Mangel an politischer Partizipation in der Gesellschaft zu. In der hier vorgelegten Studie wird besonders die mangelnde Ausbildung religiöser Führer und Prediger sowie die fehlende Kontrolle des Staates über religiöse Akteure als potentielle Konfliktquelle deutlich.

Kooperationspartner dieser Studie ist die Gemeinschaft Sant’Egidio, deren Vertretern in Rom und Abidjan, zu denen auch die Autoren der Studie gehören, unser ausdrücklicher Dank gilt. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern der Gemeinschaft in den verschiedenen Ortschaften, an denen diese Studie durchgeführt wurde.

Mit dieser zweiten Studie im Rahmen des Forschungsprojektes über „Religion und Gewalt“ » möchte missio zu einer differenzierten Wahrnehmung der Vielschichtigkeit sowie der Motive der verschiedenen Protagonisten in Konfliktsituationen beitragen. In seiner Forschungs- und Projektarbeit weiß sich missio dem interkulturellen und interreligiösen Dialog verpflichtet – als Beitrag zur Überwindung von Gewalt in den Ländern des Südens und weltweit. (2017)

Bibliographische Angaben

Kacou Firmin, Randos Andih, Menschenrechte: Religion und Gewalt in Afrika: Fallstudie Côte d’Ivoire, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 68), Aachen 2017
Redaktion: Marco Moerschbacher
ISSN 1618-6222

Anlässlich des Weltmissionssonntags 2017 untersucht missio in dieser Studie die Menschenrechtssituation in Burkina Faso.

Demokratische Regierungsführung legt das Augenmerk auf Individuen und auf Bevölkerungsgruppen, um die Entfaltung des Einzelnen und die Entwicklung der Gesellschaft zu fördern. Individuen können ihren Beitrag aber erst leisten, wenn sie in den vollen Genuss ihrer Rechte kommen und ihr individuelles Potenzial entfalten können. Mit anderen Worten: Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung sind untrennbar miteinander verbunden.

Der Bericht nimmt die schwierige Menschenrechtslage in Burkina Faso im Zeitraum 2016/2017 unter die Lupe. Er basiert auf eigenen Beobachtungen des Autors sowie der Auswertung von Berichten und Statistiken von Amnesty International, des „Mouvement burkinabé des droits de l’homme et des peuples“, verschiedener Ministerien, der Weltbank und anderen Institutionen.

Mit dieser Publikation möchte missio auf die Bedeutung der Menschenrechte in unseren Partnerländern in Afrika, Asien und Ozeanien aufmerksam machen. (2017)

Bibliographische Angaben

Arsène Flavien Bationo, Menschenrechte: Bericht über die Menschenrechtslage in Burkina Faso, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 67), Aachen 2017
Redaktion: Lydia Klinkenberg
ISSN 1618-6222

Nicht zuletzt die Erfahrungen der anhaltenden Christenverfolgung in vielen Ländern lassen uns darauf aufmerksam werden, wie oft die Würde des Menschen aufgrund seiner religiösen Überzeugung verletzt wird.

Religionsfreiheit ist ein universales Menschenrecht, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten ist als das Recht, „seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.”

Roman Siebenrock und Martin Affolderbach zeichnen in der Menschenrechtsstudie die Anerkennung der Religionsfreiheit aus katholischer und evangelischer Sicht historisch nach. Gleichzeitig befassen sich die Autoren mit der Frage nach der Toleranz und den Grenzen von Religionsfreiheit. Und schließlich beschäftigt sich die Studie mit der Bedeutung des interreligiösen Dialogs in unserer pluralistischen Welt. (2017)

Bibliographische Angaben

Prof. Dr. Roman A. Siebenrock, Dr. Martin Affolderbach, Menschenrechte: Religionsfreiheit aus christlicher Sicht, in:
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Menschenrechte 66), Aachen 2017
Redaktion: Lydia Klinkenberg
ISSN 1618-6222

Die tropische Insel Sri Lanka an der Südspitze Indiens ist acht Jahre nach dem Bürgerkrieg nur scheinbar zur Ruhe gekommen. Im Inneren des Landes schwelt noch immer der Konflikt zwischen den beiden größten ethnischen Gruppen – den buddhistischen Singhalesen und den hinduistischen Tamilen.

Seit der Wahl des neuen Präsidenten Maithripala Sirisena zu Beginn des Jahres 2015 schweigen zwar die Waffen, trotzdem beklagen vor allem die im Krieg unterlegenen Tamilen weiterhin schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch den Staat. Nach wie vor fehlt es an Bemühungen, gemeinsam Wege des Friedens und der Versöhnung zu gehen und der gesamten Bevölkerung ein Leben in voller Achtung ihrer persönlichen Würde zu ermöglichen.

missio möchte mit der vorliegenden Publikation auf die schwierige Menschenrechtssituation auf dem Inselstaat sowie auf die Bedeutung der interreligiösen und ethnischen Versöhnung aufmerksam machen.

Bibliographische Angaben

Lutz Löher, Menschenrechte: Menschenrechte in Sri Lanka. Große Altlasten und geringe Fortschritte auf dem Weg zum Rechtsstaat, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 65), Aachen 2017.
Redaktion: Lydia Klinkenberg
ISSN 1618-6222

Im Rahmen des Weltmissionssonntags 2016 fokussiert missio in dieser Studie die spezifische Menschenrechtssituation auf den Philippinen.

Auf dem Inselstaat in Südostasien starteten offiziellen Angaben zufolge im Dezember 2015 rund 3.000 Menschen einen Protestmarsch gegen die Kriminalisierung und Ermordung von Angehörigen indigener Volksgruppen. In einer öffentlichen Erklärung wiesen die Protestierenden darauf hin, dass diese Morde in Zusammenhang mit der sich ausweitenden Präsenz rohstofffördernder Konzerne in Mindanao im Süden der Philippinen stehen. Berichte dieser Art gibt es schon seit langem. Bereits 2007 gerieten die Philippinen in den Fokus des UN-Sonderberichterstatters für extralegale, summarische und willkürliche Hinrichtungen.

Morde sind jedoch nicht das einzige Mittel, mit dem kritische Stimmen auf den Philippinen zum Schweigen gebracht werden. Auch mittels Kriminalisierung, Behördenwillkür oder Stigmatisierung wird versucht, den Aktionsraum von Nichtregierungsorganisationen (NROs) und Bürgerbewegungen zu beschränken.

Die Studie nimmt in Form einer Fallstudie den Druck, den NROs in illiberalen Demokratien erleben, unter die Lupe. Sie analysiert, inwiefern sich die Situation auf den Philippinen von offenen politischen Systemen, die bürgerliche Freiheiten und politische Rechte fest in ihren Verfassungen und Gesetzen verankert haben, unterscheidet.

Bibliographische Angaben

Carolijn Terwindt, Chris van der Borgh, Menschenrechte: NROs auf den Philippinen unter Druck, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 64), Aachen 2016
Redaktion: Lydia Klinkenberg, Mark Richard Draser
ISSN 1618-6222

Eine Fallstudie

Tansania wird von seinen Bewohnern und Politikern gerne als das „Land des Friedens“ bezeichnet, und in der Tat sind dem Land in seiner Geschichte größere blutige Konflikte und ethnische Auseinandersetzungen in weiten Teilen erspart geblieben. Doch in jüngster Zeit gab es vermehrt negative Schlagzeilen von Gewalt im Land, etwa über den Anschlag auf die amerikanische Botschaft, aber auch über immer wieder aufflammende Konflikte in Städten wie Moshi und Daressalaam sowie über religiöse Spannungen, insbesondere auf der Insel Sansibar.

Die Studie untersucht den Zusammenhang von Gewalt und Religion am Beispiel verschiedener konfliktiver Situationen und Fragestellungen in Tansania. Durchgeführt wurde die Studie vom „Hekima Institute of Peace Studies and International Relations“ mit Sitz in Nairobi. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt, in einen theoretischen Rahmen eingeordnet und ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass es vielfältige Ursachen von Gewalt gibt, die häufig ineinander verwoben sind. Eine auch mit religiösen Begriffen konnotierte Konfliktsituation als „religiösen Konflikt“ zu bezeichnen, greift häufig zu kurz. Zudem besteht die Gefahr, dass hier Religion für politische oder wirtschaftliche Ziele instrumentalisiert wird. Notwendig ist ein genaues Hinschauen auf die Wahrnehmungen und die Gefühlslage der handelnden und betroffenen Menschen, wie dies die Autoren der hier vorliegenden Studie tun.

Eine differenzierte Wahrnehmung der vielfältigen Ursachen von Extremismus und Gewalt ist die Voraussetzung, um Lösungsansätze und Perspektiven zu entwerfen: für ein weiterhin friedliches Miteinander der vielen Volksgruppen und der zwei großen Religionsgemeinschaften – Christen und Muslime – in Tansania, dem Land des Friedens. Wie besonders die Beispiele aus Sansibar zeigen, kommt dabei den Initiativen und Gruppen, die sich dem interreligiösen Dialog widmen, eine zentrale Bedeutung zu. Einer differenzierten Wahrnehmung und dem Geist des interreligiösen Dialogs zwischen Muslimen und Christen weiß sich missio in seiner Projektarbeit in den Ländern des Südens sowie in dem hier begonnenen Forschungsprojekt zum Thema „Religion und Gewalt“ » verpflichtet.

Bibliographische Angaben

Elias O. Opongo, SJ Felix J. Phiri MAfr, Menschenrechte: Religiöser Extremismus und Gewalt in Tansania. Eine Fallstudie, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 63), Aachen 2016 Redaktion: Marco Moerschbacher
ISSN 1618-6222

Frauenrechte sind auch Menschenrechte

Im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten ist Tansania ein Hort der politischen Stabilität. Dennoch steht das Land vor gesellschaftlichen Herausforderungen. Neben ökonomischen Problemen ist die soziale Benachteiligung von Frauen eine der größten Herausforderungen, die das Land zu bewältigen hat.

Obwohl sie gesetzlich gleichgestellt sind, werden Frauen in der Realität gegenüber Männern massiv benachteiligt. Sexuelle Übergriffe sind in Tansania ein alltägliches Phänomen, ohne dass die Täter ernsthaft mit einer Bestrafung rechnen müssen. Vergewaltigte Frauen werden von ihrer Umgebung gemieden und in vielen Fällen von ihren Familien verstoßen. Die sozialen Freiheiten der Frauen sind gegenüber denen der Männer eingeschränkt. In der patriarchal geprägten tansanischen Gesellschaft können Frauen nur schwer ihre gesetzlich verbrieften Rechte durchsetzen, wie zum Beispiel bei Erbschaften, der Geschäftsfähigkeit, in der Bildung, oder dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexueller Selbstbestimmung. So werden in einigen Regionen Tansanias noch immer Frauen und Mädchen beschnitten.

Auch das Eherecht diskriminiert Frauen: Polygamie ist erlaubt, die Verheiratung von Minderjährigen ist möglich und kann ohne Einverständnis des Mädchens beziehungsweise der Frau erfolgen, wenn Brautvater und Bräutigam sich auf einen Brautpreis einigen.

Bis heute existiert in Tansania ein Hexerei-Gesetz, das jede Form von Zauberei verbietet. Vor allem in ländlichen Gebieten ist der Glaube an Hexen und Zauberkräfte noch weit verbreitet. In diesem Zusammenhang gehört die Ermordung vor allem älterer Menschen, insbesondere von Frauen, die der Hexerei bezichtigt werden, zu den besonders schwerwiegenden Gewaltverbrechen. Zwischen 2005 und 2010 wurden schätzungsweise 5.000 alte und ältere Menschen zum Opfer derartiger Hexenverfolgungen.

So untersucht die Studie neben der Situation von Frauen und Mädchen auch die älterer Menschen in Tansania. Dabei geht die Autorin nicht nur auf Probleme und Herausforderungen der tansanischen Gesellschaft ein, sondern stellt auch neue Ansätze vor, um die Benachteiligung der Frauen und älteren Menschen zu überwinden. (2016)

Bibliographische Angaben

Danja Bergmann, Menschenrechte: Frauenrechte sind auch Menschenrechte. Zur Lage von Mädchen und Frauen in Tansania, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 62), Aachen 2016
Redaktion: Mark Richard Draser
ISSN 1618-6222

Innenansichten aus Ägypten

Ägypten befindet sich seit dem Sturz von Hosni Mubarak im Jahr 2011 in einer anhaltenden Staatskrise.

2012 wurde Muhammad Mursi, führendes Mitglied der Muslimbrüder, der erste demokratisch gewählte Staatspräsident Ägyptens. Unter seiner Präsidentschaft wurde mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung begonnen, die 2013 in Kraft trat und stark von den Ideen islamistischer Gruppierungen geprägt war.

Im Juni 2013 putschte der ägyptische Militärrat unter der Führung des damaligen Generals und heutigen Präsidenten Abd al-Fattah as-Sisi gegen Mursi, suspendierte die Verfassung und setzte eine Übergangsregierung ein. Der Putsch wurde von einer breiten gesellschaftlichen Allianz unterstützt und begrüßt, zu der auch Kopten, muslimische Religionsführer sowie liberale Gruppierungen zählten. Noch 2013 wurde mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung begonnen, die zwar die Bürgerrechte stärkt, gleichzeitig aber den politischen Einfluss des Militärs ausweitet.

Die Verfassung sollte das gespaltene Land wieder einigen und befrieden, jedoch hat seit dem erfolgreichen Referendum im Januar 2014 und der damit verbundenen Verabschiedung der Verfassung die Gewalt in Ägypten zugenommen. Die jüngsten Entwicklungen in dem nordafrikanischen Land zeigen, dass Präsident as-Sisi seine Macht dauerhaft festigen möchte und rigoros gegen jede freiheitliche wie demokratische Bestrebung vorgeht.

Mit der Verfassung von 2014 wurde zwar ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, jedoch muss dieser Weg weiter fortgesetzt werden. Die Studie stellt die Entstehungsgeschichte der Verfassung dar und zeichnet die Diskussionen sowie die Auseinandersetzungen um ihre inhaltliche Ausgestaltung nach. (2016)

Bibliographische Angaben

Cornelis Hulsman, Diana Serôdio, Menschenrechte: Die ägyptische Verfassung von 2014 – eine Einordnung. Innenansichten aus Ägypten, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 61), Aachen 2016
Redaktion: Mark Richard Draser
ISSN 1618-6222

Religionspolitik und interreligiöse Spannungen

Die Vereinigte Republik Tansania ist jenes Land im östlichen Afrika, das bisher für seine relative politische und wirtschaftliche Stabilität bekannt ist. Für den diesjährigen Weltmissionssonntag im Oktober hat missio Tansania zum Schwerpunkt der Kampagne gemacht. Trotz des guten Rufes, den das ostafrikanische Land genießt, zeigen sich auch in Tansania Spannungen und Konflikte im sozialen Gefüge, bei denen immer auch religiöse Stimmungen und Interessen mitschwingen oder angeführt werden. Wie die Studie deutlich macht, ist das Verhältnis vom christlich dominierten Festlandtansania zum überwiegend muslimischen geprägten Sansibar ein neuralgischer Punkt für ein weiterhin friedliches Zusammenleben der Menschen in Tansania.

Die sozialen Probleme des Landes resultieren jedoch nicht aus religiösen Unterschieden, sondern aus politischen, wirtschaftlichen und regionalen Kontrasten. Die Inselgruppe Sansibar hat sich 1964 mit dem Festlandsregion Tanganjika zur föderalen Republik Tansania zusammengeschlossen, deren rechtstaatliche Konstruktion als Provisorium bis zur Erarbeitung einer endgültigen Verfassung gedacht war. Dies ist bis heute nicht geschehen, und vor allem fühlen sich die Bewohner von Sansibar vom Festland benachteiligt, dessen politische Elite den Verfassungsreformprozess seit Jahren verschleppt. Das Land leidet unter mangelnder Bildung, Reformstau, Korruption sowie Vetternwirtschaft und nicht unter der Verschiedenheit der Religionen. (2015)

Bibliographische Angaben

Danja Bergmann, Menschenrechte: Muslimisch-christliche Beziehungen auf Sansibar im Wahljahr 2015. Religionspolitik und interreligiöse Spannungen, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 60), Aachen 2015
Redaktion: Mark Richard Draser
ISSN 1618-6222

Cover Menschenrechtsstudie 59

Krieg, Kindersoldaten, Korruption, Ausbeutung und Massenvergewaltigungen: Diese Negativschlagzeilen stehen zumeist im Mittelpunkt der Medien und öffentlichen Wahrnehmung, wenn es um die Demokratische Republik Kongo geht. Hinzu kommt, dass der zentralafrikanische Staat zu den ärmsten Länder der Welt zählt, wie aus dem Human Development Index der Vereinten Nationen hervorgeht. Millionen Menschen sind im eigenen Land auf der Flucht vor Gewalt und Not.

missio reagiert auf die Hilferufe der Projektpartner und der Menschen im Kongo. Mit Spenden aus Deutschland werden Maßnahmen für Familien in Not ermöglicht. Die Unterstützung lindert die Not des Einzelnen. Doch ohne die Ursachen in Angriff zu nehmen, wird sich niemals der Teufelskreis aus Gewalt und Ausbeutung durchbrechen lassen.

Einer der Gründe für die kriegerischen Konflikte im Kongo sind die reichen Bodenschätze. Hierzu haben sich im Februar 2015 Vertreter der katholischen Kirche mit einem Positionspapier an die Europäische Union mit der Bitte gewandt, „einen Beitrag zur Beendigung gewalttätiger Konflikte im Zusammenhang mit Rohstoffen zu leisten, die in den letzten 60 Jahren 40 Prozent aller Konflikte weltweit ausmachten“

Direkt an die Mobilfunkhersteller appelliert missio mit der Aktion „Saubere Handys“: „Keine direkten oder indirekten Geschäfte mit Rebellen“ lautet die Forderung. Die Rolle dieser Unternehmen hinsichtlich der Konfliktminerialien wird in der vorliegenden Studie ebenso betrachtet wie die Frage, wann eine flächendeckende Verbreitung sogenannter „sauberer“ Handys möglich ist.

Die dramatische Situation in der DR Kongo wird sich langfristig nur verbessern, wenn die Rollen und Chancen aller Stakeholder in den Blick genommen werden. In dieser Menschenrechtsstudie kommen Beteiligte aus den unterschiedlichen Bereichen zu Wort: Martin Kobler von den Vereinten Nationen, Leiter der UN-Friedensmission im Ostkongo, der Kongolese Fr. Justin Nkunzi als Direktor von Justice & Peace in Bukavu, Friedel Hütz-Adams als Experte zum Thema „Konfliktminerialien“ vom Südwind-Institut. Sie alle und die weiteren Autoren dieser Studie leisten einen Beitrag zur Beantwortung der Frage, wie die Friedensmission für den Kongo langfristig erfolgreich sein kann. (2015)

Bibliographische Angaben

Justin Nkunzi Baciyunjuze, Thérèse Mema Mapenzi, Sr. Jeanne Bashige Nsimire, Martin Kobler, Friedel Hütz-Adams, Menschenrechte: DR Kongo — Der Krieg, die Frauen und unsere Handys, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 59), Aachen 2015
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Fachkonferenz, Loyola Hall, Lahore, Pakistan, 8.-10. Januar 2014

Im Weltmissionsmonat Oktober werden Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien aus Pakistan in den deutschen Diözesen über ihr Leben und die Arbeit der Kirche in ihrer südasiatischen Heimat informieren. Den Abschluss dieser Kampagne bildet der "Sonntag der Weltmission".

In dem Band „Die pakistanische Kirche verstehen“ sind die Tagungsbeiträge einer Konferenz enthalten, die von missio gemeinsam mit der pakistanischen Kirche im Januar 2014 in Lahore veranstaltet worden ist. Referenten aus Pakistan informierten unter anderem über ihre Dialogarbeit sowie über Fragen der Religionsfreiheit.

Die Konferenz erfüllte eine wichtige Aufgabe, denn die katholische Kirche in Pakistan steht vor großen Herausforderungen: Die Christen bilden mit etwa zwei Prozent Bevölkerungsanteil eine Minderheit in dem südasiatischen, muslimischgeprägten Land, das vor einer schwierigen politischen Zukunft steht. Anschläge islamistischer Extremisten (wie den Taliban) und Versuche fundamentalistischer Kräfte, die Gesellschaft zu spalten, erschüttern das Land. In dieser Situation sieht sich die pakistanische Kirche als eine prophetische Kirche herausgefordert. (2014)

Bibliographische Angaben

Dr. Gregor von Fürstenberg, I. A. Rehman, Fr. Emmanuel Asi, Fr. Raphael Manhga O.P, Peter Jacob, Khaled Ahmed, Fr. James Channan, Fr. Renato Zecchin SJ, Menschenrechte: Die pakistanische Kirche verstehen. Fachkonferenz, Loyola Hall, Lahore, Pakistan, 8.-10. Januar 2014, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 58), Aachen 2014
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Pakistan steht im Zentrum der bundesweiten Kampagne zum Monat der Weltmission 2014. Ein ganz besonderes Augenmerk gilt dabei der Situation der Menschenrechte und Religionsfreiheit, und hier besonders der Lage der Christen, über die ich mich persönlich im Mai 2014 auf einer Reise durch das südasiatische Land informieren konnte.

Die Studie der pakistanischen Menschenrechtsorganisation „Movement for Solidarity and Peace“ (MSP) analysiert die Hintergründe der beiden (neben den perfiden „Blasphemiegesetzen) schlimmsten Menschenrechtsverletzungen in Pakistan: Zwangsheiraten und Zwangsbekehrungen von Christen. Pakistans Staatsgründer, Mohammed Ali Jinnah, hatte versprochen, einen säkularen und liberalen Staat zu schaffen, in dem alle Religionen ohne Diskriminierung nebeneinander bestehen können. Dies ist auch in der Verfassung des Landes verbrieft. Doch seit dem Regime von General Zia-ul-Haq, der in den 1980er Jahren die hoch problematischen „Blasphemiegesetze“ einführte, hat Pakistan den Weg der islamistischen Radikalisierung beschritten. Religiöse Minderheiten sind in ihrer Existenz ernsthaft bedroht.

Heute werden in Pakistan insbesondere junge Frauen, dir religiösen Minderheiten angehören, verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohungen und Verfolgung. Aufgrund der steigenden Anzahl von Verschleppungen junger Mädchen, der Praxis der Zwangsheirat, sowie der Zwangskonversion zum Islam leben die Angehörigen religiöser Minderheiten in Pakistan in Angst und Schrecken. (2014)

Bibliographische Angaben

Emad Ansari, Menschenrechte: Bericht über Zwangsehen und Zwangskonversionen von Christen in Pakistan, in:
Movement for Solidarity and Peace in Pakistan (MSP) (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 57), Aachen 2014
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Die Kopten zu Beginn des 21. Jahrhunderts: Zwischen Akzeptanz und Ablehnung

Die missio-Menschenrechtsstudie „Die Situation der koptisch-orthodoxen Kirche in Ägypten“ bietet eine Analyse über die Beeinträchtigungen von koptischen Christen in Ägypten in den Jahren 2000 bis 2010.

Die Lebenssituation der koptischen Christen ist geprägt durch zahlreiche Einschränkungen und religiös motivierte Angriffe. Besonders leiden die Christen Ägyptens unter gewalttätigen Übergriffen von Extremisten auf kirchliche Einrichtungen und staatlichen Behinderungen bei der Genehmigungen neuer Kirchenbauten. Auch werden Christen in Ägypten oft bei der Berufswahl benachteiligt. Dies sind nur einige Beispiele, die das Leben vieler Christen in Ägypten erschweren.

Auch wenn die Kopten oft Benachteiligungen zu erleiden haben, kennt Ägypten im Laufe seiner Geschichte auch Perioden eines von gegenseitiger Achtung und Respekt gekennzeichneten Zusammenlebens von Christen und Muslimen. Dies macht Hoffnung, dass es nach dem Sturz von Hosni Mubarak und dem Ende der kurzen Ära der Muslim-Bruderschaft nun zu einem Neuanfang in der ägyptischen Gesellschaft kommen wird – einer Gesellschaft, in der jede Religionsgemeinschaft als ein wertvoller Bestandteil akzeptiert wird. (2014)

Bibliographische Angaben

Michael Kaspar, Menschenrechte: Die Situation der koptisch-orthodoxen Kirche in Ägypten. Die Kopten zu Beginn des 21. Jahrhunderts: Zwischen Akzeptanz und Ablehnung, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 56), Aachen 2014
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Fachkonferenz im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim, 3. Mai 2013

Die missio-Menschenrechtsstudie „Die Situation der Christen im Nahen Osten“ ist das Ergebnis einer Fachkonferenz, die von missio Aachen und der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Jahr 2013 gemeinsam im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim veranstaltet wurde.

Die Tagungsbeiträge, und ganz besonders die abschließende Podiumsdiskussion, vermitteln tiefe Einblicke aus erster Hand in die derzeitige gespannte Situation in der Region. Experten berichten über die Lage in Syrien, im Irak, und in Ägypten und informieren über das Dilemma, in dem sich viele der Christen dort befinden: Sollen sie ihre Heimat angesichts der kritischen Lage verlassen oder sollen sie ausharren? Auch das Thema der christlichen Flüchtlinge in Deutschland wird in mehreren Beiträgen thematisiert. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften und der Religionsfreiheit. (2014)

Bibliographische Angaben

Klaus Barwig, Christoph Marcinkowski, Klaus Vellguth, Menschenrechte: Die Situation der Christen im Nahen Osten. Fachkonferenz im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim, 3. Mai 2013, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 55), Aachen 2014
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Die wachsende Kluft zwischen Islamisten und Nicht-Islamisten

Im Sommer 2012 mussten die ägyptischen Christen die Zerstörung vieler ihrer Kirchen und Einrichtungen miterleben. Es waren die schwersten christenfeindlichen Ausschreitungen der letzten 700 Jahre. Welchen Schmerz und welche Angst dies bei den Christen auslöste, ist nur schwer in Worte zu fassen. Das Erlebte treibt viele von ihnen in die Emigration. Aus persönlicher Sicht ist das nachvollziehbar; gleichzeitig verschärft dieser Exodus die Lage der koptischen Kirche in Ägypten.

Die Christen wurden zum Spielball im Kampf zwischen Islamisten und NichtIslamisten. Entstanden ist ein Teufelskreis gegenseitigen Misstrauens und der Gewalt, der nur durch Dialog durchbrochen werden kann.

Mut macht das Beispiel von Menschen wie dem koptischen Christen Dr. George Mass hah, einem ehemaligen Parlamentsabgeordneten für die Wafd-Partei. Trotz aller Gewalt, die Christen miterleben mussten, ruft er eindringlich zu einem solchen Dialog zwischen Christen und Muslimen in Ägypten auf. Mut machen auch die vielen Geistlichen und Laien, die sich trotz eines dialog-feindlichen Klimas unermüdlich für konfessionsübergreifende Gespräche in Ägypten einsetzen.

Ein Dialog ist in Ägypten nötiger denn je. (2013)

Bibliographische Angaben

Cornelis Hulsman, Menschenrechte: Christen in Ägypten. Die wachsende Kluft zwischen Islamisten und Nicht-Islamisten, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 54), Aachen 2013
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Analyse und Bewertung

Die Studie beschreibt den Prozess, der zur ägyptischen Verfassung vom Dezember 2012 führte. Inzwischen wurde der damalige Präsident Mohammed Mursi von der Armee gestürzt und die Verfassung wurde am 4. Juli 2013 außer Kraft gesetzt. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Überarbeitung der Verfassung für die Zeit nach Mursi auf der Basis der Fassung vom Dezember 2012 erfolgen wird. Die ägyptische Dezember-Verfassung ist das Ergebnis eines Machtkampfes, in dem die islamistischen Parteien vom Ergebnis der ersten freien Parlamentswahlen nach der Revolution profitierten. Deutlich sichtbar trägt sie weniger autokratische Züge als jede frühere ägyptische Verfassung, weil sie die Macht des Präsidenten beschneidet und die des Parlaments ausweitet. – Die Menschenrechtsstudie dient dem besseren Verständnis von Ägyptens zukünftiger verfassungsrechtlicher Entwicklung. (2013)

Bibliographische Angaben

Cornelis Hulsman, Menschenrechte: Die Entstehung der neuen ägyptischen Verfassung — Analyse und Bewertung, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 53), Aachen 2013
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Helden und Opfer: Die Konkurrenz um Anerkennung und Reparationen

1999 war Osttimor in aller Munde, heute ist das junge Land aus den Schlagzeilen verschwunden. Noch immer ist Osttimor durch die Folgen der indonesischen Besatzung und der Gewalt und Zerstörung nach dem mutigen Votum der Bevölkerung für die Unabhängigkeit 1999 gezeichnet. Die traumatischen Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte – das erfahrenen Leid, die vielen Toten und Verschwundenen, der Verlust von Hab und Gut – wirken fort. Die juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozesse konnten nur begrenzt zu Gerechtigkeit und Versöhnung beitragen. Sie bleiben unvollendet, wie die vorliegende Studie aufzeigt. Viel ist versprochen worden, zu wenig wurde erreicht. Im Ringen um Anerkennung und Reparationen fühlen sich die zivilen Opfer von Menschenrechtsverletzungen inzwischen ausgegrenzt und vergessen. Durch die unbewältigte Vergangenheit staut sich ein Konfliktpotential auf, das sich jederzeit wieder neu entladen kann, wie wir in Osttimor 2006 – 2008 gesehen haben. Die damalige Krise brachte das junge Land an den Rand des Zusammenbruchs. Umso wichtiger ist die Versöh - nung zwischen den verfeindeten Menschen und die Versöhnung vieler Einzelner mit ihrer eigenen belasteten Vergangenheit. Hier liegen auch für die katholische Kirche in Osttimor große pastorale Herausforderungen.

