Die Stiftung pro missio ist die Förderstiftung des katholischen Hilfswerks missio Aachen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 unterstützt sie nachhaltig Hilfsprojekte in Afrika, Asien und Ozeanien.
Stiften ist eine langfristige Möglichkeit, Gutes zu tun und die Arbeit von missio dauerhaft zu fördern. Im Unterschied zu einer einmaligen Spende bleibt das Kapital in der Stiftung erhalten. Die jährlichen Erträge aus dem Stiftungskapital bieten eine verlässliche Basis, um Projekte zu unterstützen, die sonst nur schwer oder gar nicht finanziert werden könnten.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der Stiftung pro missio zu engagieren:
Darüber hinaus können Sie die Stiftung auch in Ihrem Testament oder durch ein Vermächtnis berücksichtigen. Auf diese Weise bleibt Ihr Engagement weit über das eigene Leben hinaus wirksam und trägt dauerhaft Früchte.
Haben Sie Fragen zur Stiftung oder möchten Sie sich individuell zu unseren Fördermöglichkeiten informieren? Sprechen Sie uns gerne an.
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Stiften ist kein Privileg für vermögende Menschen, sondern auch mit kleineren Beträgen möglich. Und vor allem: Es ist unkompliziert. Eine Zustiftung ist ganz einfach per Banküberweisung an das Konto der Stiftung pro missio möglich. Geben Sie als Verwendungszweck einfach Zustiftung an, ggf. noch mit der Ergänzung, in welchen Stiftungs- oder Themenfonds Sie stiften möchten.
Für den Abschluss eines Darlehens oder die Gründung eines Stiftungsfonds wird ein Vertrag mit der Stiftung pro missio geschlossen, was in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich ist. Musterverträge hierfür stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Natürlich kann die Arbeit von missio auch durch Spenden unterstützt werden. Spenden wirken meistens kurzfristig, weil sie möglichst zeitnah eingesetzt werden müssen. Oft sind sie zudem an bestimmte Projekte gebunden und eine einmalige Unterstützung.
Im Gegensatz dazu wirken Einlagen in die Stiftung pro missio langfristig. Das Kapital der Stiftung bleibt dauerhaft erhalten und trägt durch die jährlichen Erträge Früchte, die für die Hilfsprojekte von missio regelmäßig und zuverlässig zur Verfügung stehen.
Wenn also Spenden die Kurzstrecke der Hilfsformen sind, ist Stiften der Marathon. Zudem können Zustiftungen in einem größeren Maße als Spenden steuermindernd geltend gemacht werden.
Die Stiftung pro missio ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Körperschaft- und Erbschaftsteuer befreit.
Das hat für Sie als Stifterin oder Stifter steuerliche Vorteile, die Spenderinnen und Spender nicht in Anspruch nehmen können. Spenden können von Privatpersonen bis zu einer Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden (für Unternehmen: 20 Prozent des Gewinns oder 4 Promille des Umsatzes sowie der Löhne und Gehälter).
Im Unterschied dazu können Zustiftungen bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro (bei Ehepaaren: zwei Millionen) über zehn Jahre steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Betrag kann zusätzlich zu den Höchstbeträgen für Spenden in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus berichten wir den Stifterinnen und Stiftern regelmäßig über die Arbeit der Stiftung pro missio. Wir senden Ihnen auf Wunsch den Jahresbericht der Stiftung zu, der Angaben über die Verwendung der Kapitalerträge enthält. Wenn Sie einen Stiftungsfonds innerhalb der Stiftung pro missio gegründet haben, schicken wir Ihnen zusätzlich Informationen über die Höhe der jährlichen Kapitalerträge Ihres Fonds zu. Gerne informieren wir Sie auch über die Projekte, die durch die Stiftung unterstützt werden, oder stellen Ihnen den Jahresbericht von missio zur Verfügung.
Als Stifterin oder Stifter können Sie darauf vertrauen, dass die Stiftung pro missio das ihr anvertraute Kapital nach strengen sozialen, ökologischen und ethischen Richtlinien investiert. Eine Orientierung bieten dabei die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Ausgeschlossen sind beispielsweise Investitionen in die Rüstungsindustrie oder in Länder, die die Religionsfreiheit nicht achten.
Für die Stiftung pro missio steht die langfristige Sicherung des Kapitals vor der schnellen Rendite. Deswegen investiert die Stiftung ihr Kapital breit gestreut, zum Beispiel in Aktien, Immobilien, Fonds oder Staatsanleihen.
Wenn Sie die Arbeit von missio weit über Ihren Tod hinaus unterstützen möchten, können Sie die Stiftung pro missio mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken. Auf unser Website finden Sie dazu weitere Informationen .
Ebenfalls bestehen die Möglichkeiten der Gründung einer Treuhandstiftung, die rechtlich unselbständig ist und von der Stiftung pro missio treuhänderisch verwaltet wird, und die Gründung eines Verbrauchsfonds. In diesem Fall wird das eingezahlte Kapital nicht dauerhaft erhalten, sondern nach vertraglicher Vereinbarung für den Fondszweck verbraucht. Da diese beiden Möglichkeiten sehr individuell gestaltet werden, bitten wir Sie, uns direkt anzusprechen, wenn Sie sich für eine der Möglichkeiten interessieren.
Ja, das ist es. Wenn Sie mit anderen Menschen in einem Verein, einer Spendengruppe oder einem Solidaritätskreis Ihr Herzensanliegen unterstützen, aber sich nicht um den organisatorischen Aufwand oder die Verbuchung und Weiterleitung der Spendengelder kümmern möchten, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Stiftung pro missio kann als Dachstiftung eine neue Heimat für Ihren Verein oder Ihre Gemeinschaft sein, in der Sie Ihr Engagement fortführen können. In solchen Fällen bieten sich beispielsweise die Gründung eines Stiftungsfonds oder eines Verbrauchsfonds an. Sprechen Sie uns an, wir werden Sie gerne speziell auf Ihre Situation hin beraten.
Die Stiftung pro missio genießt als rechtsfähige Stiftung steuerliche Privilegien und unterliegt deshalb im besonderen Maße der staatlichen Kontrolle. Für die Stifterinnen und Stifter ist dadurch eine zusätzliche Garantie der Transparenz und der satzungsgemäßen Mittelverwendung gegeben.
Die Stiftung pro missio wird von drei unabhängigen Stellen geprüft. Als Stiftung bürgerlichen Rechts unterliegt sie der Kontrolle der Bezirksregierung Köln und als Stiftung kirchlichen Rechts der Kontrolle des Bischofs von Aachen. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss der Stiftung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert.
Der ausschließliche Zweck der Stiftung ist die Förderung von missio – Internationales Katholisches Missionswerk e.V. in Aachen bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Vorstand:
Kuratorium: