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PRESSEMITTEILUNG

Petition für Schutz junger Frauen vor Zwangsehe in Pakistan gestartet

Mädchen und Frauen aus religiösen Minderheiten sind in der islamischen Republik besonders betroffen. Bundesregierung soll sich einschalten.

Demonstration gegen Zwangsverheiratung AFP
Eine Frau zeigt am 18. September 2020 ein Plakat gegen die Praxis der Zwangsverheiratung und Zwangskonversion von Mädchen und jungen Frauen aus religiösen Minderheiten.

 

Das katholische Hilfswerk missio Aachen startet eine Petition für den Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor Zwangskonversion und Zwangsehe in Pakistan. Darin wird der Religionsbeauftragte der Bundesregierung, Frank Schwabe (SPD), aufgefordert, sich bei der pakistanischen Regierung gegen diese Praxis einzusetzen.

„Gesetze, die Entführung, Kinder- und Zwangsehen unter Strafe stellen, werden in der islamischen Republik Pakistan bislang nicht umgesetzt, wenn die Betroffenen religiösen Minderheiten angehören. Gesetzentwürfe, die das ändern wollen, werden verschleppt“, sagte Pfarrer Dirk Bingener, Präsident von missio Aachen. „Das ist eine eklatante Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit, darauf muss die Bundesregierung in Gesprächen mit Pakistan hinweisen“, forderte Bingener.  

„Pakistanische Nichtregierungs-Organisationen und auch unsere Partnerinnen und Partner der Kirche weisen schon lange auf diese Menschenrechtsverletzungen hin. Sie helfen den betroffenen Kindern und jungen Frauen, müssen das aber sehr diskret tun, da radikale Islamisten sie unter Druck setzen. Deshalb ist internationaler Einsatz so wichtig, damit die pakistanische Regierung handelt“, sagte Bingener. 

Jährlich mindestens 1.000 Mädchen und junge Frauen betroffen

Zum Hintergrund: Nach konservativen Schätzungen sind jährlich rund 1.000 Mädchen und junge Frauen religiöser Minderheiten in Pakistan von Zwangskonversion und Zwangsehe betroffen. Die oft minderjährigen Christinnen, Hinduistinnen und Ahmadiyya-Musliminnen werden aus ihren Familien entführt, unter Zwang konvertiert und an fremde, meist deutlich ältere islamische Männer verheiratet. Auch Angehörige des Sikhismus und der Kalash-Religion sind betroffen. Die Mädchen und jungen Frauen sind sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und anderen Formen körperlicher und seelischer Gewalt ausgesetzt. Ihre Familien haben kaum Möglichkeiten, gegen diese menschenverachtenden Verbrechen vorzugehen und die eigenen Kinder zu schützen. Die meisten Betroffenen stammen aus den Provinzen Sindh und Punjab, in denen auch die größte Anzahl pakistanischer Christinnen und Christen lebt.  

Viele Gerichte wenden Vorschriften einfach nicht an

Die Betroffenen fühlen sich machtlos. Zwar ist in Pakistan das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre und für Jungen auf 18 Jahre, in der Provinz Sindh für Mädchen und Jungen gleichermaßen auf 18 Jahre festgelegt. Der Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 16 Jahren gilt nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch zudem als Vergewaltigung und wird mit der Todesstrafe oder eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft geahndet. Pakistanische Gerichte entscheiden aber in vielen Fällen von Zwangsehen von nichtmuslimischen Mädchen nach islamischen Rechtsvorschriften, die besagen, dass Minderjährige nach Erreichen der Pubertät verheiratet werden können. Zudem veranlassen die Strafverfolgungsbehörden nach der Vorlage einer Konversions- und Heiratsurkunde eine Begnadigung der Täter. „Diese Praxis kann nicht länger geduldet werden“, so Pfarrer Bingener.


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Johannes Seibel

Leiter der Stabsstelle Presse & Kommunikation
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