Gemeinsam mit Misereor, der Kommission Justitia et Pax und dem Diakonischen Werk sowie der Menschenrechtsorganisation Watch Indonesia hat missio die Menschen in Osttimor mit Wahlbeobachtung beim Referendum 1999 solidarisch unterstützt. Wir haben gemeinsam die Verfahren für die Verbrechen in Osttimor vor dem ad-hoc-Menschenrechtsgericht in Jakarta beobachtet und uns dafür eingesetzt, dass die Täter der Gräueltaten zur Verantwortung gezogen werden. Unter den Opfern waren auch Katechisten, Ordensschwestern wie -brüder und Priester. Die katholische Kirche, der ca. 95% der Bevölkerung angehören, wurde zur Zielscheibe, weil sie den Menschen Zuflucht bot und für sie Stimme war. Bischof Carlos Ximenes Belo wurde dafür 1996, gemeinsam mit José Ramos Horta, mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

missio unterstützt die Forderungen nach Umsetzung der Empfehlungen der Wahrheits- und Versöhnungskommission und möchte mit der dieser Studie einen Beitrag dazu leisten, dass die Bedürfnisse der Opfer in Osttimor nicht vergessen werden. (2013)

Bibliographische Angaben

Monika Schlicher, Henri Myrttinen, Menschenrechte: Osttimors unvollendete Aufarbeitungsprozesse. Helden und Opfer: Die Konkurrenz um Anerkennung und Reparationen, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 52), Aachen 2013
Redaktion: Dr. Christoph Marcinkowski
ISSN 1618-6222

Entwicklungen 2005 - 2012

Die Kirchen in der Türkei haben mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei im Herbst 2005 große Hoffnungen verbunden. Vor allem die Hoffnung, dass sich ihre Lage im Verlauf der Beitrittsverhandlungen nicht nur entspannen und verbessern würde, sondern dass es in der Türkei am Ende eines zwar langen Prozesses Religionsfreiheit für alle, also auch für die  religiösen Minderheiten geben könnte. Einen entscheidenden Schritt Richtung Religionsfreiheit in der Türkei wird nur eine neue Verfassung bringen, die sich an den von der Türkei unterzeichneten internationalen Konventionen orientiert. Eine neue Verfassung ist in Arbeit. Ob sie mit Blick auf Fragen der Religionsfreiheit internationalen Standards entsprechen wird, wird missio mit Aufmerksamkeit beobachten. In der vorliegenden Aufsatzsammlung „Religionsfreiheit in der Türkei – Entwicklungen 2005 - 2012” werden die einschlägigen Entwicklungen vorgestellt und kritisch kommentiert. – Die in der Publikation versammelten Aufsätze zur Religionsfreiheit in der Türkei sind zwischen 2005 und 2012 von der norwegischen Menschenrechtsorganisation FORUM18     veröffentlicht worden. Wir danken FORUM18 für die  Abdruckgenehmigung. (2012)

Bibliographische Angaben

Güzide Ceyhan, Otmar Oehring, Mine Yıldırım, Menschenrechte: Religionsfreiheit in der Türkei? Entwicklungen 2005-2012, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 51), Aachen 2012
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die pakistanischen Blasphemiegesetze und ihre Folgen

Die 1973 verabschiedete Verfassung der Islamischen Republik Pakistan garantiert jedermann im Rahmen einer islamischen Ordnung das Recht, seine Religion zu bekennen, zu praktizieren und zu propagieren. Jeder Religionsgemeinschaft ist es gestattet, religiöse Einrichtungen zu unterhalten. In diesem Rahmen haben sich die Christen und die christlichen Kirchen in dem asiatischen Land lange Zeit relativ frei bewegen können.

Mit der Machtübernahme durch General Zia ul Haq im Jahr 1977 änderte sich dies. Die sogenannten Blasphemiegesetze wurden verschärft. Mit dramatischen Folgen: Von 1929 bis 1982 waren in Pakistan nur neun Blasphemiefälle vor Gericht verhandelt worden – in den letzten dreißig Jahren waren dies mehr als tausend Fälle. Opfer entsprechender Anklagen sind hauptsächlich Muslime. Christen sind bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil von 2,3 Prozent aber überproportional betroffen.

Tatsächlich sind die Blasphemiegesetze heute das größte Problem für die Christen in Pakistan, wie Peter Jacob, der Leiter der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden der katholischen Bischofskonferenz von Pakistan in der vorliegenden Studie Blasphemievorwürfe und ihr Missbrauch - Die pakistanischen Blasphemiegesetze und ihre Folgen zeigt. Mindestens genauso perfide wie das Gesetz selbst ist aber, dass die Blasphemiegesetze auch auf all jene in Pakistan angewandt werden können, die dessen Abänderung oder gar Aufhebung fordern. Die Ermordung des pakistanischen Minderheitenminister Shahbaz Bhatti – eines Katholiken – und des Gouverneurs von Punjab, Salman Taseer – eines Muslim – im letzten Jahr machen dies mehr als deutlich.

Gerade deshalb fordert missio die Regierenden und Politiker in Deutschland auf, bei Gesprächen mit pakistanischen Regierenden und Politikern die Abänderung, wenn nicht gar Aufhebung der menschenverachtenden Blasphemiegesetze zu fordern. (2012)

Bibliographische Angaben

Peter Jacob, Menschenrechte: Blasphemie – Vorwürfe und Missbrauch. Die pakistanischen Blasphemiegesetze und ihre Folgen, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 50), Aachen 2012
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Kulturelle Probleme und menschenrechtliche Fragen

West-Papua, die westliche Hälfte der Insel Neuguinea südlich von Australien, ist kein Gebiet, das bei uns noch Schlagzeilen macht. Anfang der 1960er Jahre war dies anders. Damals übernahm Indonesien das Mandat über die vormals niederländische Kolonie. Und damit begannen 1962 die Menschenrechtsverletzungen an der melanesischen Bevölkerung. Schätzungsweise hunderttausend Menschen wurden damals vom indonesischen Militär verschleppt und ermordet. Bis heute reden nicht nur die Papuas, sondern auch internationale Wissenschaftler in diesem Zusammenhang von Genozid.

Um den Repressalien zu entkommen, flohen vor allem in den 1980er Jahren Menschen über die Grenze in den östlichen Inselteil, nach Papua-Neuguinea. Darunter politische Aktivisten, die ihr Leben retten wollten, andere litten unter der Willkür und Gewalt von indonesischem Militär und Rebellen gleichermaßen, viele fühlten sich als Bürger zweiter Klasse im eigenen Land oder wollten internationale Aufmerksamkeit erreichen. Die meisten der insgesamt noch rund 20.000 Flüchtlinge fristen bis heute ohne jegliche Rechte ihr Dasein. Nur ein Bruchteil von ihnen lebt in einem offiziellen Flüchtlingslager mit minimaler Infrastruktur, die meisten Flüchtlinge haben sich am Rande der Dörfer entlang der Grenze eine Bleibe gesucht.

Für die Versorgung und die Rechte dieser Staatenlosen kämpft seit Jahren die katholische Kirche. Ein Anwalt der Flüchtlinge ist Gilles Côté, Bischof von Daru Kiunga, der miterlebt, wie die West-Papuas immer mehr unter Armut, Umweltzerstörung und Konflikten mit der lokalen Bevölkerung zu leiden haben.

missio unterstützt diesen Einsatz und erinnert mit der Publikation an das Schicksal dieser bei uns vergessenen Menschen. (2012)

Bibliographische Angaben

Franco Zocca, Menschenrechte: Die Situation der Flüchtlinge aus West-Papua in Papua-Neuguinea, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 49), Aachen 2012
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Grundlage dieser Studie sind die Ergebnisse einer Langzeitstudie über das Phänomen der Zauberei und Hexerei in Papua-Neuguinea, die das Melanesische Institut Goroka in den Jahren 2003-2007 durchführte. Diese Untersuchungen haben belegt, dass es unter allen Bevölkerungsgruppen Papua-Neuguineas noch immer gang und gäbe ist, negative Ereignisse wie Krankheit, Tod oder Unglücksfälle dem Wirken von Schadenszauber zuzuschreiben. Infolge dieses Aberglaubens kommt es regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen, da vermeintliche Zauberer und Hexen – häufig ältere Frauen und Männer – beschuldigt und bestraft werden, ohne sich in irgend einer Weise verteidigen zu können. Die Menschenrechtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der Verbannung der Betroffenen aus ihren Heimatdörfern über Körperverletzung und Folterung bis hin zu grausamen, standrechtlichen Hinrichtungen. Auch die Familienmitglieder der Beschuldigten sind betroffen; sie werden stigmatisiert und häufig ebenfalls vertrieben, unter Zurücklassung ihrer gesamten Habe. Der Glaube an die Wirksamkeit von Schadenszauber sät in der ganzen Bevölkerung Papua-Neuguineas Angst und Misstrauen. (2012)

Bibliographische Angaben

Franco Zocca, Menschenrechte: Zauberei, Christentum und Menschenrechte in Papua-Neuguinea, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 48), Aachen 2012
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Der Osten der Demokratischen Republik Kongo ist seit Jahren von heftigen Kämpfen zwischen verfeindeten in- und ausländischen Truppen und Milizen erschüttert. In diesem Umfeld ereignen sich tagtäglich schreckliche Menschenrechtsverletzungen, die auch erfahrene Kriegsberichterstatter erschüttern. Zu dem Schrecklichsten, was sich in dieser Situation regelmäßig ereignet, gehören systematische Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen, die nicht nur einzelne Frauen, sondern gezielt die gesamte Familien- und Dorfgemeinschaft zerstören wollen. Und die Frauen, die das Martyrium überleben, bleiben gedemütigt und verletzt zurück. Für viele gibt es kein Zurück in ihre Dörfer mehr. Damit wird auch gezielt der familiäre Zusammenhalt zerstört, was der Zukunft sowohl der Opfer als auch der sozialen Gemeinschaften langfristig schadet und den Weg in eine friedliche Zukunft ungemein erschwert.

In dieser Situation begaben sich über 1,7 Millionen Menschen auf die Flucht und suchten als Binnenvertriebene eine neue Heimat innerhalb des Landes oder flohen in ein Nachbarland (160.000 Menschen) (vgl. UNHCR: Global Trends 2010. 38).

Gewaltsam vertriebene Menschen – das wissen wir auch aus den Erfahrungen in Europa – lassen ihre Heimat zurück und gehen einer ungewissen, oftmals ungleich schwierigeren Zukunft entgegen. Im Gepäck haben sie nur das Allernötigste, müssen aber die teils grausamen Erfahrungen und Verletzungen mitnehmen, die sie im Bürgerkrieg erlitten haben.

Für uns als Christen ist es unabweisbare Aufgabe, uns mit ihnen solidarisch zu zeigen, sie zu unterstützen und zu begleiten. Ein deutlicher Appell erging diesbezüglich vom seligen Papst Johannes Paul II. in seinem nachsynodalen Schreiben „Ecclesia in Africa“ (1995): „Eine der bittersten Folgen der Kriege und der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist das traurige Phänomen der Flüchtlinge und Vertriebenen, eine Erscheinung, die, wie die Synode ausführt, tragische Dimensionen erreicht hat. [Deswegen] erlasse ich [...] einen dringenden Appell, damit diesen Menschen überall, wo sie sich befinden, in Afrika oder auf anderen Kontinenten, materielle Hilfe gewährt und pastoraler Beistand geleistet werde.“

missio hat es sich zur Aufgabe gemacht, Priester, Ordensleute und Laienmitarbeiter zu unterstützen, die den Menschen vor Ort wichtige Hilfe bieten. Einige von ihnen sind auch Autoren der vorliegenden Menschenrechtsstudie. Dabei geht es nicht nur um die materielle Sicherheit, sondern auch um die Heilung der seelischen Wunden. Die Opfer müssen dabei unterstützt werden, das Erlebte aufzuarbeiten, Selbstvertrauen zurückzugewinnen, Vertrauen in die Zukunft zu entwickeln. Damit wird kein Verbrechen ungeschehen gemacht. Und auch der Bürgerkrieg im Ostkongo wird nicht gestoppt. Aber verwundeten und verletzten Menschen kann geholfen werden, sie erhalten neuen Lebensmut und die Kraft, einen Neuanfang zu wagen. Damit leistet die Kirche einen Beitrag, damit verwundete Frauen und ihre Familien wieder zurück ins Leben finden.

Mit der Aktion Schutzengel » will missio diese Herausforderung zukünftig verstärkt in den Fokus rücken. Wir werden auf das Schicksal der Menschen im Ostkongo aufmerksam machen und uns dafür einsetzen, dass ihr Leid langfristig gelindert wird. Eine wesentliche Rolle dabei spielen unsere Projektpartner und -partnerinnen vor Ort. Sie stellen sich an die Seite der misshandelten Menschen, sie geben ihnen Hoffnung und sie helfen ihnen auf ihrem Weg zu einer Heilung.

Bibliographische Angaben

Justin Nkunzi Baciyunjuze, Wilfrid Kasereka Kibanda, Schwester Jeanne Bashige Nsimire, Elsa Mbebangu Nyamaha, Charles Kasereka Pataya OSC, Emmanuel Musongora Syasaka, Matthias Vogt, Menschenrechte: DR Kongo – Eine Bilanz der Gewalt, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 47), Aachen 2012
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Wie in vielen anderen afrikanischen Ländern ist FGM (Verstümmelung der weiblichen Genitalien) im Senegal weit verbreitet – am stärksten in der Region Fouta im Norden des Senegals sowie in den Regionen Kolda, Tambacounda und Vélingara im Süden.

Diese Studie stützt sich auf die neuesten und fundiertesten Untersuchungsergebnisse, anhand derer die geografische Verbreitung der Praxis der Genitalexzision sowie ihre alters-, geschlechts- und volkszugehörigkeitsbezogene Verteilung ermittelt wurden. Darüber hinaus werden in der Studie die verschiedenen praktizierten Formen der Exzision sowie – untermauert von Erlebnisberichten – deren körperliche, psychische und gesellschaftliche Folgen für die Betroffenen untersucht.

FGM ist im Senegal tief in den Traditionen der ethnischen Minderheiten verwurzelt, die sie praktizieren. Ihr liegen Motivationen zugrunde, die charakteristisch für die sozialen, kulturellen und psychosoziologischen Milieus sind, in denen sie praktiziert wird. Mittlerweile gibt es zum Thema FGM unzählige Untersuchungen und Kampagnen, die ihre endgültige und restlose Abschaffung fordern.

Auch dank der vom Staat und den Organisationen der Zivilgesellschaft organisierten Kampagnen sowie der Haltung religiöser Gruppen, insbesondere der katholischen Kirche im Senegal, konnte die Verbreitung dieser unheilvollen Praxis inzwischen erheblich eingedämmt werden. (2011)

Bibliographische Angaben

Pierre Célestin Samba, Menschenrechte: Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) im Senegal, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 46), Aachen 2011
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Seit 1982 sind Zivilisten in einem Konflikt gefangen, in dem sich der senegalesische Staat und der Mouvement des forces démocratiques de Casamance (MFDC) [Bewegung der demokratischen Kräfte der Casamance] gegenüberstehen. Der MFDC ist eine bewaffnete Bewegung, die die Unabhängigkeit der im Süden des Senegal gelegenen Casamance (Ziguinchor, Sédhiou und Kolda) fordert. Das PRAESC (Programme de relance des activités économiques et sociales en Casamance [Programm zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung für den Frieden in der Casamance]) weist für die Nord- und die Südfront insgesamt fast 2.500 MFDC-Rebellen aus. Dieser Konflikt dauert seit bald 30 Jahren an und ist zum größten Entwicklungshindernis dieser Region geworden. Obwohl er als ein Konflikt niedriger Intensität eingeschätzt wird, sind seine wirtschaftlichen und menschlichen Kosten für die Region Casamance sehr hoch. Die genaue Zahl der Verluste an Menschenleben (Zivilisten, Soldaten und Kämpfer) ist nicht bekannt, manche Quellen schätzen sie jedoch auf ungefähr 5.000.

Der Casamance-Konflikt führte auch zu einem Konjunkturrückgang, weil Ackerflächen aufgegeben und größtenteils in Schlachtfelder verwandelt wurden. Auf ein Wiederaufflammen der Gewaltakte, das je nach Gebiet und der lokalen Problematik (ob sie eingestanden ist oder nicht) unterschiedlich ausfallen kann, reagieren der Staat und der MFDC jeweils auf ihre Weise. Die Auswirkungen bleiben jedoch gleich: Erzwungene Bevölkerungsbewegungen und entwurzelte Dorfgemeinschaften. Die Heftigkeit der Zusammenstöße hat seit dem Beginn des Casamance-Konflikts einen Massenexodus und die Entvölkerung von über hundert Dörfern ausgelöst. So zählt man etwa 60.000 Vertriebene, Flüchtlinge und verstreut lebende Personen in der Republik Guinea-Bissau, der Republik Gambia sowie den Regionen Ziguinchor und Kolda.

