In vielen Ländern der Erde leiden Christinnen und Christen wegen ihres Glaubens unter Bedrängnis oder sogar Verfolgung. Diskriminierung und Einschüchterung gehören zu ihrem Alltag, Bedrohung und Gewalt sind für viele keine Seltenheit. Ihre Religions- und Gewissensfreiheit wird missachtet, da ihre Religionszugehörigkeit zum Grund für Ausgrenzungen und Benachteiligungen wird. Auch Menschen anderer Religionen und Überzeugungen sind betroffen, besonders wenn sie Minderheiten in einem Staat sind.
Die Verletzung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist die Verletzung eines Menschenrechts. Dieses Recht besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen,
Religionsfreiheit ist ein unveräußerliches Menschenrecht und fester Bestandteil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Trotzdem wird sie in vielen Staaten dieser Welt verletzt – auf unterschiedliche Art und Weise. Davon sind Mitglieder aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften betroffen – seien es Christen, Juden, Muslime oder auch Atheisten. Unser Video gibt einen Einblick, über die Einschränkungen der Religionsfreiheit, wo diese vorkommen und was dagegen getan werden kann. Und es zeigt, wie wichtig die Religionsfreiheit für jeden Einzelnen von uns und für das gesellschaftliche Miteinander ist.
Die Kirchen verstehen es als eine ihrer Aufgaben, sich dafür einzusetzen, dass dieses Recht für Menschen aller Religionen und Nationen Gültigkeit besitzt, und zwar unabhängig von politischen Interessen. Die Position der katholischen Kirche hat das Zweite Vatikanische Konzil in der Erklärung Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit dargelegt:
Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird.
Dignitatis humanae, 2
missio unterstützt das Engagement der katholischen Kirche für die Religionsfreiheit in der Welt und fördert den gemeinsamen Einsatz von Menschen unterschiedlicher Religionen und Überzeugungen für die Religionsfreiheit und für alle Menschenrechte.