Es fällt leichter, Abschied zu nehmen, wenn die letzten Dinge geregelt sind. Sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen, ist für viele Menschen eine große Herausforderung. Wie anfangen? Was alles bedenken? Dieses Video stellt vor, wie Sie am besten vorgehen und wo Sie Unterstützung erhalten.
Mit einer Testamentsspende zugunsten von missio oder der Stiftung pro missio sorgen Sie noch zu Lebzeiten dafür, dass Ihr letzter Wille auch über den Tod hinaus noch viel Gutes bewirkt. Lassen Sie Ihre Vorstellungen und Ihren Glauben in anderen Menschen weiterleben! Auf diese Weise wird das vermeintliche Ende des eigenen Lebens zu einem neuen Anfang für notleidende Menschen weltweit.
Vor zehn Jahren wurde von gemeinnützigen Organisationen der „Internationale Tag des Testaments“ ausgerufen, um die breite Öffentlichkeit auf die Möglichkeit einer Testamentsspende aufmerksam zu machen. Unsere Kurzvideos geben Ihnen einen guten Einstieg und Überblick
Viele Menschen zögern, ein Testament zu verfassen, weil es ihnen zu schwierig erscheint. Andere halten es für überflüssig, weil sie glauben, die gesetzliche Erbfolge regelt den Nachlass in ihrem Sinne.
Ein Testament schafft Klarheit für Ihre Hinterbliebenen und verhindert eventuelle Erbstreitigkeiten. Darüber hinaus halten Sie testamentarisch fest, welche Personen und Werte Ihnen in Ihrem Leben wichtig waren.
Mit einer Testamentsspende helfen Sie Menschen in Afrika und Asien langfristig und nachhaltig. Die uns anvertrauten Mittel behandeln wir mit Sorgfalt. Wir achten darauf, dass Ihr Erbe in verlässliche Hände kommt und in Zukunft wirkt.
Einen Nachlass wickeln wir rechtlich versiert und achtsam ab. Wir erhalten Ihr Vermögen für die Zukunft. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte – von der Veräußerung Ihrer Immobilien und Wertgegenstände bis zur Sorge für die Grabpflege, wenn Sie das wünschen.
Mit der kostenlosen Broschüre „Was bleibt, wenn wir gehen“ zeigen wir Ihnen, wie einfach es ist, Ihre Nachfolge eindeutig und ganz in Ihrem Sinne zu regeln. Legen Sie frühzeitig durch ein klug verfasstes Testament fest, was später mit Ihrem Hab und Gut geschehen soll.
Die Broschüre enthält Antworten zu folgenden Themen:
Unser Ordner „Persönliche Unterlagen zu Testament und Erbschaft“ mit Formularen und Checklisten unterstützt Sie dabei, alle Aspekte der Vorsorge im Blick zu halten.
Er enthält folgendes:
Broschüre und Ordner können Sie gerne kostenlos über dieses Formular bestellen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Möglichkeiten, Ihren Nachlass zweckgebunden einzusetzen.
Das ist Aufgabe des Erben oder Testamentsvollstreckers. Wenn hier missio benannt wird, sorgen wir für eine gute Verwertung von Mobiliar und Inventar. Gegenstände, die als Vermächtnis an Angehörige und Bedachte gehen, werden von uns nach den Anweisungen Ihres Testamentes übergeben.
Wenn das Hilfswerk missio e.V. im Testament bedacht wird, fließen die Mittel des Nachlasses zeitnah in Projekte. Wird die Stiftung pro missio genannt, fließt der Erlös des Nachlasses in den Kapitalstock der Stiftung. Die jährlichen Erträge dieses Kapitals gehen dann auf Dauer an kirchliche Projekte.
Beide sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Daher sind sie sowohl von der Erbschaft- als auch von der Schenkungsteuer befreit.
Wer über den Freibetrag geerbt hat, kann die Erbschaftsteuerschuld innerhalb von 24 Monaten seit dem Erbanfall einer gemeinnützigen Stiftung schenken. Dadurch wird die bereits bezahlte Erbschaftsteuer anteilig erstattet. Dabei kann dieser Betrag allerdings nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung in Abzug gebracht werden. Ihr Steuerberater kann ausrechnen, welche Variante in Ihrem persönlichen Fall steuerlich günstiger ist.
In Zusammenarbeit mit der Erbschaftsinitiative der katholischen Hilfswerke „Vermächtnis für die Eine Welt“ lädt missio Spenderinnen und Spender deutschlandweit zu Informationsveranstaltungen ein.
Als Referenten stehen Ihnen ehrenamtlich tätige Fachanwälte Rede und Antwort.
Es kann schnell gehen: ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersschwäche. Schon stehen Fragen im Raum wie: Will ich künstlich ernährt werden? Wie viele Schmerzen kann und will ich ertragen?
Wollen Sie jemanden bevollmächtigen, in Gesundheitsfragen für Sie zu sprechen, genügt eine Vorsorgevollmacht.
Wer Entscheidungen darüber nicht anderen überlassen möchte, braucht eine Patientenverfügung. Hiermit legen Sie im Voraus fest, für welche Krankheitssituation Sie in bestimmte medizinische Behandlungen einwilligen und welche Sie ablehnen.
Die aktuelle Rechtsprechung verlangt, dass die Ausführungen in einer Patientenverfügung möglichst konkrete Anweisungen zu künstlicher Ernährung, Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung und Organspende enthalten sollten.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre Handreichung zur Christlichen Patientenvorsorge überarbeitet. Sie können die Formulare auch online abrufen unter www.dbk.de .