Über mehrere Jahre hinweg prägte der Kreislauf Gewaltakt – Repression das politische und soziale Leben in der Casamance und führte ab den 1990er Jahren zu einer Radikalisierung der Bewegung. Der Abschluss eines ersten Waffenstillstandsabkommens zwischen der senegalesischen Regierung und dem MFDC in Bissau am 31. Mai 1991 ermöglichte eine Amnestie für alle Delikte und Verbrechen in Zusammenhang mit diesem Konflikt sowie die Gründung einer Friedenssicherungsmission. Seltsamerweise löst diese Befriedung im MFDC Spannungen aus, während die Maßnahmen zur Friedenssicherung von zwei widersprüchlichen Haltungen geprägt bleiben: Auf der einen Seite beharrt der MFDC auf der Unabhängigkeit, auf der anderen Seite will die Staatsmacht der Region keinen Sonderstatus oder die Unabhängigkeit zugestehen. In den letzten 30 Jahren waren die Auseinandersetzungen von mehreren Waffenstillstandsabkommen zwischen dem MFDC und der senegalesischen Armee unterbrochen, die in der Region stets ein Kontingent von über 4.000 Mann aufrechterhält. Die Waffenruhen sind nie eingehalten worden, und der MFDC spaltete sich in mehrere Fraktionen auf, was die politischen Diskussionen noch weiter erschwerte. (2011)

Bibliographische Angaben

Rémy Arsène Dioussé, Menschenrechte: Senegal – Die Lage der Menschenrechte im Casamance-Konflikt, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 45), Aachen 2011
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Um zu verstehen, was seit einigen Monaten in Tunesien vor sich geht, ist es notwendig, an die seit jeher existierenden Spannungen im Land zu erinnern: die geografischen zwischen den Regionen, die sozialen zwischen den Gesell - schaftsteilen, die wirtschaftlichen zwischen einzelnen Sektoren, die politischen zwischen Kopf und Basis, die religiösen zwischen progressiven und fundamen - talistischen Kräften. Zu dieser Situation kommt noch das diktatorische Regime des früheren Staatspräsidenten hinzu. Trotz dieser Hemmnisse hat das Land weiterfunktioniert, wenn auch bei gedrosseltem Tempo. Daraus ergeben sich die Herausforderungen, denen sich das Land heute stellen muss: in religiöser Hinsicht die laïcité, also die religiöse Neutralität des Staatswesens; politisch die parlamentarische Demokratie; kulturell die tunesische Identität und moderne Bildung; sozial die Gleichstellung von Mann und Frau; wirtschaftlich die Schaf - fung von Arbeit für die Jugend.

Eine Zivilgesellschaft ist im Entstehen begriffen. Die Christen vor Ort, alles Ausländer, tragen, trotz ihrer bescheidenen Stellung, das Ihrige zur religiösen Pluralität und zum humanitären Wirken bei. Von den Beobachtern außerhalb Tunesiens erwarte ich zuerst einen objektiven Blick, der der heillosen Verwirrung zwischen islamisch und islamistisch standhält, dann auch, dass sie ihr Augenmerk nicht einseitig auf den politischen Extremismus richten, der nach wie vor nur eine Minderheit darstellt. Eine Bewegung wie missio, die dem Vorbild zivil - gesellschaftlichen Engagements folgt, kann Mini-Projekte fördern, denen die Staatsregierung unter Umständen zu wenig Beachtung schenkt.

Bibliographische Angaben

Jean Fontaine, Menschenrechte: Tunesien 2011 – Vor welchen Herausforderungen steht das Land heute?, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 44), Aachen 2011
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Burka-Diskussion, Minarett-Verbote, Religionsschulen, Verfolgung religiöser Minderheiten. Fragen der Religionsfreiheit schaffen es immer öfter in die Schlagzeilen. Sie fragen sich, was Sie von diesen Themen halten sollen? Sie fragen sich, was Religions- bzw. Glaubensfreiheit wirklich heißt?

Diese Broschüre gibt keine Antwort darauf, welche Meinung Sie zu bestimmten Fragen haben sollen. Sie werden jedoch erfahren, was das Völkerrecht und das deutsche Recht über die Religions- bzw. Glaubensfreiheit sagen, und anhand welcher rechtlichen Kriterien sich beurteilen lässt, ob eine Einschränkung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit legitim ist.

Der Schwedische Missionsrat hat 2009 unter dem Titel Ladda ner Vad religionsfrihet innebär och när den får begränsas einen Kurzleitfaden zum Thema Religionsfreiheit veröffentlicht. Erarbeitet hat diesen Kurzleitfaden Katherine Cash, Referentin für Religions- bzw. Glaubensfreiheit beim Schwedischen Missionsrat. Grundlage der vorliegenden Publikation ist eine adaptierte Fassung der 2010 unter dem Titel What freedom of religion or belief involves and when it can be limited. A quick guide to religious freedom erschienenen überarbeiteten englischen Fassung dieses Kurzleitfadens.

Bibliographische Angaben

Otmar Oehring, Menschenrechte: Was bedeutet Religionsfreiheit und wann wird sie eingeschränkt? Religionsfreiheit – ein Kurzleitfaden, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 43), Aachen 2011
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Immer wieder werden Christen dazu aufgefordert, sich für ihren Einsatz für die Menschenrechte zu rechtfertigen: Wie könne ein solches Engagement glaubwürdig sein, wo doch die Kirche selbst über lange Zeit die Menschenrechte bekämpft hat? Und stellen sich diese Rechte nicht bei genauerem Hinsehen als das Produkt einer säkularisierten Moderne dar, in welcher Religion und Glaube keine tragende Rolle mehr spielen? Das oftmals problematische, aber auch fruchtbare Verhältnis von Menschenrechten und christlichem Glauben soll hier näher untersucht werden. Alle Vereinfachungen sind dabei zu vermeiden – wenn die Menschenrechte etwa als eine Erbschaft des Christentums dargestellt werden oder mit der strikten Entgegenstellung von Gottesrecht und Menschenrecht die Verbindung der Menschenrechte zum christlichen Glauben abgeschnitten werden soll. Unterm Strich wird spürbar, welche Chancen aus dem Miteinander beider Bereiche – Recht und Politik auf der einen Seite, Religion und Glaube auf der anderen Seite – erwachsen, wenn man ihre konstitutiven Spannungen nicht einebnet, sondern sichtbar macht.

Bibliographische Angaben

Daniel Bogner, Menschenrechte: Christlich glauben, menschlich leben – Menschenrechte als Herausforderung für das Christentum, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 42), Aachen 2011
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

In dieser Studie wird vor dem Hintergrund des brutalen Anschlags auf eine koptische Kirche in Alexandria am 1. Januar 2011 auf der Grundlage von Artikeln des Arab-West Report der Versuch unternommen die Komplexität der muslimisch-christlichen Beziehungen in Ägypten zu verdeutlichen. Ein genauer Blick auf den jüngsten Anschlag von Alexandria zeigt, dass weder der Anschlag noch die militanten Reaktionen der Christen ohne das richtige Verständnis für die gegenwärtige Atmosphäre der Spaltung in Ägypten betrachtet werden können. Die Politik von Kirche und Regierung trugen – wahrscheinlich unbeabsichtigt – zu dieser Atmosphäre bei. Dasselbe gilt für die Medien und die emotionalen Reaktionen der Betroffenen. In Reaktion auf diesen ungeheuerlichen Anschlag richteten viele Christen ihre Wut gegen Muslime und Regierungsziele. Diese Reaktion ist die Folge einer tiefen Frustration. Es gilt, die Ursachen für diese Frustration zu verstehen. Während einige Muslime in den betroffenen Gegenden zurückschlugen, zeigten andere ob des brutalen Anschlags in Alexandria großes Mitgefühl mit ihren christlichen Freunden. Im Vorfeld des Anschlags hatten ägyptische Medien unbegründete und gefährliche Anschuldigungen verbreitet. Es hieß, in ägyptischen Kirchen und Klöstern würden Waffen gehortet. Ferner gaben die ägyptischen Medien Äußerungen von Metropolit Bishuy verzerrt und aus dem Kontext gerissen wider. Dies trug zur Verschärfung der Spannungen bei. Besser wäre es gewesen, man hätte versucht, die Hintergründe dieser unglücklichen Äußerungen zu verstehen (Verstehen heißt nicht Gutheißen!). In einem Vortrag an der Universität Kairo zog ich ein Resümee meiner 15-jährigen Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Beziehungen zwischen Muslimen und Christen sowie der zwischen ihnen herrschenden Spannungen. Diese entstehen vorwiegend im Zusammenhang mit Glaubensübertritten und Streitigkeiten um den Bau von Kirchen. Ein Großteil der Berichterstattung in den Medien lässt dabei viel zu wünschen übrig. Falsche Berichte und Anschuldigungen tragen erheblich zur Verschärfung der konfessionellen Spannungen bei. Wir müssen die Vielfalt der muslimischen Auslegungen der islamischen heiligen Texte anerkennen. Behauptungen, der Islam allein sei Schuld an allem Unheil, oder die Muslime, die das Verständnis Osama Bin Ladens vom Islam ablehnen, verstünden den „wahren Islam“ nicht, sind schlichtweg falsch. Außerdem sind sie gefährlich, weil sie in die Hände der Extremisten spielen, denen sehr an einer Verschärfung der Spannungen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen gelegen ist.

Bibliographische Angaben

Cornelius Hulsman, Menschenrechte: Die Hintergründe des brutalen Anschlags auf eine koptische Kirche in Alexandria am 1. Januar 2011. Eine auf 15 Jahre Forschungsarbeit zu den muslimisch-christlichen Beziehungen in Ägypten gestützte Analyse, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 41), Aachen 2011
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Autorin dieses Artikels blickt auf 12 Jahre Erfahrung in der Kampagne für die Abschaffung der Frauenbeschneidung in 27 Distrikten Kenias zurück. Wichtigstes Ziel der Kampagne ist es, anhand von Beispielen zu zeigen, dass diese Tradition in Mythen und religiösen Überzeugungen wurzelt, die bei den Menschen Angst erzeugen und so das Fortbestehen dieser Praxis fördern. Die geschilderten Geschichten von Eliza, Naresa und den anderen Mädchen bzw. Frauen sind Beispiele aus der Praxis, die gewählt wurden, um das Problem der FGM im heutigen Kenia in seinem vollen Ausmaß zu beleuchten. Im vorliegenden Artikel wird die FGM vor dem nationalen Hintergrund betrachtet: Wer profitiert von ihr und in welcher Form? Wer kann die Abschaffung der FGM bewirken und wie soll dies erfolgen? Im Artikel äußern Menschen ihre Hoffnungen und Ängste. Es wird von Hindernissen im Kampf gegen die FGM berichtet und es werden Empfehlungen von Teilnehmern der im Rahmen des Projekts veranstalteten FGM-Workshops ausgesprochen. Die aufgeführten statistischen Zahlen stammen von einigen Grundschulen in Gegenden, in denen das Projekt tätig ist. Sie sollen verdeutlichen, welchen Einfluss die FGM auf die Einschulungs- und Abbrecherzahlen hat und wie sich die Mädchen nach der Beschneidung verändern. Es ist zu hoffen, dass der Leser einen Weg findet, sich dieses Problems anzunehmen. Andernfalls werden auch die kommenden Generationen afrikanischer Frauen unter dieser schrecklichen Zäsur leiden, die das Verstümmeln der weiblichen Genitalien (FGM) darstellt. Die Loreto-Schwestern und all jene, die unsere Arbeit unterstützen, halten die Einrichtung eines Abundant Life Centre für einen erfolgversprechenden Ansatz, sind aber auch für andere Ideen offen.

Bibliographische Angaben

Ephigenia W. Gachiri IBVM, Menschenrechte: Feldstudie zur Praxis der Weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) im heutigen Kenia, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 40), Aachen 2010
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Wird jemand als Dalit geboren, bleibt er Dalit für immer und die soziale Diskriminierung trifft ihn mit ganzer Wucht. Im Glauben, dass das Wort Gottes sie an dem einen und einzigen Jesus teilhaben lassen würde, wechselten sie zum Christentum. Aber sie bleiben Unberührbare, und gelegentlich führt die Unberührbarkeit in eine Art gesellschaftliche Isolation. In der Kirche werden sie behandelt wie in der Gesellschaft insgesamt. Es ist undenkbar, dass sie der ewigen und königlichen Priesterschaft Jesu teilhaftig werden. Sie sind nicht nur Unberührbare, sie verlieren auch alle Privilegien, die die Regierung ihren Mitbrüdern gewährt, die klug genug waren, nicht Christen zu werden. Selbst wenn die Dalit-Christen zu ihrer früheren Religion zurückwechseln, haben sie keinen Anspruch mehr auf soziale Privilegien. Ob sie nun Christen sind oder nicht, sie bleiben für die Gesellschaft Dalits. Der Übertritt zum Christentum verbessert ihre Lage nicht. Im Gegenteil – sie verlieren alle von der Regierung den nichtchristlichen Dalits gewährten Privilegien. Sie leiden also unter einer dreifachen Diskriminierung und verharren für immer auf der untersten Sprosse der wirtschaftlichen Leiter. Anstatt vereint zu kämpfen, alle Energie und Kraft zu mobilisieren, um eine Verfassungsänderung oder eine Entscheidung des Obersten Gerichts zugunsten der Dalit-Christen zu erreichen (einschließlich der Aufnahme in die Liste der gelisteten Kasten), ist der lange Kampf der Dalit-Christen verdrängt, verschwiegen und vergessen worden.

Bibliographische Angaben

Eraiyur, Tamil Nadu, Menschenrechte: Gewalt unter Kastenangehörigen: Vanniyar-Christen gegen Dalit-Christen. Vom Widerspruch, ein christlicher Dalit zu sein, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 39), Aachen 2010
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Wird jemand als Dalit geboren, bleibt er Dalit für immer und die soziale Diskriminierung trifft ihn mit ganzer Wucht. Im Glauben, dass das Wort Gottes sie an dem einen und einzigen Jesus teilhaben lassen würde, wechselten sie zum Christentum. Aber sie bleiben Unberührbare, und gelegentlich führt die Unberührbarkeit in eine Art gesellschaftliche Isolation. In der Kirche werden sie behandelt wie in der Gesellschaft insgesamt. Es ist undenkbar, dass sie der ewigen und königlichen Priesterschaft Jesu teilhaftig werden. Sie sind nicht nur Unberührbare, sie verlieren auch alle Privilegien, die die Regierung ihren Mitbrüdern gewährt, die klug genug waren, nicht Christen zu werden. Selbst wenn die Dalit-Christen zu ihrer früheren Religion zurückwechseln, haben sie keinen Anspruch mehr auf soziale Privilegien. Ob sie nun Christen sind oder nicht, sie bleiben für die Gesellschaft Dalits. Der Übertritt zum Christentum verbessert ihre Lage nicht. Im Gegenteil – sie verlieren alle von der Regierung den nichtchristlichen Dalits gewährten Privilegien. Sie leiden also unter einer dreifachen Diskriminierung und verharren für immer auf der untersten Sprosse der wirtschaftlichen Leiter. Anstatt vereint zu kämpfen, alle Energie und Kraft zu mobilisieren, um eine Verfassungsänderung oder eine Entscheidung des Obersten Gerichts zugunsten der Dalit-Christen zu erreichen (einschließlich der Aufnahme in die Liste der gelisteten Kasten), ist der lange Kampf der Dalit-Christen verdrängt, verschwiegen und vergessen worden. Gibt es überhaupt Einigkeit unter den Führern, und sind sie wirklich an einer Unterstützung der Dalits interessiert?

Bibliographische Angaben

Tamil Nadu Dalit Intellectual Forum, Menschenrechte: Vom Widerspruch, ein christlicher Dalit zu sein, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 38), Aachen 2010
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Als am 8. Januar 2010 Molotowcocktails auf christliche Kirchen flogen, war es vorbei mit der Ruhe des religiösen Alltags. Offensichtlicher Auslöser dieser Angriffe war ein Grundsatzurteil, mit dem sich die katholische Kirche das Recht erstritten hatte, in den Gottesdiensten das Wort „Allah“ in der malaysischen Landessprache und damit den einzigen malaiischen Begriff für „Gott“ verwenden zu dürfen. Dies erregte den Zorn einer kleinen Minderheit chauvinistischer malaiischer Gruppen, die andere Malaien zur Unterstützung aufriefen und sich der Rückendeckung nationaler Fernsehsender und malaiisch-sprachiger Zeitungen erfreuten, die sich bereits früher einer rassistischen und frömmelnden Sprache gegenüber der Minderheiten des Landes bedient hatten. Die gegenwärtige Diskussion um die Verwendung des Wortes „Allah“ ist jedoch keine Debatte unter islamischen Geistlichen oder Gelehrten. Am Leben gehalten wird sie zum großen Teil von einigen extremistischen Gruppen, die das Thema zur Frage der rassischen und religiösen Vormachtstellung auf Grundlage des ethnisch basierten malaiischen Nationalismus hochkochen. Diese Gruppen, die für sich den Status als Ureinwohner Malaysias geltend machen, fordern von den anderen ethnischen Minderheiten in Malaysia die Anerkennung ihrer Überlegenheit.

Bei ihren Angriffen auf Minderheiten müssen diese extremistischen Gruppen kein Einschreiten des Staates befürchten. Dies geht nun schon seit geraumer Zeit so. Die „Allah“-Frage ist vorerst die letzte einer Reihe kontroverser Fragen, die von der Regierung und den genannten extremistischen Gruppen für ihre Zwecke instrumentalisiert werden. Das gegenwärtige Klima des politischen Wandels kann Gegenmittel für die in der Geschichte gründende rassistische und frömmelnde Politik der herrschenden Regierung sein.

Bibliographische Angaben

Jerald Joseph, Menschenrechte: Malaysia: Übergriffe politischer Extremisten auf Christen: Das „Allah“-Dilemma, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 37), Aachen 2010
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Der in dieser Menschenrtechtsstudie vermittelte Blick auf die Menschenrechtssituation in Madagaskar beschränkt sich nicht auf die Ergebnisse offizieller Berichte der internationalen Organisationen. Denn es gibt die weniger spektakulären, weil alltäglichen Formen systematischer Verletzungen, die die Menschenwürde ebenso antasten und ihre Entfaltung verhindern. Daher werden auch wichtige gesellschaftliche Missstände untersucht, die ein Leben in Würde nachhaltig beeinträchtigen und so eine permanente Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellen. Dabei wird weder dem in Europa gängigen „Afro-Pessimismus“ das Wort geredet, noch soll angeklagt werden. Diese Studie will vielmehr dazu beitragen, bestehende Unrechtssituationen besser in den Blick zu bekommen. Daraus sollen Einsichten und Kraft erwachsen zu einem beherzten Einsatz für die Achtung und Umsetzung der Menschenrechte, um so der Vision der „glücklichen Insel“ wieder näher zu kommen. Diese Studie will gleichzeitig auch zu einem Reflexions- und Orientierungsprozess der katholischen Kirche in Madagaskar beitragen.

Bibliographische Angaben

Hans Maier, Menschenrechte: Senegal – Menschenrechte und Menschenwürde in Madagaskar. Ein Land sucht seinen Weg, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 36), Aachen 2009
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Der Papua-Konflikt begann mit der Übernahme der Macht über Papua durch Indonesien am 1. Mai 1963 und dauert bis heute an. Am Konflikt, der zu schweren Menschenrechtsverletzungen auf der westlichen Hälfte der Insel Neuguinea geführt hat, sind zwei Parteien beteiligt – die Regierung Indonesiens und das Volk Papuas. Beide Konfliktparteien haben sich dazu verpflichtet, die Probleme im Dialog zu lösen, und sie haben diese Verpflichtung auch mehrfach in öffentlichen Erklärungen bekräftigt. Bislang hat es jedoch keinerlei Versuche gegeben, sich schriftlich auf die von der Regierung und dem papuanischen Volk angestrebte Art des Dialoges zu verständigen. Die vorliegende Studie Jakarta und Papua im Dialog unterbreitet Vorschläge, wie ein Dialog zum Papua-Konflikt aussehen könnte. Sie sind als Diskussionsgrundlage zu verstehen. Der Artikel nennt die Themen, über die eine Einigung erzielt werden muss, bevor der Dialogprozess beginnen kann, schlägt einige Prinzipien und Richtlinien für den Dialog vor, beschreibt die zu nutzenden Mechanismen, benennt Teilnehmer und Vermittler und trägt Argumente für die notwendige Beobachtung der Folgeentwicklung vor. Außerdem macht er klar, dass die Unabhängigkeit West-Papuas in den Verhandlungen zwischen der Regierung Indonesiens und dem papuanischen Volk keine Rolle spielen sollte.

Die vorliegende deutsche Fassung basiert auf der englischen Übersetzung des ursprünglich auf Indonesisch verfassten Artikels Dialog Jakarta-Papua, Sebuah Perspektif Papua, der 2009 vom Sekretariat für Gerechtigkeit und Frieden der Diözese Jayapura (Sekretariat Keadilan dan Perdamaian Keuskupan Jayapura), Papua, veröffentlicht wurde.

Bibliographische Angaben

Neles Tebay, Menschenrechte: Jakarta und Papua im Dialog. Aus papuanischer Sicht, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 35), Aachen 2009
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Im Juli 2009 war die nigerianische Polizei zwei Wochen lang in Kämpfe mit Mitgliedern einer unter dem Namen Boko Haram bekannten islamischen Sekte verwickelt. Die Gewalt brach aus, nachdem die Mitglieder der sogenannten Sekte angeblich eine Polizeistation in Bauchi, der Hauptstadt des gleichnamigen Bundesstaates, angegriffen hatten. Plötzlich gab es ähnliche Gewaltakte von Sektenmitgliedern gegen die Öffentlichkeit in den Bundesstaatshauptstädten Maiduguri und Kano im Norden Nigerias. Während der gewaltsamen Zusam - menstöße zwischen den Sektenmitgliedern und der Polizei wurden Tausende unschuldiger Menschen getötet oder zu Krüppeln gemacht, wurden Kirchen, Moscheen, Wohnungen und Unternehmen im Werte von hunderten Millionen Naira zerstört. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die von Boko Haram aufgeworfenen Probleme in engem Zusammenhang stehen mit Fragen der Identitätspolitik und dem Kampf um die Beanspruchung und Durchsetzung einer individuellen und gemeinschaftlichen Identität in einer sich wandelnden Welt. Es handelt sich auch um ein Symptom der Krise der Modernisierung. Allerdings ist es vor allem ein Weckruf für Nigeria und die Nigerianer, ihre staatsbürgerlichen Inte - ressen über alle Partikularinteressen zu stellen. Vor dieser Herausforderung steht jetzt unsere junge, noch ums Überleben kämpfende Demokratie. Wir können stolpern und fallen, aber wir müssen unseren Einsatz für die hehren Prinzipien und die Herausforderungen beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft auf den Grundlagen einer säkularen, freien und gerechten Gesellschaft aufs neue beweisen.

Bibliographische Angaben

Matthew Hasan Kukah, Menschenrechte: Boko Haram – Nachdenken über Ursachen und Wirkungen, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 34), Aachen 2009
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Christen Indiens sind angesichts der gegen sie entfesselten ethnischen und religiösen Gewalt zutiefst erschüttert und besorgt. Innere und äußere Bedrohungen haben Indien zerrissen. Die Christen des Landes leiden physisch und psychisch unter der von Hindu-Nationalisten ausgelösten Gewalt, vor allem in den linguistisch definierten Bundesstaaten Orissa, Karnataka, Gujarat, Madhya Pradesh und in einigen anderen Bundesstaaten. Der unmittelbare Anlass für die an Christen 2008 in Orissa verübten Gewaltakte war die Ermordung des HinduFührers Swami Laxmanananda Saraswati. Obwohl die Maoisten erklärten, dass sie den Swami und vier weitere zur extrem-militanten Hindu-Organisation „Vishwa Hindu Parisad“ (VHP – Weltföderation der Hindus) gehörende Mitglieder am 23. August 2008 im Ashram Jalaspetta getötet hatten, wurde der Kirche vorgeworfen, als Drahtzieherin hinter den Morden zu stehen. Die „Sangh Parivar“ (Familienföderation militanter Hindu-Organisationen) hat nicht nur ständig falsche Anschuldigungen gegen die christlichen Gemeinden erhoben, sondern auch in beispielloser Weise und systematisch Christen in Orissa angegriffen. Die Gewaltwelle dauerte mehr als 45 Tage. Dabei wurde eine Nonne vergewaltigt, 81 Menschen verloren ihr Leben, 50.000 wurden obdachlos, 147 Kirchen wurden niedergebrannt und über 4.000 Häuser zerstört. Viele Priester, Nonnen und Arme lebten wochenlang im Dschungel und ernährten sich von seinen Früchten. Die Frage nach dem Warum bleibt. Wer steht dahinter? Welche Probleme sind die Ursache für die Gewalt? Diese Menschenrechtsstudie versucht, einige der möglichen Ursachen genauer zu untersuchen.

Bibliographische Angaben

Sebastian M. Michael SVD, Menschenrechte: Religiöse Gewalt in Orissa: Fragen, Versöhnung, Frieden und Gerechtigkeit. Gewalt gegen Christen in Indien – eine Erwiderung, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 33), Aachen 2009
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Diese Menschenrechtsstudie befasst sich mit einem heiklen und brisanten Thema: Welches Bild bietet Indien als säkulare demokratische Nation, die in Angst vor wiederkehrenden ethnischen und religiösen Gewaltakten gegen religiöse Minderheiten und marginalisierte soziale Gruppen lebt? Ist religiöser Pluralismus, insbesondere in seiner fundamentalistischen Ausprägung, die Wurzel der Konflikte und Auseinandersetzungen? Der historische Hintergrund der derzeitigen hasserfüllten kommunalistischen Politik in Indien bildet den Schwerpunkt der Untersuchung. Zwei wichtige Faktoren können ein wenig Licht auf den schleppenden demokratischen Prozess im heutigen Indien werfen. Zum ersten ist dies die Teilung Hindustans im Jahre 1947 in zwei Nationen, was zu beispiellosen Gewalt- und Bluttaten führte. Fast 10 Millionen entwurzelte Hindus und Muslime flohen über die Grenzen der beiden neuen Nationen. Vermutlich etwa eine halbe Million Menschen fiel brutalen Rachefeldzügen von Hindus, Muslimen und Sikhs zum Opfer, vor allem in Delhi, Punjab und Bengalen. 40 Millionen Muslime blieben im neuen Indien und 8 Millionen Hindus in Pakistan – beide Seiten traumatisiert und voller Groll (Watson, 1992: 159-161). Leider wiederholte sich die Geschichte in den folgenden Jahrzehnten immer wieder. Mahatma Gandhi, der für den Frieden fastende und betende Vater der Nation, wurde am 30. Januar 1948 wegen seiner verständnisvollen Haltung gegenüber den Muslimen und dem neugegründeten Staat Pakistan ermordet. Im gleichen Jahr wurde auf Befehl von Innenminister Sardar Patel der muslimische Nisam-Staat Hyderabad, der sich der Eingliederung in die Indische Union verweigerte, mit militärischer Gewalt erobert. Auch Kaschmir mit seiner mehrheitlich muslimischen Bevölkerung trat unter seinem zögerlichen Maharadscha der Indischen Union bei; bis heute gibt es dort immer wieder Unruhen, mehr als in allen anderen Regionen der Union. Vor dem Hintergrund dieser ethnisch motivierten Gewalt entschieden sich die aufgeklärten Mitglieder der Konstituierenden Versammlung Indiens unter ihrem Vorsitzenden Dr. Ambedkar für eine säkulare demokratische Verfassung, ganz im Gegensatz zum theokratischen Staat Pakistan. Der zweite Faktor ist der unglaubliche kulturelle, sprachliche, religiöse, durch das Kastenwesen geprägte Pluralismus Indiens. Die Völker der modernen Staaten Europas und der USA sprechen eine Sprache und haben im wesentlichen eine Religion und eine Kultur. „Das Problem Indiens als säkularem Staat ist komplex. Die reiche Vielfalt des religiösen Lebens und das Erbe der Multiethnizität und der Teilung, der Einfluss uralter hinduistischer Werte und des Westens, die Führung durch den religiösen Gandhi und den Agnostiker Nehru, die Tendenz traditioneller Religionen, praktisch jeden Lebensbereich zu regeln, und die Tendenz des modernen Staates, das Gleiche zu tun – all diese Faktoren und viele andere sind Teil eines komplexen Musters. Oft treten Probleme auf, für die der Westen keine eindeutigen parallelen Erfahrungen hat, was in hohem Maße zu Indiens politischer Evolution in vielerlei Hinsicht beigetragen hat.“ (D. E. Smith, 1967: viii). „Einheit in Vielfalt“ ist die Losung, die in Zeiten häufiger Spannungen und Konflikte immer wieder zu hören ist. Orissa wurde 2008 zum Zentrum christenfeindlicher Verfolgungen. Hier sei ein kurzer historischer Abriss der kommunalistischen Gewalt in Orissa gegeben. Laxmananda Saraswati, Krimineller und in Titlagar (Orissa) zweier Morde angeklagt, wurde Mitte der 1960er Jahre von den Dorfbewohnern vertrieben. Er floh nach Rishikesh, kleidete sich in Safrangelb und tauchte 1969 im Distrikt Kandhamal wieder auf. Mit Unterstützung des RSS gründete er einen neuen Vanabasi Kalyan Ashram und eröffnete etwa 250 Schulen und Sozialzentren für Kinder von Stammesangehörigen sowie andere Sozialeinrichtungen. (In Nachahmung christlicher Missionstätigkeit für Stammesangehörige gründete R. K. Deshpande 1952 den Vanabasi Kalyan Ashram, einen Ableger des RSS.) Ihre Bildungsarbeit stützt sich vor allem auf das Studium der Veden und andere Methoden der Sanskritisierung. Saraswatis Kampagne zur Hinduisierung der Stammesangehörigen wurde gleichzeitig begleitet von aggressiver Anti-Missionspropaganda, der Rückbekehrung von Christen zum Hinduismus durch Drohungen und Kampagnen gegen das Schlachten von Rindern. Zur Rückbekehrung erklärte er: „Je eher Christen in den Schoß der Hindus zurückkehren, desto besser ist es für das Land.“ Swami Laxmananda hatte den Ruf eines Kämpfers gegen die Missionstätigkeit und die Naxal-Bewegung. Die wachsende politische Schlagkraft des Sangh Parivar in Orissa, ein neues Phänomen, lässt sich leicht anhand folgender Zahlen erkennen. Der RSS mit 6.000 Shakas und 150.000 Mitgliedern ist an vielen Orten präsent. Der VHP hat 125.000 Primärmitglieder. Der Bajrang Dal hat 50.000 aktive Mitglieder. Für die BJP arbeiten 450.000 Personen. Mohila Morcha, Durga Vahini und Rashtriya Sevika Samati sind die drei wichtigsten Frauenorganisationen. Die 30.000 Mitglieder starke Bharatiya Kisan Sangh ist in 100 Blöcken aktiv. Der Anthropologe Angana Chatterjee spricht von zahlreichen weiteren Hindutva-Vereinen.1 1985 gewann die BJP lediglich einen Sitz in der Abgeordnetenversammlung von Orissa. Derzeit verfügt die Partei über 37 Mandate und stellt in der Koalitionsregierung unter Premier Naveen Patnaik acht Minister. Mittels 55 aktiver Mitgliedsorganisationen dringt der RSS systematisch in alle Schichten der Hindu-Gesellschaft ein. In den letzten acht Jahrzehnten hat sich der RSS zum Träger einer panindischen fundamentalistischen Religionsideologie entwickelt, die die BJP von außen stützt und ihre Politik fernsteuert, wie es sich die Gründerväter vorgestellt hatten. Der vorliegende Artikel untersucht die Rolle der Hindu-Nationalisten bei den christenfeindlichen Gewaltakten in Indien.

Bibliographische Angaben

Augustine Kanjamala SVD, Menschenrechte: Demokratie, Säkularismus und Pluralismus in Indien. Gewalt gegen Christen in Indien – eine Erwiderung, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 32), Aachen 2009
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Unsere Fachstelle Menschenrechte und das Referat Migration der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart hatten für den Zeitraum vom 30. September bis 8. Oktober 2007 für Fachleute aus den Bereichen Justiz, Kirche, Politikberatung und Flüchtlingswesen sowie für Journalist/-innen eine Reise zum Thema „Irakflüchtlinge“ nach Syrien, Jordanien und in die Türkei angeboten. In der vorliegenden Publikation wird eine Sammlung von Berichten, die im Anschluss an dieses Reise erschienen sind, vorgelegt.

