missio - glauben.leben.geben

missio setzt sich ein für Religionsfreiheit im Sinne des Artikels 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, des Artikels 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) vom 16. Dezember 1966 und der Erklärung Dignitatis humanae des Zweiten Vatikanum über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965. Diese hält fest:

„Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird.“

Dignitatis humanae, 2

In den Länderberichten Religionsfreiheit beantworten Expertinnen und Experten die Frage, wie es in einzelnen Ländern um die Religionsfreiheit bestellt ist. Die Berichte liefern länderspezifische Informationen zur Lage eines bedrohten Menschenrechts – nicht nur für politische Entscheider und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Einschränkungen der Religionsfreiheit weltweit

Ergebnisse

  1. Afghanistan
    Kontinent Asien
    Einschränkung durch Regierungen:
    Wert: 8.2 | sehr hoch
    Einschränkung durch Gesellschaften:
    Wert: 7.3 | sehr hoch
  2. Ägypten
    Kontinent Afrika
    Einschränkung durch Regierungen:
    Wert: 8.4 | sehr hoch
    Einschränkung durch Gesellschaften:
    Wert: 7.4 | sehr hoch
    Weitere Informationen »
  3. Algerien
    Kontinent Afrika
    Einschränkung durch Regierungen:
    Wert: 7.5 | sehr hoch
    Einschränkung durch Gesellschaften:
    Wert: 4 | hoch
    Weitere Informationen »
  4. Äthiopien
    Kontinent Afrika
    Einschränkung durch Regierungen:
    Wert: 3.7 | moderat
    Einschränkung durch Gesellschaften:
    Wert: 4.3 | hoch
    Weitere Informationen »

Quelle: Pew Research Center: Government Restrictions on Religion Stayed at Peak Levels Globally in 2022, PDF-Datei, 18. Dezember 2024    .

Lesehilfe für den Umgang mit der Karte

Länderbericht Religionsfreiheit (62): Senegal

In einer Welt, die von zunehmenden religiösen Spannungen und Konflikten geprägt ist, ragt Senegal als positives Beispiel heraus. In dem westafrikanischen demokratischen Land, in dem über 90 Prozent der Bevölkerung dem Islam angehören, koexistieren Islam, Christentum und traditionelle afrikanische Religionen friedlich. Das gemeinsame religiöse Leben spielt in der Gesellschaft eine große Rolle und häufig gehören Mitglieder einer Familie unterschiedlichen Religionen an. Der interreligiöse Dialog und das Regierungsmodell Senegals führen zu einer außergewöhnlichen Stabilität, die sich in Zukunft im Angesicht aktueller Herausforderungen bewähren muss.

Senegal ist offiziell ein laizistischer Staat, dennoch sind Religion und Politik eng miteinander verwoben. Die Religion spielt eine wichtige Rolle im sozialen und politischen Leben, insbesondere durch den Einfluss der Sufi-Bruderschaften, der weit über den religiösen Bereich hinausgeht. So sind etwa religiöse Führer, die Marabouts, in politische Entscheidungsprozesse involviert und geben manchmal Wahlempfehlungen ab. Die Bruderschaften übernehmen auch eine vermittelnde Rolle in weiteren gesellschaftlichen Angelegenheiten und fördern so Toleranz und Zusammenhalt.

Zugleich muss sich das Land mit den Schwierigkeiten auseinandersetzen, die die zunehmende Politisierung religiöser Institutionen mit sich bringt. Eine besondere Gefahr für das friedliche Zusammenleben stellen radikale Gruppierungen und salafistische Doktrinen dar. Die Regierung beobachtet diese Entwicklung aufmerksam und hat bereits Moscheen geschlossen, die radikales Gedankengut verbreiten. Besonders herausfordernd ist die Integration von Absolventinnen und Absolventen der Koranschulen (Daaras), da sie in geringerem Maße für praktische Berufe qualifiziert sind als diejenigen, die das staatliche Bildungssystem durchlaufen. Während ihrer Zeit an den Koranschulen leben sie häufig unter prekären Bedingungen und sind Missbrauch ausgesetzt.

Der Länderbericht beleuchtet die Hintergründe des harmonischen Miteinanders in Senegal und geht gleichzeitig der Frage nach, wie es angesichts der aktuellen Herausforderungen bewahrt werden kann.
 

Bibliographische Angaben
Faye, Anne Béatrice, Religionsfreiheit: Senegal
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V.
(Länderberichte Religionsfreiheit 62), Aachen 2025
ISSN 2193-4339
missio-Bestell-Nr. 601243    

Länderbericht Religionsfreiheit (61): Bahrain

2., aktualisierte Auflage

Das Königreich Bahrain, ein Inselstaat im Persischen Golf, präsentiert sich nach außen als religionstolerantes Land und sieht sich selbst in einer Vorbildrolle. Tatsächlich zeigt sich die Regierung offen gegenüber nichtmuslimischen Religionen und Gemeinschaften, auch wenn sich fast alle Staatsangehörigen zum Islam bekennen und dieser die Staatsreligion ist.

Seit 1999 pflegt das Königshaus Beziehungen zum Apostolischen Stuhl, die sich über die Jahre immer weiter gefestigt haben. 2022 war Papst Franziskus zu Besuch in Bahrain, und das Land versuchte, sich als Brückenbauer zwischen den verschiedenen Religionen darzustellen und für eine friedliche Koexistenz aller zu werben. Kein anderer Staat der Golfregion pflegt eine solche Beziehung zum Vatikan.

Bei aller Offenheit ist aber auch festzustellen, dass die verfassungsrechtlich festgeschriebene Kultusfreiheit in Bahrain keine vollumfängliche Religionsfreiheit nach völkerrechtlichen Standards bedeutet. Die Mehrheit der einheimischen Bevölkerung ist schiitischen Glaubens. Diese Gruppe sieht sich immer wieder politischer und wirtschaftlicher Benachteiligung ausgesetzt. Im Kontext des sogenannten Arabischen Frühlings im Jahr 2011 wurden zahlreiche schiitische Moscheen zerstört und Oppositionelle inhaftiert. Zudem betreibt das sunnitische Königshaus eine gezielte Einbürgerungspolitik, indem es sunnitischen Gastarbeitenden bevorzugt die Staatsbürgerschaft verleiht, um deren Anteil in der Bevölkerung zu erhöhen und die schiitische Mehrheit zu schwächen.

Rechtliche Restriktionen führen darüber hinaus zu Spannungen in der Gesellschaft und widersprechen dem Bild einer freien Religionsausübung aller. So werden etwa für religiöse Veranstaltungen oder für die Nutzung von Räumen zu religiösen Zwecken staatliche Genehmigungen gefordert. Öffentliche Infragestellungen islamischer Glaubensgrundsätze, beispielsweise in den Medien, sind verboten und gehen mit harten Strafen einher. Die Abkehr vom Islam ist häufig mit sozialer Ächtung und mit Drohungen verbunden. Betroffene sehen sich oft gezwungen, das Land zu verlassen.

Dieser Länderbericht wirft einen Blick hinter die Außendarstellung Bahrains und geht der Frage nach, wie es mit der Religionsfreiheit in dem kleinen Inselstaat wirklich bestellt ist.
 

Bibliographische Angaben
Arnold, Gerhard, Religionsfreiheit: Bahrain,
hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V.
(Länderberichte Religionsfreiheit 61), Aachen 2025.
ISSN 2193-4339
missio-Bestell-Nr. 601242    

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