missio - glauben.leben.geben
Erbe, das bleibt
Was man über Erbschaften wissen sollte und was dabei wirklich zählt.

Was bleibt von mir, wenn ich gehe?

Was bleibt, sind immer die Erinnerungen mit den Menschen, die uns wichtig waren

Gleichzeitig können wir auch etwas darüber hinaus hinterlassen. Albert Schweitzer sagte: 

Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.

Mit Ihrem Testament können Sie neben den Erinnerungen auch etwas den Menschen hinterlassen, die weniger Glück hatten als sie. Menschen, denen Sie nie begegnet sind, denen Sie jedoch gleichzeitig Hoffnung schenken können. Gerne zeigen wir Ihnen, wie einfach es sein kann zu helfen.

Ein handgeschriebener Zettel auf kariertem Papier. Darauf steht: „Was bleibt von mir, wenn ich gehe?“
Zettel: „Was bleibt von mir, wenn ich gehe?“

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ein handgeschriebener Zettel mit der Frage: „Brauche ich überhaupt ein Testament?“ Der Zettel ist auf ein kariertes Blatt Papier geklebt.
Zettel: „Brauche ich überhaupt ein Testament?“

Ich habe noch kein Testament. Was jetzt? 

Ohne Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Damit erben Ihre Verwandten in einer festgelegten Reihenfolge. Diese Regelung kann für Sie passen, muss jedoch nicht.

Vor allem wenn Sie neben Ihren direkten Verwandten auch Freunde, Bekannte oder eine gemeinnützige Organisation bedenken möchten, ist ein Testament notwendig. Denn: Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Angehörige. Daher müssen individuelle Änderungen immer mit einem Testament festgehalten werden.  

Mit einem gut verfassten Testament können Sie zudem Streit verhindern und Klarheit darüber verschaffen, was Sie sich gewünscht haben. Sie selbst legen dann fest, wer Ihr Erbe wird oder wer ein Vermächtnis erhalten soll.

Sollten Sie überlegen, missio in Ihrem Testament mitaufzunehmen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. 

Testament schreiben - aber wie fange ich an?

Wie schreibe ich mein Testament und wo fange ich an? 

Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob Sie ein gemeinsames Testament verfassen möchten, oder ob jeder ein eigenes Testament schreibt. Beides ist in Deutschland rechtlich möglich. 

Als nächstes sollten Sie sich überlegen, wen Sie als Erben einsetzen möchten. Möchten Sie eine einzelne Person oder mehrere einsetzen? Soll eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen ebenfalls bedacht werden? 

Dann überlegen Sie sich, in welcher Form Sie Ihr Testament aufschreiben. Sie können Ihre Wünsche entweder handschriftlich notieren oder Sie gehen zu einem Notar/einer Notarin. Wenn Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen möchten, achten Sie darauf, dass das gesamte Dokument handschriftlich verfasst ist. Zusätzlich müssen Sie dieses mit dem Ort, und Datum versehen und es anschließend unterzeichnen. Wenn Sie sich für das notarielle Testament entscheiden, dann wird der Notar/die Notarin Ihre Wünsche in der entsprechenden Form niederschreiben. 

 

Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und gleich loszulegen! Hier geht’s zur Checkliste    , perfekt für den ersten Überblick und den Start ins Tun.

Ein Testament für beide: Was ist mit den Stolperfallen?

Ein handgeschriebener Text auf einem Papier, der besagt: „Ein Testament für beide, schön gedacht, aber was ist mit den Stolperfallen?“ Der Inhalt thematisiert mögliche Herausforderungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Testament.
Zettel: „Ein Testament für beide, schön gedacht, aber was ist mit den Stolperfallen?“

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie ein gemeinsames Testament verfassen. Besonders bekannt ist hierbei das sogenannte ‚Berliner Testament‘, indem sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Erben einsetzten. 

Diese Form ist sehr beliebt, birgt jedoch gleichzeitig ein Risiko, dass oft nicht bekannt ist. Denn: Ein Berliner Testament kann von Ihnen nur gemeinsam geändert werden. Ist einer der Partner bereits verstorben, können Änderungen nachträglich nur vorgenommen werden, wenn dies explizit im Testament festgehalten wurde. 

Wenn Sie sich für diese Form des Testaments entscheiden, sollten Sie vorab sicherstellen, dass das Testament eine Klausel enthält, damit auch nachträglich noch Änderungen vorgenommen werden können.

Ich will entscheiden, wer erbt – aber geht das wirklich ganz frei?