Bibliographische Angaben

Klaus Barwig/Otmar Oehring, Menschenrechte: Aufnahme von Irakflüchtlingen. Zur Situation nichtmuslimischer Flüchtlinge in den Nachbarländern des Irak, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 31), Aachen 2008
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

In der vorliegendem Studie wird die Entwicklung des Begriffs „Diffamierung von Religionen“ als Gegenstand politischer Betrachtungen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen skizziert. Zunächst wird auf einige Gefahren eingegangen, die zu beachten sind, wenn der Begriff auch zur Bezeichnung der ihm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Probleme verwendet wird; später wird der Begriff aus der Perspektive der Menschenrechtslehre erörtert. Eingegangen wird insbesondere auf die Grenzen der positiven Verpflichtungen des Staates zur Bekämpfung anstößiger Sprache und anstößigen Verhaltens. Darüber hinaus wird die Behauptung von Diskriminierung als Argument zur Erweiterung dieser Grenzen kritisch beleuchtet. Der Autor kommt zu der Schlussfolgerung, dass das Konzept der „Diffamierung von Religionen“ nicht als Leitbild des Staates im Umgang mit religiöser Vielfalt geeignet ist, denn es führt entweder zu dem Versuch, eine unrealistische Versöhnung der Religionen zu erreichen oder Religionen als statische und voneinander getrennte Gemeinschaften festzuschreiben. Die erstrangige Aufgabe des Staates ist es jedoch, den Einzelnen und seinen religiösen Glauben zu schützen.

Bibliographische Angaben

Julian Rivers, Menschenrechte: Diffamierung von Religionen und die Menschenrechte, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 30), Aachen 2008
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Gewalt und Missachtung von Recht und Gesetz haben in Simbabwe bislang Demokratie und die Achtung vor dem Gesetz verhindert. Der Rechtsstaat ist immer noch unterentwickelt. Der Autor analysiert die Wirren in diesem Land im Süden Afrikas und verweist den Leser auf seine frühere Untersuchung der Lage in Simbabwe, erschienen vor sechs Jahren unter dem Titel „Menschenrechte in Simbabwe“ (Nr. 11, missio – Fachstelle Menschenrechte, 2002; siehe unten).

Der Autor hebt insbesondere die Rolle der Medien, der Regierungspropaganda und der Ideologie hervor. Die Militarisierung der Regierung, die langfristigen Auswirkungen halbfeudaler Abhängigkeitsverhältnisse und der Widerstand der Zivilgesellschaft werden lediglich beiläufig erwähnt. Die Reaktion der Kirche (und der Kirchen) ist teils energisch, teils aber auch halbherzig und zaghaft gewesen; sie war nicht immer konsequent.

Bibliographische Angaben

Oskar Wermter SJ, Menschenrechte: Simbabwe – der Wahrheit ins Auge sehen, Verantwortung übernehmen, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 29), Aachen 2008
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

In Myanmar herrscht seit vierzig Jahren eine Militärdiktatur. Die Menschen leben in einem Klima der Angst. Es gibt für sie keine Rechtssicherheit, da die Verfassung seit 1988 außer Kraft gesetzt ist. Die christlichen Kirchen, die eine kleine Minderheit im Land sind, erfahren Restriktionen, Kontrolle und Unterdrückung. Ihre Anhänger/-innen gehören beinahe ausschließlich den ethnischen Minderheiten im Land an. Das macht die Kirchen zu einer Minderheitenkirchen im doppelten Sinne. Im September 2007 spitzte sich die politische Situation in Birma zu. Friedliche Demonstrationen, angeführt von buddhistischen Theravada-Mönchen, wurden mit Gewalt niedergeschlagen. Die Generäle versuchten das Land von der Außenwelt abzuschneiden.

Diese Studie knüpft an die Menschenrechtsstudie „Zur Lage der Menschenrechte in Myanmar/Birma. Kirche unter Militärdiktatur” (siehe unten) von 2004 an und erweitern diese um die politischen Ereignisse im September/Oktober 2007. Dabei stehen vor allem die Rolle der Religionen und ihr politisches Engagement im Vordergrund. Darüber hinaus werden Herausforderungen und Perspektiven der Unterstützung aufgezeigt, die die Menschen in Myanmar in ihrem Engagement für Frieden und Freiheit ermutigen und fördern können.

Bibliographische Angaben

Anne Schreiber, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in Myanmar/Birma. Erste politische Schritte einer Minderheitenkirche, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 28), Aachen 2008
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Wenige Monate vor Beginn der Olympischen Sommerspiele in Beijing steht die VR China unter besonderer Beobachtung durch die internationalen Medien. In ihrer Berichterstattung geben diese den Menschenrechten einen großen Raum. Beim Blick auf die Berichterstattung ausländischer Medien über die Religionspolitik in der VR China kann leicht der Eindruck entstehen, als würden die Religionen dort immer noch ständig verfolgt und unterdrückt. Diese Einseitigkeit auch von politischen und kirchlichen Stellen wird dann wieder von den Religionsbehörden und den religiösen Organisationen im Lande beklagt. Sie weisen ihrerseits darauf hin, dass die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit auch tatsächlich ausgeübt werden kann. Wie so oft liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Konkret heißt dies, dass die von der chinesischen Verfassung gewährte Religionsfreiheit den Religionen die Möglichkeit gibt, unter strenger Kontrolle des Staates ihren religiösen Tätigkeiten nachzugehen. Zugleich ist auch zutreffend, dass die staatlichen Behörden weiterhin gegen alle religiösen Aktivitäten vorgehen, die außerhalb der staatlichen Kontrolle stattfinden.

Bibliographische Angaben

Georg Evers, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China – Wandel in der Religionspolitik?, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 27), Aachen 2008
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Mit der Unabhängigkeit Osttimors am 20. Mai 2002 ging ein langjähriger Konflikt zu Ende, der erst in den jüngsten Jahren die nötige Beachtung der Staatengemeinschaft und der internationalen Öffentlichkeit gefunden hat. Indonesien hatte jahrzehntelang schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, ohne dass die Weltöffentlichkeit eingeschritten wäre. 24 Jahre lang haben sich die Menschen gegen die indonesische Fremdherrschaft gewehrt, haben mit Mut und Stärke Widerstand geleistet gegen alltäglichen Terror und Unterdrückung und sich für ein Leben in Frieden und ohne Gewalt eingesetzt. Nur dem Widerstand der Osttimoresen und dem anwaltschaftlichen Eintreten von Menschenrechtsorganisationen und kirchlichen Werken ist es zu verdanken, dass die Mauer aus Realpolitik und Ignoranz, mit der die Staatengemeinschaft dem Konflikt lange Zeit begegnete, überwunden werden konnte. Der Bericht begleitet Osttimor auf dem schwierigen Weg der Aufarbeitung der Vergangenheit. (2005)

Bibliographische Angaben

Monika Schlicher, Menschenrechte: Osttimor stellt sich seiner Vergangenheit. Die Arbeit der Empfangs-, Wahrheits- und Versöhnungskommission, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 25), Aachen 2005
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Beziehungen zwischen der indonesischen Regierung und den indigenen Papua in West-Papua sind seit der Übernahme des Territoriums durch Indonesien 1963 durch gewalttätige Auseinandersetzungen gekennzeichnet. Im Jahr 2000 haben sich die Führer aller Religionen – Christen, Moslems, Hindus und Buddhisten – auf eine gemeinsame Friedensinitiative geeinigt. Ihre interkonfessionelle Zusammenarbeit für den Frieden manifestiert sich in einer Vielzahl von Aktivitäten und ist zu einer Quelle der Hoffnung geworden. Die Religionsführer haben sich zusammengeschlossen, um unter dem Motto „Papua, Land des Friedens“ gemeinsam für den Frieden zu wirken. Ihre religionsübergreifende Friedensinitiative braucht die Unterstützung aller friedliebenden Menschen und Institutionen.

Die vorliegende Studie zu den interkonfessionellen Friedensaktivitäten in West-Papua analysiert die Bedrohungen des Friedens in diesem Territorium, befasst sich mit den dem Konzept „Papua, Land des Friedens“ zugrundeliegenden Werten, erläutert das interkonfessionelle Engagement für den Frieden, unterstreicht die Notwendigkeit der Einbeziehung aller Menschen in West-Papua sowie einer konsequenten Unterstützung durch die indonesische Regierung, das Militär und die Zivilgesellschaft und legt dar, wie die internationale Gemeinschaft die Kampagne „Papua, Land des Friedens“ unterstützen kann.

Bibliographische Angaben

Neles Tebay, Menschenrechte: Gemeinsame Anstrengungen der Religionsgemeinschaften für den Frieden in West-Papua, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 24), Aachen 2006
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Liberias Geschichte ist seit seiner Staatsgründung 1847 gekennzeichnet durch eine historische Abfolge von Staatsversagen und Staatsverfall bis hin zum völligen Staatszerfall, hervorgerufen durch Ungerechtigkeit und Unfrieden und die Verweigerung fundamentaler Menschen- und Bürgerrechte für große Bevölkerungsteile. Auch knapp ein Jahr nach dem staatlichen Zusammenbruch und dem anschließenden Versuch des gesellschaftlichen Neubeginns mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft leidet Liberia an den Folgen der in seinen verfassungsgeschichtlichen Wurzeln grundgelegten staatlichen Schwächen und dem katastrophalen Niedergang der Republik seit 1980.

In dieser Studie wird der Einsatz der katholischen Kirche für Gerechtigkeit und Frieden in Liberia in den vergangenen knapp 25 Jahren seit dem gewaltvollen Ende der Ersten Republik untersucht. Es wird dargelegt, wie die katholische Kirche Liberias in dieser Zeit des rapiden staatlichen Niedergangs und des am Ende vollständigen Zerfalls jeglicher staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in der „ältesten Republik Schwarzafrikas“ aber auch in dem ersten Jahr der staatlichen und gesellschaftlichen Neuorientierung nach der Abdankung des Despoten Taylor für die Wahrung und Verteidigung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte eintrat. Das Engagement der katholischen Kirche für Gerechtigkeit und Frieden, für Menschen- und Bürgerrechte in Liberia wird auf der Grundlage einer Auswahl der wichtigsten kirchlichen Verlautbarungen und Dokumente dargelegt und erörtert.

Bibliographische Angaben

Hans-Peter Hecking, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in Liberia: Ein Traum von Freiheit, in: Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 23), Aachen 2005
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Seit dem 11. September 2001 „ist nichts mehr wie es vorher war”. Wir wollen uns mit dieser seither immer wiederholten Feststellung nicht zufrieden geben, zumal wir an die Notwendigkeit und die Möglichkeit des interkulturellen und interreligiösen Dialogs glauben. Es wäre allerdings auch falsch vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 11. September 2001 die Lösung aller Probleme des Zusammenlebens von Kulturen und Religionen in einer weitgehend unreflektierten und deshalb unkritischen Intensivierung und Ausweitung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zu sehen. Deshalb haben wir zu einer geschlossenen Fachtagung einladen, bei der Vertreter der Katholischen Kirche aus islamischen Ländern Möglichkeiten und Schwierigkeiten der christlichislamischen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Menschenrechte und dem Aufbau von Zivilgesellschaften erörtert und mit kirchlichen und staatlichen Entscheidungsträgern aus unserem Land diskutiert haben.

Wir freuen uns, mit dieser Publikation Band 2 der Dokumentation der Tagung „Möglichkeiten christlich-islamischer Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Menschenrechte und dem Aufbau von Zivilgesellschaften“ in deutscher Sprache vorlegen zu können. Diese Dokumentation erscheint auch in englischer und französischer Sprache.

Bibliographische Angaben

Otmar Oehring, Menschenrechte: Möglichkeiten christlich-islamischer Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Menschenrechte und dem Aufbau von Zivilgesellschaften Dokumentation einer Internationalen Fachtagung 11. bis 14. März 2002, Berlin, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 22), Aachen 2005
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Seit dem 11. September 2001 „ist nichts mehr wie es vorher war“. Wir wollen uns mit dieser seither immer wiederholten Feststellung nicht zufrieden geben, zumal wir an die Notwendigkeit und die Möglichkeit des interkulturellen und interreligiösen Dialogs glauben. Es wäre allerdings auch falsch, vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 11. September 2001 die Lösung aller Probleme des Zusammenlebens von Kulturen und Religionen in einer weitgehend unreflektierten und deshalb unkritischen Intensivierung und Ausweitung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zu sehen. Deshalb haben wir zu einer geschlossenen Fachtagung eingeladen, bei der Vertreter der Katholischen Kirche aus islamischen Ländern Möglichkeiten und Schwierigkeiten der christlichislamischen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Menschenrechte und dem Aufbau von Zivilgesellschaften erörtert und mit kirchlichen und staatlichen Entscheidungsträgern aus unserem Land diskutiert haben.

Wir freuen uns, mit dieser Publikation Band 1 der Dokumentation der Tagung „Möglichkeiten christlich-islamischer Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Menschenrechte und dem Aufbau von Zivilgesellschaften„ in deutscher Sprache vorlegen zu können. Diese Dokumentation erscheint auch in englischer und französischer Sprache.

Bibliographische Angaben

Otmar Oehring, Menschenrechte: Möglichkeiten christlich-islamischer Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Menschenrechte und dem Aufbau von Zivilgesellschaften Dokumentation einer Internationalen Fachtagung 11. bis 14. März 2002, Berlin, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 21), Aachen 2005
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Republik Türkei hat sich im Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923 – hier mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die nicht-muslimischen Minderheiten – und in allen seitherigen Verfassungen zur Gleichbehandlung aller Staatsbürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund versuchte die 2001 erschienene Studie „Zur Lage der Menschenrechte in der Türkei – Laizismus = Religionsfreiheit?” eine Antwort auf die Frage zu geben, ob der türkische Laizismus tatsächlich Religionsfreiheit für alle türkischen Staatsangehörigen bedeutet. Dabei war ein zentraler Punkt der Diskussion die Frage nach der rechtlichen Stellung der einzelnen Religionsgemeinschaften bzw. religiösen Gruppierungen und deren Auswirkungen auf die Entfaltung dieser Gruppen. Damals musste die Frage, „Bedeutet Laizismus also Religionsfreiheit?“ so beantwortet werden: „Die türkische Spielart des Laizismus zur Zeit wohl kaum!“

Beim EU-Gipfel 2002 in Kopenhagen wurde beschlossen, auf der Grundlage des Berichts 2004 der Europäischen Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt ein Votum über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abzugeben. Beitrittsbedingung ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, maßgeblich für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist die weitestgehende Erfüllung des politischen Kriteriums. Dafür müssen nach vorherrschender Meinung sowohl die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen als auch die praktische Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen nachgewiesen werden.

