Der Internationale Katholische Missionswerk e.V. verfügt über umfassende Kontroll- und Aufsichtsstrukturen, die den satzungsgemäßen, effektiven und effizienten Einsatz der uns anvertrauten Mittel sicherstellten.
Mitglieder im Sinne der Satzung sind die von ihren jeweiligen Ortsbischöfen ernannten missio-Diözesandirektor/-innen der 18 deutschen Diözesen außerhalb Bayerns und der Diözese Speyer und der Präsident von missio Aachen. Ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz ist beratendes Mitglied.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Unterstützung und Kontrolle der satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins, die Entgegennahme und Erörterung der Jahresrechnung und des Jahresrechenschaftsberichts des Vorsitzenden, die Wahl, Entlastung und Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder, die Entwicklung von Leitlinien für die inhaltliche Arbeit von missio, sowie die Entscheidung über Satzungsänderungen.
Zusammensetzung der Mitgliederversammlung:
Stand: 14. Februar 2024
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens acht und höchstens 13 Mitgliedern. Diese wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie die Stellvertretung. Die Vorstandsmitglieder des missio e.V. nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Der Verwaltungsrat wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Neben Sachverständigen mit einem kirchlichen, wirtschaftlichen und juristischen Fachwissen soll die Hälfte des Verwaltungsrates aus missio-Diözesandirektoren bestehen. Weiterhin ist ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz beratendes Mitglied des Verwaltungsrates.
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands, entlastet den Vorstand nach Ablauf des Geschäftsjahres und berät diesen in allen Angelegenheiten der Geschäftsführung. Er beschließt den Haushalts-, Stellen- und Investitionsplan. Er wählt den Prüfer für den Jahresabschluss und nimmt den Prüfungsbericht entgegen.
Zusammensetzung des Verwaltungsrates:
Stand: 7. Februar 2024