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PRESSEMITTEILUNG

Religionsfreiheit - Herzstück der Menschenrechte - Würzburger Erklärung

Die Jahrestagung Weltkirche und Mission 2018 der Konferenz Weltkirche hat vom 4. bis 6. Juni in Würzburg zum Thema Religionsfreiheit getagt. Die Teilnehmer/-innen aus den Diözesen, den Orden, den weltkirchlichen Werken wie missio und anderen Organisationen haben dazu eine Erklärung verfasst. Bei der Tagung in Würzburg waren auch Gäste aus Indien, Pakistan, Kirgisistan und China zu Gast.

Foto: Johannes Seibel/missio

Wir, die Teilnehmer der Jahrestagung Weltkirche und Mission bekennen uns zum Recht auf Religions-, Gedanken und Gewissensfreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht von einzigartiger Bedeutung. Das II. Vatikanische Konzil hat erklärt, dass das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in der Würde des einzelnen Menschen gründet. Wir stellen fest, dass der universale Geltungsanspruch dieses Menschenrechts in vielen Teilen der Welt in Frage gestellt, uminterpretiert und ausgehöhlt wird.

Seit 1948 erkennen nahezu alle Staaten mit dem Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Recht auf Religionsfreiheit an. Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 stellt die Religionsfreiheit zudem unter einen völkerrechtlich verbindlichen Schutz. Die Religionsfreiheit ist ein elementares Freiheitsrecht und wird aus guten Gründen als Herzstück der Menschenrechte bezeichnet.

Jeder einzelne Mensch ist Träger dieses Rechts. Verantwortung für den Schutz dieses Menschenrechts trägt in erster Linie der Staat, darüber hinaus aber auch die Gesellschaft sowie jede einzelne Religionsgemeinschaft.

Wir müssen feststellen, dass die rechtlichen Instrumente zum Schutz der Religionsfreiheit nicht ausreichen, um dieses Menschenrecht umfassend abzusichern. Deshalb drängen wir auch in unserer Gesellschaft und in unserer Kirche darauf, für das Recht auf Religionsfreiheit im nationalen und internationalen Dialog mit mehr Nachdruck einzutreten, nicht zuletzt bei den Vereinten Nationen.

Wir wenden uns gegen jegliche Versuche, Religion zu missbrauchen, um Ressentiments zu schüren. Das gilt sowohl mit Blick auf Deutschland und das Christentum als auch mit Blick auf andere Länder und Religionen.

Ebenso verurteilen wir eine Politik autoritärer Staaten, die Religionsausübung um des eigenen Machterhalts Willen reglementiert, aufs Engste begrenzt oder ganz unterbindet. Das Recht des Menschen, seine Religion frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen auch öffentlich zu leben, ist immer anzuerkennen und zu schützen.

Als weltweite katholische Kirche verstehen wir uns als Anwältin derer, die aufgrund ihrer Religion unter religiöser Diskriminierung und Bedrängung leiden. Dazu gehören in großer Zahl Christen und viele Gläubige anderer Religionen.

Es liegt an uns als Christen, mit allen Menschen solidarisch zu sein, die ihren Glauben, ihre Weltanschauung nicht frei leben können. Ihr Leid lässt uns nicht unberührt! Wir setzen uns ein für verfolgte und bedrängte Christen und erheben unsere Stimme überall dort, wo Menschen anderen Glaubens in ihrer Religionsfreiheit verletzt werden.

Unser Einsatz für die Religionsfreiheit wird auch durch den interreligiösen Dialog gestärkt. Wir wissen uns aus dem Glauben heraus verpflichtet, mit Andersgläubigen und Nichtgläubigen immer wieder den Dialog zu suchen. Ein gelingender Dialog, der den gegenseitigen Respekt der Angehörigen verschiedener Glaubensgemeinschaften öffentlich bezeugt, trägt dazu bei, eben jenen gesellschaftlichen Rückhalt zu stärken, der für eine umfassende Realisierung von Religionsfreiheit notwendig ist.

Die Erfahrungen der Konferenzteilnehmer aus vielen Teilen der Welt zeigen exemplarisch: Dort, wo die Religionsfreiheit eingeschränkt wird, werden auch andere Menschenrechte wie zum Beispiel Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit beschnitten. Unser Engagement für die Religionsfreiheit ist deshalb nicht von unserem Einsatz für die Menschenrechte zu trennen.


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Johannes Seibel

Leiter der Stabsstelle Presse & Kommunikation
Tel.: +49 (0)241 / 75 07 - 286
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