In der Studie „Zur Lage der Menschenrechte – Die Türkei auf dem Weg nach Europa – Religionsfreiheit?” soll der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit sich die Religionsfreiheit in der Türkei in den letzten Jahren fortentwickelt hat. Schwerpunkt der Darstellung ist dabei die Lage der nicht-muslimischen Minderheiten. (2004)

Bibliographische Angaben

Otmar Oehring, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte – Die Türkei auf dem Weg nach Europa – Religionsfreiheit?, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 20), Aachen 2004
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Studie beginnt mit einer Beschreibung der besonderen Situation von Laos, das wegen seiner geographischen Lage inmitten Indochinas und wegen seiner geschichtlichen Vergangenheit oft das „vergessene Land” oder das „Land am Rande der Geschichte” genannt wird. Laos hat es wegen seiner mächtigen Nachbarn Thailand und Vietnam schwer gehabt, nationale Souveränität zu bewahren bzw. zu erringen. Während des Vietnamkriegs wurde Laos in die Kämpfe hineingezogen und durch Flächenbombardements stark geschädigt.1975 kam es zur Machtübernahme der Kommunisten, die die Monarchie beendeten und die Demokratische Volksrepublik Laos errichteten. In der Auf- und Umbauphase des neuen Staates wurden die Religionsgemeinschaften heftig verfolgt. Der Buddhismus verlor seine Stellung als Staatsreligion. Alle ausländischen Missionare der christlichen Kirchen mussten das Land verlassen. Viele Mönche, Priester, Pastoren und Ordensleute wurden inhaftiert und für Jahre in Umerziehungslager gesteckt. Mit der wirtschaftlichen Reformpolitik und der Verabschiedung einer Verfassung 1991 wurde allen Bürgern von Laos offiziell Religionsfreiheit gewährt. Die Religionspolitik der kommunistischen Partei und der Regierung setzen aber weiter auf möglichst absolute Kontrolle aller religiösen Aktivitäten.

Bibliographische Angaben

Georg Evers, Menschenrechte: Zur Lage der Religionsfreiheit in der Demokratischen Volksrepublik Laos, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 18), Aachen 2004
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die vorliegende Studie untersucht die Stellung und die Rolle der Religionen für das heutige Kambodscha auf dem Hintergrund der jüngeren Geschichte des Landes. Die Schreckensherrschaft der „Roten Khmer” unter Pol Pot (1975-1978), die zwar nur gut zwei Jahre dauerte, hat das and bis in die Grundfesten erschüttert und bis heute weiter wirkende Schäden und Traumata hinterlassen. Alle Religionen des Landes wurden während dieser Zeit verfolgt und ihre Organisationsstrukturen weitgehend zerstört. Kambodscha befindet sich noch immer in einer Aufbauphase, die von vielen Problemen begleitet wird. Die politischen Parteien sind nach den Neuwahlen im Jahr 2003 tief zerstritten. Im Land herrscht Korruption. Die juristische Aufarbeitung der Verbrechen der „Roten Khmer” lässt immer noch auf sich warten. Der Aufbau eines funktionierenden Rechtssystems ist bisher immer noch nicht gelungen. Die rapide Zunahme der HIV-Infektionen und der Ausbruch von AIDS gefährden immer größere Teile der Bevölkerung. Die großzügige Hilfe internationaler Organisationen und vieler Nichtregierungsorganisationen helfen mit, den Aufbau des Landes voranzubringen, leiden aber unter Koordinationsproblemen. Die Religionsgemeinschaften im Lande, allen voran der Buddhismus, der wieder zur Staatsreligion wurde, beteiligen sich am Aufbau von Staat und Gesellschaft. Die christlichen Kirchen, die zahlenmäßig kleine Minderheiten sind, haben außerdem noch das Problem, dass ihre Mitglieder vornehmlich Vietnamese oder Personen vietnamesischer Herkunft sind. Das kirchliche Personal der katholischen Kirche Kambodschas rekrutiert sich nach dem Verlust der meisten einheimischen Kräfte während der Zeit der „Roten Khmer” vornehmlich aus ausländischen Priestern und Ordensleuten. Dies verstärkt noch den Charakter der katholischen Kirche, eine ausländische Kirche zu sein. In den Augen der kambodschanischen Öffentlichkeit erscheinen die christlichen Kirchen vorrangig als karitative Organisationen und weniger als Religionsgemeinschaften. Ungeachtet dessen versuchen die Religionsgemeinschaften den ausstehenden Prozess der Versöhnung voranzubringen, wobei sie aber selber auch leicht Ziel von Angriffen werden könnten.

Bibliographische Angaben

Georg Evers, Menschenrechte: Zur Lage der Religionsfreiheit im Königreich Kambodscha, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 17), Aachen 2004
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

In der Union Myanmar herrscht seit vierzig Jahren eine Militärdiktatur. Die Menschen leben in einem Klima der Angst. Es gibt für sie keine Rechtssicherheit, da die Verfassung seit 1988 außer Kraft gesetzt ist. Die christlichen Kirchen, die eine kleine Minderheit im Land sind, erfahren Restriktionen, Kontrolle und Unterdrückung. Ihre Anhänger gehören beinahe ausschließlich den ethnischen Minderheiten im Lande an. Das macht die Kirchen zu Minderheitenkirchen im doppelten Sinne.

Es ist schwierig, genaue Kenntnisse über Menschenrechtsverletzungen im Land zu bekommen. Dies liegt an den starken Einschränkungen der Rede- und Pressefreiheit, des Rechts auf Versammlung und der mangelnden Bewegungsfreiheit für Einheimische wie Ausländer. Der Geheimdienst, so wird vermutet, kontrolliert jede E-Mail, jedes Fax, alles, was ins Land gelangt oder es verlässt. Trotz der erschwerten Bedingungen liegen Berichte der einschlägigen Institutionen und Organisationen zur Lage der Menschenrechte in Myanmar vor. Die vorliegende Studie „Zur Lage der Menschenrechte in Myanmar/Burma. Kirche unter Militärdiktatur” konzentriert sich auf die Situation der ethnischen bzw. religiösen Minderheiten. Dabei stehen die christlichen Kirchen, insbesondere die katholische Kirche im Mittelpunkt.

Bibliographische Angaben

Anne Schreiber, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in Myanmar/Birma. Kirche unter Militärdiktatur, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 16), Aachen 2004
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Publikation beschreibt die Lage der Menschenrechte in Ruanda. Leben nach dem Völkermord. Das Land hat 1994 einen Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung, gleichzeitig schwere Menschenrechtsverletzungen von Seiten der vom Westen unterstützten siegreichen Rebellenarmee und 1996 die Vertreibung von Hutu-Flüchtlingen aus den Lagern im Osten des Kongo erlebt. Zur Jahreswende 2002/2003 wurde das Land noch immer von einer Übergangsregierung der in der Ruandischen Patriotischen Front (FPR) vereinigten militärischen Sieger von 1994 beherrscht. Die anderen politischen Parteien stehen unter Kuratel.

Nachdem sich die Truppen der FPR Ende 2002 aus dem Kongo zurückziehen mussten, haben Frieden und der Aufbau demokratischer Ordnungen in Zentralafrika eine neue Chance bekommen. Das Christentum, vor allem die katholische Kirche, muss als Verteidiger der Menschenrechte nach den Jahren der politischen Wirren eine besondere Funktion bei diesem Aufbauwerk übernehmen. Es wird beschrieben, wie Ruanda historisch zu einem „katholischen Land“ wurde und welche auch die Kirche berührenden internationalen Verwicklungen zu den Wirren der 90er Jahre geführt haben.

Die im Westen noch immer vorherrschende Lesart des von Hutu-Extremisten geplanten Tutsi-Völkermordes wird in Zusammenhang mit der noch immer nicht aufgeklärten Ermordung der Staatspräsidenten von Ruanda und Burundi am 6. April 1994 hinterfragt. Das ruandische Chaos nahm seinen Lauf, als der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 21. April 1994 den in Ruanda anwesenden UNO-Blauhelmsoldaten verbot, die bedrohten Tutsi militärisch zu schützen. Die Welt wurde zum „Zuschauer beim Völkermord“ (Samantha Power).

Bibliographische Angaben

Helmut Strizek, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in Ruanda. Leben nach dem Völkermord, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 15), Aachen 2003
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Das Thema dieser Studie ist der Kampf um die Menschenrechte in Nigeria. Unter Berücksichtigung der Kolonialgeschichte Nigerias und der durch die Militärherrschaft hervorgerufenen Verwerfungen untersucht der Autor, inwieweit Gruppen der Zivilgesellschaft und die Kirchen das Problem der Menschenrechtsverletzungen in Nigeria und die Verteidigung der Menschenrechte auf ihre Tagesordnung gesetzt haben. Ausgehend von Dokumenten der katholischen Bischofskonferenz weist der Autor darauf hin, dass die katholische Kirche in den vergangenen vierzig Jahren im Kampf um die Sicherung der Bürgerrechte in der ersten Reihe gestanden und gleichzeitig die Aufmerksamkeit der Regierung auf den notwendigen Aufbau einer gerechten und demokratischen Gesellschaft gelenkt hat.

Die Broschüre ist in sechs Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 enthält allgemeine und einführende Informationen zu Nigeria und stellt in diesem Rahmen einige der wesentlichen Ereignisse in der Geschichte des Landes vor, ohne diese jedoch weiter zu interpretieren. Abschnitt 2 bietet eine kurze Übersicht über die Geschichte Nigerias. In Abschnitt 3 werden die Auswirkungen der Militärherrschaft auf das politische System untersucht. Die Herausbildung der Zivilgesellschaft als wichtiges Element im Kampf für Demokratie und Menschenrechte ist das Thema von Abschnitt 4. Abschnitt 5 befasst sich kritisch mit dem Scharia-Recht und skizziert dessen historische Entwicklung bis heute. In Abschnitt 6 wird die Reaktion der christlichen Gemeinschaft im Allgemeinen und der katholischen Kirche im Besonderen auf die Entwicklungen in Nigeria untersucht. Ausgehend von ausgewählten Aussagen katholischer Bischöfe des Landes geht dieser Abschnitt darauf ein, wie die Bischöfe versucht haben, die öffentliche Meinung im Einklang mit ihrer Rolle als Lehrer und Verkündiger zu formen und gleichzeitig die Lehren der Universalkirche zu befolgen. Abschnitt 7 enthält eine Zusammenfassung und Schlussfolgerungen; hier werden noch einmal die wesentlichen Probleme aufgeführt, vor denen Nigeria steht, und die Aufmerksamkeit auf eine Reihe von Themen gelenkt, welche in der Zukunft von Bedeutung sind und weiterer Bearbeitung bedürfen.

Bibliographische Angaben

Matthew Kukah, Menschenrechte: Menschenrechte in Nigeria: Hoffnungen und Hindernisse, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 14), Aachen 2003
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Seit dem 1. Juli 1998 ist im Sudan eine neue Verfassung in Kraft. Darin ist als Grundprinzip festgelegt, dass „... der Staat Sudan ein Land von rassischer und ethnischer Harmonie und religiöser Toleranz ist ...”. Die vorliegende Studie „Zur Lage der Menschenrechte im Sudan – Islamischer Staat und kulturelle Vielfalt” will eine Antwort auf die Frage geben, wie die Bestimmungen der sudanesischen Verfassung unter Berücksichtigung eines islamischen Weltbildes zu verstehen sind und welche Auswirkungen dies auf die Lebensumstände der Bürger und Bürgerinnen des Landes hat. Dabei wird der Versuch unternommen, das islamische Weltbild nach sudanesischem Verständnis aufzuzeigen, die Unterschiede zum westlichen Menschenrechtsverständnis herauszuarbeiten und Lösungsansätze zu bieten, wie eine gemeinsame Zukunft unterschiedlicher ideologischer Ansätze angestrebt werden könnte. Zur Verdeutlichung der spezifischen sudanesischen Umstände werden zudem die geschichtlichen, wirtschaftlichen und politischen Aspekte der beteiligten Parteien dargestellt. Um der besonderen Rolle der christlichen Kirchen im Sudan gerecht zu werden, wird auf deren Entwicklung und aktuelle Rolle ausführlich eingegangen.

Bibliographische Angaben

Hartwig Euler, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte im Sudan – Islamischer Staat und kulturelle Vielfalt, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 13), Aachen 2003
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Präsidentschaftswahl im Dezember 2002 bestätigte noch einmal das Fortschreiten des Demokratisierungsprozesses in Südkorea. Das Wahlergebnis signalisierte einen qualitativen Sprung, vor allem im Hinblick auf den enorm wachsenden Einfluss der Zivilgesellschaft im politischen Entscheidungsprozess. Mit dem Fortschritt der Demokratie verbessert sich die Lage der Menschenrechte. Die veränderte Situation lässt aber neue Menschenrechtsprobleme entstehen bzw. macht Probleme sichtbar, die in der Vergangenheit unterdrückt oder nicht sichtbar waren. Anliegen der vorliegenden Studie „Südkorea – Menschenrechte im Demokratisierungsprozess” ist es, Entwicklungen im Hinblick auf die Menschenrechtslage im historischen und sozio-politischen Kontext darzustellen. Das Fortschreiten des Demokratisierungsprozesses, die Entspannungspolitik bezüglich der Teilung des Landes sowie die Globalisierung der Wirtschaft bilden einen neuen Kontext der Menschenrechtssituation Südkoreas. Aktuelle Themen wie die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Beseitigung der Folgen der Diktatur, die Vergangenheitsbewältigung, die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die Gründung einer staatlichen Menschenrechtskommission und die Gründung einer Wahrheitskommission, die Diskriminierung von Arbeitsmigranten und die Unterdrückung der sozialen Menschenrechte durch die neo-liberalistische Wirtschaftspolitik werden dargestellt. Zudem wird die Rolle der Kirchen Südkoreas, die besonders in der Anfangsphase der Demokratiebewegung entscheidend war, beschrieben und analysiert.

Bibliographische Angaben

Choe Hyondok, Menschenrechte: Südkorea – Menschenrechte im Demokratisierungsprozess, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 12), Aachen 2003
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Simbabwe ist in einer schweren politischen und wirtschaftlichen Krise. Die Staatspartei hält sich durch Terror und Wahlfälschung an der Macht. Gewaltanwendung ist eine historische Erblast in einem Land, das erst 1980 nach sieben Jahren Bürgerkrieg seine Unabhängigkeit erlangte. Demokratie hat noch keine Wurzeln, da die koloniale und vorkoloniale Herrschaftsform sehr autoritär war. Eine echte Landreform wird von der Kirche als notwendig anerkannt. Doch die gegenwärtige allen Rechtsgrundsätzen widersprechende, politisch motivierte Landumverteilung zerstört lediglich die wirtschaftliche Basis des Landes. Eine Hungersnot droht. Die Kritik der Kirche ist nicht eindeutig genug. Die Last des Zeugnisses Liegt auf einzelnen. Es ist eine Kirche im Übergang, die noch lernen muss, sich ohne Kompromisse mit den Machthabern zu artikulieren.

Bibliographische Angaben

Oskar Wermter SJ, Menschenrechte: Menschenrechte in Simbabwe. Kirche und staatliche Missachtung von Recht und Gesetz, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 11), Aachen 2002
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

In der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka herrscht Religionsfreiheit, auch wenn die Verfassung von 1978 dem Buddhismus eine klare Vorrangstellung vor den anderen Religionen einräumt. Die allen Religionen verfassungsmäßig zugesicherten Rechte betreffen die freie Religionswahl und freie Religionsausübung. Die Studie Zur Lage der Menschenrechte in Sri Lanka. Einsatz der Kirche für Frieden und Menschenwürde greift unter dem Aspekt „Menschenrechte in Sri Lanka” zwei Themenfelder auf: Bürgerkrieg und Sextourismus. Es sind die beiden Themen, die für Sri Lanka vordringlich und charakteristisch sowie dem deutschen Leser am ehesten bekannt sind. Dabei geht es um die Frage, wie sich Kirche angesichts der mit Krieg und Kinderprostitution verbundenen Menschenrechtsverletzungen verhält. Darüber hinaus versucht die Studie Anregungen zu geben, was die Kirche in Sri Lanka, aber auch die internationale Staatengemeinschaft und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Sri Lanka beitragen können.