Ihr Testament bietet Ihnen grundsätzlich viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu zählt auch, dass Sie frei entscheiden können, wen Sie als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzten, möchten. Die Unterscheidung der beiden erklären wir im nächsten Punkt. 

Gleichzeitig ist in Deutschland festgelegt, dass ein bestimmter Personenkreis grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe erhalten soll. Das ist der sogenannte Pflichtteil (siehe Grafik unten) 

Anspruch auf einen Pflichtteil haben dabei Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin, Ihre Kinder, wenn diese bereits verstorben sind, Ihre Enkelkinder und sollten Sie keine Kinder haben, Ihre Eltern. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn eine anspruchsberechtigte Person von Ihnen entweder enterbt wurde, oder wenn das Erbe/das Vermächtnis geringer ist als der Pflichtteilsanspruch. 

Der Pflichtteil besteht grundsätzlich in einem Geldanspruch. Es besteht kein Anspruch auf Gegenstände oder Immobilien. Zudem beträgt der Anspruch immer die Hälfe des gesetzlichen Erbteils.

Die Bildbeschreibung zeigt einen handschriftlichen Text auf einem Zettel. Der Text lautet: „Ich will entscheiden, wer erbt, aber geht das wirklich ganz frei?“
Zettel: „Ich will entscheiden, wer erbt, aber geht das wirklich ganz frei?“
Diagramm zur Erbfolge: In der Mitte steht der Erblasser, links Kinder und deren Abkömmlinge, rechts Eltern und Großeltern, sowie verwandte Begriffe wie Geschwister und Tante/Onkel, die durch rote Striche gekennzeichnet sind.
Diagramm zur Erbfolge

Erbe ist nicht gleich Erbe. Und Erbe ist nicht Vermächtnis?

Auf einem Notizzettel steht in blauer Schrift: "Erbe ist nicht gleich Erbe. Und Erbe ist nicht Vermächtnis?" Diese Aussage thematisiert die unterschiedlichen Bedeutungen und Konzepte von Erbe und Vermächtnis.
Zettel: „Erbe ist nicht gleich Erbe. Und Erbe ist nicht Vermächtnis?“

Wer oder was ist denn eigentlich mein Erbe? 

Das Erbe bezeichnet einmal das ganze Vermögen, dass Sie in Ihrem Testament weitergeben können. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, Schließfächer und alles, was Sie besitzen. 

Der Erbe ist eine oder mehrere Personen oder auch Organisationen, bei der Sie sich wünschen, dass sie alles bekommen soll. Der Erbe tritt dabei Ihre Rechtsnachfolge an. Er übernimmt damit sowohl das Vermögen als auch Schulden und Verpflichtungen. Zu seinen Aufgaben gehört damit auch die Grabpflege, das Verkaufen einer Immobilie und das Auszahlen von Vermächtnissen. 

Wenn Sie sich dazu entscheiden mehrere Erben einzusetzen, müssen diese sich gemeinsam um die Abwicklung des Nachlasses kümmern. 

Bei einem Vermächtnis handelt es sich dagegen um einen Teil des gesamten Erbes. Ein Vermächtnisnehmer bekommt von Ihnen im Testament z.B. einen Geldbetrag, Ihr Auto oder ein Schmuckstück zugesprochen. Wenn Sie einem Menschen etwas ohne weitere Verpflichtungen hinterlassen möchten, bietet es sich daher an, diesem ein Vermächtnis zuzuschreiben.

Wie kann mein Leben weiterwirken?

Albert Schweitzer sagte: 

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen.

Mit Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, etwas Bleibendes zu hinterlassen in dem Sie z.B. ein Vermächtnis zugunsten von missio einsetzt. Mit Ihrem Testament für die Nächstenliebe geben Sie den Menschen in Afrika, Asien und Ozeanien, die am Existenzminimum leben, Hoffnung. Sie helfen dabei langfristig und nachhaltig, denn das Geld fließt in geprüfte missio-Projekte. 

Wenn Sie darüber nachdenken, missio in Ihrem Testament zu bedenken oder noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Ein Notizzettel mit der handschriftlichen Frage: „Wie kann mein Leben weiterwirken?“ Der Zettel ist mit Klebeband an einem karierten Hintergrund befestigt.
Zettel: „Wie kann mein Leben weiterwirken?“

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Das Bild zeigt eine lächelnde Frau mit Brille, die einen schwarzen Blazer und eine weiße Bluse trägt. Sie hat lange, braune Haare und Schmuck in den Ohren.

Miriam Adediwura

+49 (0)241 / 75 07 - 264

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