Bibliographische Angaben

Annette Meuthrath, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in Sri Lanka. Einsatz der Kirche für Frieden und Menschenwürde, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 10), Aachen 2002
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Der Schwerpunkt der vorliegenden Studie „Zur Lage der Menschenrechte in der Sozialistischen Republik Vietnam – Religionsfreiheit” liegt auf der Untersuchung der geschichtlichen Entwicklung und der gegenwärtigen Situation der Religionsfreiheit in Vietnam mit besonderer Aufmerksamkeit für das Schicksal der katholischen Kirche in diesem Land. Viele Jahre hat Vietnam im Blickpunkt der internationalen Öffentlichkeit gestanden, zunächst während des Kampfes um die Unabhängigkeit des Landes von der kolonialen Herrschaft der Franzosen (1945-54) und dann wieder während des Bürgerkriegs zwischen Nordvietnam und dem von den Amerikanern unterstützten Südvietnam (1961-75). Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und weithin in Asien haben die Ereignisse des Vietnamkriegs damals die Menschen bewegt und zur Veränderung des politischen Bewusstseins geführt. Nach der Wiedervereinigung des Landes 1976 hat das oft tragische Schicksal der Tausenden von Bootsflüchtlingen weltweit zunächst Mitleid und Hilfsbereitschaft hervorgerufen. Angesichts der großen Zahl von Vietnamesen, die in den asiatischen Nachbarländern, in den USA, in Europa und Australien eine neue Heimat suchten, griffen die Behörden in den potentiellen Aufnahmeländern zu immer schärferen restriktiven Maßnahmen, um die Flut der Flüchtlinge einzudämmen. In den letzten Jahren ist es eher still um Vietnam geworden. Unverändert geblieben ist aber der Anspruch der kommunistischen Partei auf die uneingeschränkte politische und ideologische Führerschaft im Lande, den sie auf ihre Leistungen im Kampf um die Wiedervereinigung stützt. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regierungen in der ehemaligen UdSSR und den anderen osteuropäischen Staaten Ende der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts sieht sich aber das Regime in Vietnam einem verstärkten Druck ausgesetzt, die ideologische Führerschaft gegen mögliche Rivalen zu verteidigen. Dieser Herrschaftsanspruch gerät immer wieder in Konflikt mit den grundlegenden Menschenrechten auf Freiheit der Meinungsäußerung, der Freiheit zur politischen Betätigung und nicht zuletzt der Religionsfreiheit.

Bibliographische Angaben

Georg Evers, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in der Sozialistischen Republik Vietnam – Religionsfreiheit, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 9), Aachen 2002
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

„Genitale Verstümmelung von Frauen und Mädchen” ist eine der weitestverbreiteten und systematischsten Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen. Da sie Teil der Tradition vieler Kulturen ist, ist ihre erfolgreiche Bekämpfung mittelfristig nur dann zu erwarten, wenn „Genitale Verstümmelung von Frauen und Mädchen” als Teil der Gewalt und Diskriminierung von Frauen in allen Kulturen erkannt wird. Seit den 70er Jahren haben Nichtregierungsorganisationen, zwischenstaatliche und staatliche Organisationen dazu beigetragen, das allgemeine Bewusstsein zu schärfen und Strategien zur Abschaffung der „Genitalen Verstümmelung von Frauen und Mädchen” zu entwickeln. Mit einer demnächst erscheinenden Übersichtsstudie wollen wir aufzeigen wie die Kirche in den 28 Ländern Afrikas, die vom Problem der „Genitalen Verstümmelung von Mädchen und Frauen” besonders betroffen sind, mit diesem Problem umgeht. Der vorliegende „Situationsbericht aus dem Sudan” will über die Situation im Sudan informieren, eine Antwort auf die Frage nach dem kirchlichen Engagement geben und zu vertiefter Beschäftigung mit dem Thema anregen.

Bibliographische Angaben

Monika Euler, Menschenrechte: Genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen. Situationsbericht aus dem Sudan, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 8), Aachen 2002
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Noch immer wird in 28 afrikanischen Ländern, die sich in einem breiten Band nördlich des Äquators entlang ziehen, eine der drei Formen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) praktiziert. Dabei gilt sie längst als Menschenrechtsverletzung. Der Anteil der Frauen, die diesen Leidensweg zu gehen haben, reicht je nach Land von 5 bis 95 Prozent. Nur in einigen Ländern gibt es bisher gesetzliche Regelungen, die diese traditionelle Praxis verbieten. In ihrer Basisarbeit ist die Kirche an vielen Orten mit der Thematik und ihren Folgen konfrontiert. Doch setzt sie sich auch mit der Problematik auseinander? Welche Initiativen haben kirchliche MitarbeiterInnen und Institutionen gegen FGM ergriffen? Erste Antworten lieferte ein Fragebogen, den die „Fachstelle Menschenrechte” von missio an 506 ProjektpartnerInnen in den betroffenen Ländern verschickte. 110 Antworten gingen darauf ein, die in dieser Studie ausgewertet werden.

Bibliographische Angaben

Ingelore Haepp, Menschenrechte: Genitalverstümmelung – Pastorale Herausforderung für die afrikanische Kirche. Ergebnisse einer Umfrage, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 7), Aachen 2003
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Immer wieder ist von „Verfolgung von Christen“, gelegentlich sogar von „Christenverfolgung“ die Rede. Dass Christen in vielen Ländern, besonders in jenen, wo sie eine Minderheit sind, Diskriminierungen und Schikanen ausgesetzt sind, mitunter auch Verfolgung erleiden, ist unbestritten. Dabei bleibt zunächst die Frage unbeantwortet, ob all das, was heute in bestimmten Medien, von gewissen Menschenrechtsorganisationen und immer wieder auch von Politikern als Verfolgung beschrieben wird, tatsächlich als Verfolgung zu qualifizieren ist. Um einer Antwort auf diese Frage näherkommen zu können, hat die Fachstelle Menschenrechte von missio in Kooperation mit der Katholischen Akademie am 14. und 15. September 2001 in Berlin eine Fachtagung zum Thema „Verfolgte Christen? Analysen aus Asien und Afrika“ durchgeführt. Dabei wurde die Situation der Christen in den ausgewählten Ländern beschrieben und der Frage nachgegangen ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Christen in diesen Ländern diskriminiert, schikaniert oder sogar verfolgt werden. Um einen Vergleichsmaßstab im Hinblick auf die Situation der Christen in den ausgewählten Ländern zu haben – und nur aus diesem Grund – haben wir uns bei dieser Tagung auf die Darstellung der Lebensumstände von Christen in Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit beschränkt.

Wir freuen uns, mit dieser Publikation die Dokumentation der Tagung „Verfolgte Christen? Analysen aus Asien und Afrika“ in deutscher Sprache vorlegen zu können. Diese Dokumentation erscheint auch in englischer und französischer Sprache.

Bibliographische Angaben

Otmar Oehring, Menschenrechte: Verfolgte Christen? Analysen aus Asien und Afrika. Dokumentation einer internationalen Fachtagung 14. bis 15. September 2001, Berlin, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 6), Aachen 2002
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Republik Türkei hat sich im Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923 – hier mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die nicht-muslimischen Minderheiten – und in allen seitherigen Verfassungen zur Gleichbehandlung aller Staatsbürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund versuchte die 2001 erschienene Studie „Zur Lage der Menschenrechte in der Türkei – Laizismus = Religionsfreiheit?” eine Antwort auf die Frage zu geben, ob der türkische Laizismus tatsächlich Religionsfreiheit für alle türkischen Staatsangehörigen bedeutet. Dabei war ein zentraler Punkt der Diskussion die Frage nach der rechtlichen Stellung der einzelnen Religionsgemeinschaften bzw. religiösen Gruppierungen und deren Auswirkungen auf die Entfaltung dieser Gruppen. Damals musste die Frage, „Bedeutet Laizismus also Religionsfreiheit?“ so beantwortet werden: „Die türkische Spielart des Laizismus zur Zeit wohl kaum!“

Beim EU-Gipfel 2002 in Kopenhagen wurde beschlossen, auf der Grundlage des Berichts 2004 der Europäischen Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt ein Votum über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abzugeben. Beitrittsbedingung ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, maßgeblich für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist die weitestgehende Erfüllung des politischen Kriteriums. Dafür müssen nach vorherrschender Meinung sowohl die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen als auch die praktische Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen nachgewiesen werden.

In der Studie „Zur Lage der Menschenrechte – Die Türkei auf dem Weg nach Europa – Religionsfreiheit? soll der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit sich die Religionsfreiheit in der Türkei in den letzten Jahren fortentwickelt hat. Schwerpunkt der Darstellung ist dabei die Lage der nicht-muslimischen Minderheiten. (2004)

Bibliographische Angaben

Otmar Oehring, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in der Türkei – Laizismus = Religionsfreiheit?, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 5), Aachen 2001
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Osttimor ist in der letzten Zeit angesichts der dramatischen weltpolitischen Veränderungen seit dem 11. September 2001 weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden. Das ist eigentlich ein gutes Zeichen. Denn es zeigt, dass der Prozess der Staatswerdung für das kleine Osttimor mit seinen rund 800.000 Einwohnern auf dem richtigen Weg ist. Die Studie Osttimor – Der schwierige Weg zur Staatswerdung beschreibt kurz die Last der fast 400 Jahre portugiesischer Kolonialzeit, die nach der Episode einer ersten kurzlebigen Unabhängigkeit 1975 mit der Invasion und Besatzung durch Indonesien gewaltsam beendet wurde. Die nachfolgenden 20 Jahre indonesischer Besatzung, die gekennzeichnet waren von Ausbeutung und Völkermord an der Bevölkerung endeten mit dem Referendum im August 1999, in dem Osttimor sich für die Unabhängigkeit entschied. Die Massaker und die Zerstörungskampagne der Milizen und des indonesischen Militär während des September 1999 hinterließen ein zerstörtes Land. Die nachfolgende Aufbauarbeit, die massive Unterstützung durch die internationale Völkergemeinschaft und der Beitrag der katholischen Kirche werden ausführlich geschildert. Neben der Aufgabe des Aufbaus neuer staatlicher Organisationsstrukturen belasten die Aufarbeitung des geschehenen Unrechts und die Verfolgung der Täter, sowie das ungelöste Problem der Flüchtlinge die schwierige Zeit der Nationenwerdung. Ohne eine nationale Versöhnung kann der Aufbau nicht gelingen. Die Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung am 30. August 2001 und die Einsetzung einer Übergangsregierung markieren wichtige Schritte auf den Weg zur nationalen Unabhängigkeit.

Bibliographische Angaben

Georg Evers, Menschenrechte: Osttimor – der schwierige Weg zur Staatswerdung, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 04), Aachen 2001
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Studie „Religionsfreiheit und Gewalt in Indonesien” geht aus von den Prinzipien der Verfassung, die allen indonesischen Staatsbürgern ohne Unterschied die Freiheit der religiösen Überzeugung garantiert und das Recht einräumt, gemäß der eigenen Religion Gottesdienst zu feiern. Dieses Grundrecht wird konfrontiert mit den Realitäten des heutigen Lebens in Staat und Gesellschaft, zu denen auch die Zerstörung von Kirchen und unterschiedliche Formen der Diskriminierung der religiösen Minderheiten im größten muslimischen Land der Welt gehören. Ausführlich befasst sich die Studie mit den Brennpunkten der Gewalt in den regionalen Konfliktgebieten, in denen die blutigen Auseinandersetzungen die Form von Religionskriegen annehmen. Wie reagieren der Staat und seine Organe und wie die Medien und die Öffentlichkeit auf die Gewalt gegen religiöse Minderheiten? Und vor allem, wie reagieren die Kirchen auf die Bedrohung der Religionsfreiheit und die faktische Rechtlosigkeit?

Bibliographische Angaben

Theodor Kampschulte, Zur Lage der Menschenrechte in Indonesien – Religionsfreiheit und Gewalt, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 3), Aachen 2001
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Veröffentlichung „Zur Lage der Menschenrechte in der DR Kongo: von 1997 bis 2001. Die schwierige Lage der Kirchen” beschreibt die Situation in einem Land, das in territorialer, soziologischer, ethnischer und kultureller Hinsicht so gespalten und gepeinigt ist, dass sich die Frage stellt, ob es seinen Einwohnern überhaupt noch ein menschenwürdiges Leben gewährleisten kann. Diese traurige Situation ist aus einer Vielzahl von Faktoren erwachsen, die mit der zurückliegenden Geschichte, mit lang gehegten Ambitionen verschiedenster Art und mit politischen Machtinteressen zusammenhängen. In einem solchen Verwirrspiel liegt es nahe, dass die einfachen Leute am meisten leiden und ihre Rechte nicht auf der Tagesordnung stehen, sondern im Gegenteil häufig mißachtet werden. Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Protagonisten dieser Menschenrechtsverletzungen auszumachen, ihre Interessen zu benennen und die Konfliktsituationen zu analysieren, die sich daraus für die Kirche als Anwalt der Menschenrechte ergeben.

Komplexität und Verworrenheit der Situation sind besonders deutlich in der Vorherrschaft des Terrors, der das Territorium und die Gesellschaft des Kongo durchzieht. Die Aussichten der Kirchen, sich wirkungsvoll für die Menschenrechte einzusetzen, mögen deshalb beschränkt erscheinen, aber wenn die vorhandenen Chancen ernsthaft aufgegriffen werden, sind sie für eine ausgezehrte Bevölkerung wahre Hoffnungszeichen.

Bibliographische Angaben

Henry C. Hoeben, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in der DR Kongo: von 1997 bis 2001. Die schwierige Lage der Kirchen, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 2), Aachen 2002
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Die Studie „Religionsfreiheit in der Volksrepublik China” behandelt das Problem der Religionsfreiheit in der VR China auf dem Hintergrund der Rolle der Religionen in der chinesischen Gesellschaft. Dabei wird gezeigt, dass die Funktion der Religionen in der chinesischen Tradition spezifische Eigenarten aufweist, die sich in der Religionspolitik der chinesischen Regierung und der kommunistischen Partei in der einseitigen Betonung staatlicher Kontrollfunktion im Religionsbereich zeigen. Die VR China steht im Jahr 2001 vor wichtigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Übergängen, die auch auf die Situation der Menschenrechte im allgemeinen und die Religionsfreiheit im besonderen Einfluss haben. Zunächst wird gefragt, ob es einen „spezifisch chinesischen Zugang zum Problem der Menschenrechte“ gibt. Aus dem chinesischen Welt- und Menschenbild ergeben sich zwar unterschiedliche Akzentuierungen, jedoch keine grundsätzlich andere Formen von Menschenrechte. Vielmehr gibt es eine weitgehende Kontinuität, was das Verhältnis der Religionen zum Staat angeht, das bis heute die Religionspolitik bestimmt. Nach der Verfassung der VR China gibt es eine Religionsfreiheit, die den Religionen die Freiheit gibt, sich im Binnenbereich ihrer Lehren selbständig zu fühlen, die aber alle religiösen Praktiken in der Öffentlichkeit einer rigorosen Kontrolle durch die Regierung und kommunistische Partei unterwirft, die allein bestimmen, welche religiösen Aktivitäten „legitim“ und welche illegitim sind und daher als „kriminell“ verfolgt werden können. Die Folgen, die sich daraus ergeben, werden an Einzelbeispielen mit besonderem Schwerpunkt auf die katholische Kirche beschrieben. Auch auf die anderen Religionen Chinas – Daoismus, Konfuzianismus, Buddhismus und Islam – wird im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit eingegangen.

Die scharfen Auseinandersetzungen der chinesischen Regierung mit der FalunGong-Bewegung zeigen die ideologische Verunsicherung der kommunistischen Partei, die den Verlust der ideologischen Vorherrschaft in der VR China befürchtet. Die verschärften Formen der Kontrolle und oft auch Behinderung religiöser Aktivitäten sind Ausdruck dieser Situation der kommunistischen Partei im Jahre 2001, bei der Feier des 80. Jahrestag ihrer Gründung.

Bibliographische Angaben

Georg Evers, Menschenrechte: Zur Lage der Menschenrechte in der VR China – Religionsfreiheit, in:
Internationales Katholisches Missionswerk missio e.V. (Hrsg.)
Human Rights – Droits de l’Homme – Menschenrechte (Heft 1), Aachen 2001
Redaktion: Dr. Otmar Oehring
ISSN 1618-6222

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Katja Voges

Leiterin des Teams „Menschenrechte & Religionsfreiheit”
Tel.: +49 (0)241 / 75 07 - 366
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